Zulassungsplakette kaum noch erkennbar - erneuern?

vom 08.12.2011, 14:31 Uhr

Da ich auch beruflich viel mit Fahrzeugen und deren Verwaltung zu tun habe, achte ich da auch im privaten Bereich vermehrt darauf. In diesem Fall, war es ein Bekannter, der ein Problem mit einem Kennzeichen hat. Genauer gesagt ist es das hintere Kennzeichen. Durch den häufigen Gebrauch der Anhängerkupplung und der ungünstigen Lage von Anhängerkupplung zum Kennzeichen ist die Zulassungsplakette der hinteren Kennzeichentafel förmlich abgeschabt. Ich habe ihm nun geraten diese Kennzeichentafel erneuern zu lassen, denn ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Kennzeichentafel im Falle einer Kontrolle zu Ärger führt, wir hatten dies schon einmal mit nicht mehr zu erkennenden Buchstaben auf der Kennzeichentafel.

Der Bekannten meinte aber nun, dass das kein Problem sei, wenn die Zulassungsplakette auf einer Kennzeichentafel nicht mehr als solche zu erkennen ist, immerhin habe er ja zwei dieser Tafeln. Wie ist das denn nun aber wirklich? Unabhängig davon, ob man die Kennzeichentafel erneuern muss, welche Unterlagen sollte man für die Zulassungsstelle dabei haben?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



So weit ich weiß, geht das Ordnungsamt durch die Straßen und zerkratzt die Plaketten bei Autos, bei denen die Kfz-Haftpflicht nicht gezahlt wurde. Auch wenn das bei deinem Bekannten nicht der Fall ist, kann man doch leicht in den Verdacht geraten und von der Polizei angehalten werden. Da ist eine Nachfrage bei der Zulassungsbehörde sicherlich das kleinere Übel. Man kann dort ja auch anrufen, man muss ja nicht gleich hinfahren. Dort kann man deinem Bekannten sicherlich auch gleich sagen, welche Unterlagen er benötigt. Ich würde mal vermuten, dass er am Besten seinen Personalausweis, seine Fahrzeugpapiere Teil eins und zwei (das was früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief hieß) und Bargeld mitbringen sollte. Keine Ahnung, ob man dazu noch etwas braucht. Möglicherweise benötigt man noch eine Bestätigung über den bestehenden Versicherungsschutz, aber sicher bin ich mir da nicht, es ist nur meine Vermutung.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Bei der Abmeldung von Fahrzeugen wird die Zulassungsplakette von beiden Kennzeichentafeln zerstört und nicht nur bei einem. In diesem Fall ist es eben nur die hintere Kennzeichentafel, die so beschädigt ist und nicht beide Tafeln. Daher fand ich das Argument, dass es ja nur eine Tafel betrifft nicht so weit her geholt. Besonders das würde mich eben interessieren, rein auch aus beruflichem Interesse, da ich da schon bei unseren Fahrzeugen auch drauf achten muss.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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