Was kann ich an Riester-Zulagen einbehalten?

vom 07.12.2011, 15:54 Uhr

Geschenke vom Staat gibt es zwar selten, aber wenn doch, sollte man sie auch annehmen finde ich. Daher möchte ich einen Riester-Vertrag abschließen, weil ich gehört habe, dass man dann Geld vom Staat geschenkt bekommt. Ich bekomme zwar auch schon eine Arbeitnehmersparzulage beim VL-Sparen, aber die ist kaum der Rede wert, sind nicht einmal 50 Euro im Jahr.

Daher würde mich auch interessieren, wie viel man eigentlich an Riester-Zulagen im Jahr geschenkt bekommen kann? Und kann man das Geld dann einfach bar abheben, oder ist das Geschenk an bestimmte Bedingungen gebunden? Wer kann mir dazu nähere Informationen geben?

» specki » Beiträge: 291 » Talkpoints: 178,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Geschenkt ist das Geld vom Staat in Form der Riester-Zulagen zwar schon, aber bar abheben kannst du es auf keinen Fall. Denn die Zulagen müssen in den Riester-Vertrag fließen und dort auch bleiben, mindestens bis du
60 Jahre alt bist. Das ist auch die Hauptbedingung, nämlich dass du einen Riester-Sparvertrag hast und den mindestens bis zu deinem 60. Geburtstag weiter führst.

Wie hoch die Zulagen sind, hängt davon ab, welchen Teil des Einkommens du sparen willst. Sind es mindestens vier Prozent (vom Bruttogehalt), dann bekommst du pro Jahr eine Grundzulage von 154 Euro. Wenn du verheiratet bist, kann deine Frau den gleichen Betrag bekommen. Sind zudem noch Kinder vorhanden, gibt es noch einmal jährlich 300 Euro als Kinderzulage dazu. Insgesamt könntest du also bei drei Kindern richtig "abstauben", nämlich rund 1.200 Euro im Jahr.

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» Walker » Beiträge: 113 » Talkpoints: 32,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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