KfZ-Versicherung - Sonderkündigungsrecht oder nicht?

vom 06.12.2011, 12:26 Uhr

Ich weiß, hier gibt es schon ein ähnliches Thema. Ich habe aber ein konkretes Problem, das sich damit nicht beantworten lässt.

Nachdem die Schnecken von der Post nun tatsächlich 6 Tage benötigt haben, um ein popeliges Einwurfeinschreiben zuzustellen, habe ich den regelmäßigen Kündigungstermin für die Kfz-Versicherung um einen Tag verpasst. Der liegt ja bekanntermaßen auf dem 30.11.

Nun stellt sich für mich erneut die Frage, ob ich nicht doch ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung der Versicherung habe. Hier hantieren die Versicherungsgesellschaften mit einem sog. Vergleichsbeitrag, der verglichen wird mit dem Beitrag, den man im neuen Jahr tatsächlich zu zahlen hat. Liegt der neue, zu zahlende Beitrag höher als der Vergleichsbeitrag, dann hat man ein Sonderkündigungsrecht. Der Vergleichsbeitrag ist rein ein theoretischer Beitrag bei dem man so tut, als hätte sich die Regional- und/oder Typklasse des Kfz sich nicht geändert. Das aber ist häufig der Fall, wodurch sich dann schnell mal eine Preiserhöhung ergibt, weshalb einem dann dieses Sonderkündigungsrecht zusteht. Soweit ist das alles bekannt.

Was aber sagen die Versicherungsgesellschaften nicht? So ein Rechnungsbetrag setzt sich bei einer Kfz-Versicherung ja unter Umständen aus mehreren Bestandteilen zusammen. Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko, bei manchem noch eine Insassen-Unfallversicherung. Nun kann sich bei jedem der Bestandteile in diesem Vergleichsspiel der Preis nach oben oder unten bewegen. So wird bei uns z. B. die Kfz-Haftpflicht um 14 € teurer, dafür verbilligt sich die Vollkasko um 20 €.

Betrachtet man das in der Summe, hat sich beim Vergleich des Rechnungsbetrags mit dem Vergleichsbeitrag eine Verbilligung von 6 € ergeben - kein Sonderkündigungsrecht. Jedoch ist die Haftpflicht teurer geworden - Sonderkündigungsrecht? Wie rechnen die das denn nun? Denn nicht jeder hat ja eine Kaskoversicherung. Wird das immer als Gesamtpaket betrachtet oder ergibt sich aus der Erhöhung des einen Produktes, dass wir ein Sonderkündigungsrecht haben?

Die könnten ja in ihre Rechnungen reinschreiben: "Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bis zum XYZ." Oder: "Sie haben kein Sonderkündigungsrecht." Aber nein, die schreiben nur: "Sofern der Beitrag 2012 höher ist als der Vergleichsbeitrag ...". Dummerweise steht da aber nicht "der" Beitrag, sondern der Kunde findet insgesamt 6 Beiträge: 4 Einzelbeiträge (Vergleichsbeitrag, Rechnungsbeitrag, jeweils für Kasko und Haftpflicht) und 2 Einzelbeiträge der Summen. "Wat n nu?"

Benutzeravatar

» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das Schreiben, das ich von meiner Kfz-Versicherung bekommen habe, ist dahingehend ausnahmsweise wirklich mal recht aufschlussreich, denn es beantwortet Deine Frage, meine ich: Hier steht geschrieben, dass ich ein Sonderkündigungsrecht dann habe, wenn sich ein Beitrag der Haftpflicht-, Fahrzeug- oder der Insassenunfallversicherung – ohne Berücksichtigung einer SFR-Umstellung – erhöht. Ich kann dann entweder die Fahrzeug- oder die Insassenunfallversicherung kündigen oder den gesamten Vertrag. Auch zur Frist für diese Kündigung wird hier etwas gesagt: das Sonderkündigungsrecht habe ich wohl in einem solchen Fall über einen gesamten Monat nach Eingang der betreffenden Mitteilung, also der Rechnung, zum Zeitpunkt, zu dem diese Erhöhung wirksam wird.

Wenn allerdings nur die Typ- oder Regionalklassen angehoben werden und die Beitragserhöhung bewirken, ist die Kündigung nur für eine der betreffenden Sparten möglich. Das hast Du, meine ich, allerdings schon in Erfahrung gebracht.

Benutzeravatar

» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


moin! hat geschrieben:[...] Hier steht geschrieben, dass ich ein Sonderkündigungsrecht dann habe, wenn sich ein Beitrag der Haftpflicht-, Fahrzeug- oder der Insassenunfallversicherung – ohne Berücksichtigung einer SFR-Umstellung – erhöht.

Wenn ich das richtig interpretiere, heißt das, die Gesamtsumme der Versicherungsbestandteile mag sich ändern wie will, wenn sich z. B. nur die Kfz-Haftpflicht erhöht hat (im Vergleich des Vergleichsbeitrags mit dem Rechnungsbetrag für das nächste Jahr), dann habe ich jedenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Richtig?

Das kann ja dann nur passieren, indem a) die Versicherung ihre allgemeinen Tarife erhöht, b) sich Regional- oder Typenklasse verändert. Dafür wiederum machst du unten weiter eine Einschränkung (siehe dort). Ich erwähne das nur mal zum Verständnis, damit wir nicht aneinander vorbeireden.

Inzwischen habe ich gelesen, ändert sich die Regional- oder Typenklasse (oder beides) und führt das zu einem höheren Beitrag, hat man immer ein Sonderkündigungsrecht. Mal ausgenommen den Fall, die Änderung der Regionalklasse hat man durch Umzug selbst "verschuldet". Aber leider fehlt bei dieser Info eine Aussage darüber, wie das ist, wenn man eben Haftpflicht und Kasko hat und das eine steigt, das andere sinkt und die Gesamtsumme sinkt.

moin! hat geschrieben:[...] Wenn allerdings nur die Typ- oder Regionalklassen angehoben werden und die Beitragserhöhung bewirken, ist die Kündigung nur für eine der betreffenden Sparten möglich. Das hast Du, meine ich, allerdings schon in Erfahrung gebracht.

Steht das so in deiner Rechnungsübersicht? Der erste Satz? Was heißt hier "Sparten"? Verstehe ich richtig? Dann könnte bzw. dürfte man nur die Kfz-Haftpflicht kündigen, müsste aber in der Vollkasko bleiben? Geht so was überhaupt? Dann wäre man damit bei zwei Versicherern? Danke für dein Feedback, aber ich bin nicht abschließend überzeugt oder habe es nicht vollumfänglich verstanden. Vielleicht kommt noch Input von anderen Usern.

Benutzeravatar

» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^