Kann man einen Lehrvertrag kündigen?
Person A hat vor kurzem einen Lehrvertrag abgeschlossen. Bevor Person A diesen abgeschlossen hat, hatte Person A eine Probezeiten welche drei Monate dauerte. Person A hat eben erst nach diesen besagten drei Monaten ihren Lehrvertrag unterschrieben. Nun arbeitet Person A gesamt schon fünf Monate in diesem Betrieb und empfindet nun, dass ihr diese Arbeit gar nicht zusagt und Person A in dieser Sparte keinerlei Zukunft sieht. Die Person A möchte dieses Arbeitsverhältnis nun kündigen und in einer anderen Sparte, welche sie mehr interessiert einsteigen. Jedoch ist es Person A angeblich nicht möglich den Lehrvertrag einfach so zu kündigen. Diese besagte Person hat sich diesbezüglich auch schon bei der Arbeiterkammer erkundigt und erhielt dort die Information, dass ein normaler Lehrvertrag, nach der abgelaufenen Probezeiten, nicht seitens des Arbeitnehmers einfach so gekündigt werden kann.
Ist diese Information, welche diese Person A von der Arbeiterkammer erhalten hat, tatsächlich korrekt? Gibt es wirklich keine Möglichkeit eine einfache Lehre seitens des Arbeitnehmers zu beenden? Ich kann mir dies nämlich kaum vorstellen und denke, dass es irgendeine Möglichkeit geben muss, dass Arbeitsverhältnis zu beenden?
Du wohnst in Österreich, glaube ich, oder? Denn in Deutschland kann man durchaus einen Ausbildungsvertrag unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist schon kündigen. Es bringt ja nun nichts, wenn man sich durch eine Ausbildung quält, die einem nicht zusagt, auch, wenn es an sich schon blöd ist, wenn eine Ausbildung abgebrochen wird.
Im Grunde müsste aber etwas wie eine Kündigung oder besser, wie der Umgang mit einer Kündigung ist, schon auch dort vermerkt sein. Ich kann mir nun gar nicht vorstellen, dass dieses Thema bis auf den Bezug auf die Probezeit komplett ausgeklammert wurde. Eventuell sollte Person A aber einmal mit dem Arbeitgeber darüber sprechen. Vielleicht besteht die Möglichkeit, die Ausbildung dennoch zu beenden und in der anderen Sparte nebenberuflich zu arbeiten. Oder sollte in der anderen Branche eine weitere Ausbildung begonnen werden?
In Deutschland kann man selbstverständlich auch einen Lehrvertrag kündigen, sowohl der Lehrling als auch der Arbeitgeber können dies tun. Ein Lehrvertrag ist auch ein Arbeitsvertrag, der aber befristet auf die Lehrzeit ausgestellt ist. Jeder Lehrvertrag ist kündbar, es kann ja nicht sein, dass man da nicht mehr raus kommt, wenn man irgendwann feststellt, dass einem die Arbeit nicht gefällt. Was mich auch wundert ist, dass Person A den Lehrvertrag erst nach der Probezeit unterschrieben hat. In Deutschland unterschreibt man den Vertrag gleich und beginnt mit der Probezeit, in der die Kündigung vereinfacht möglich ist.
Arbeitet denn A in Deutschland oder woanders? Denn mit den Deutschen Gesetzen ist das irgendwie nicht konform und ich wundere mich über die Auskünfte, die A bekommen hat. Wenn es natürlich um Österreich geht, dann weiß ich nicht, wie das dort gehandhabt wird. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass man dort an den Lehrvertrag gebunden ist und nichts mehr machen kann, wenn einem die Stelle doch nicht zusagt.
Achso, habe vergessen zu erwähnen, dass Person A bei der Arbeiterkammer erfahren hat, dass sie das Arbeitsverhältnis im Fall beenden könnte, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sich diesbezüglich einig sind. Person A möchte den Arbeitgeber jedoch nicht darauf ansprechen, denn wenn dieser nicht damit einverstanden ist, meint diese, dass der Arbeitgeber in Zukunft ein schlechtes Bild von Person A haben wird.
Person A würde in der neuen Sparte auch mit einer neuen Ausbildung beginnen. Jedoch kann ich mir wie du, auch nicht vorstellen, dass es so schwer ist ein Arbeitsverhältnis zu beenden auch wenn es in der Lehrzeit ist.
@Vampirin: Der Arbeitsplatz von Person A ist in Österreich, glaube aber kaum, dass die Gesetze in Österreich so extrem stark von den Deutschen abweichen.
Da A aus Österreich kommt, kann er/ sie den Lehrvertrag (anders als in Deutschland) tatsächlich nicht kündigen. In Österreich wird ein Lehrvertrag einem befristeten Arbeitsverhältnis gleichgestellt und ist nach Ablauf der Probezeit unkündbar. Allerdings kann ein Lehrling eine vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses erwirken. Bei einer mindestens dreijährigen Ausbildungsdauer ist dies bis zum Ende des zweiten Lehrjahres möglich, bei kürzeren Ausbildungen bis zum Ende des ersten Lehrjahres. Die Auflösungsfrist beträgt hierbei einen Monat. Wenn A noch minderjährig ist, bedarf es der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Die vorzeitige Auflösung selbst bedarf keiner expliziten Begründung und kann vom Lehrling einseitig (also ohne Zustimmung des Arbeitgebers bzw. Ausbilders) erklärt werden. Wichtig ist nur, dass die Erklärung schriftlich erfolgt. Demnach ist es nicht korrekt, dass A die Zustimmung des Arbeitgebers benötigt.
Allerdings würde ich an Stelle von A dennoch das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Denn wenn A denkt, der Arbeitgeber könnte ein schlechtes Bild von ihm/ ihr haben, wenn sie die außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses anspricht, welches Bild soll der AG von A haben, wenn er nur As schriftliche Erklärung vorgelegt bekommt? Da ist es doch wesentlich sinnvoller, zu sagen, dass man am ursprünglich gewählten Berufsfeld keine wirkliche Freude hat und sich umorientieren möchte.
Hier kann man übrigens die entsprechenden Informationen zur außerordentlichen Auflösung noch einmal ganz genau nachlesen.
Wieso sollte man einen solchen Vertrag nicht kündigen können und welche Konsequenzen hat der Lehrling zu befürchten, wenn eben dieser Vertrag einseitig gekündigt wird? Droht eine Haftstrafe oder eine Zwangsvorführung, wenn der Lehrling einfach nicht mehr erscheint? Dass das Ansehen dieser Person in dem Unternehmen dadurch natürlich leidet, steht außer Frage. Aber es geht ja gar nicht so sehr darum, hier am Ende als leuchtender Held dazustehen, der jederzeit wieder willkommen ist. Vielmehr geht es darum, das Lehrverhältnis zu beenden.
Danke Doreen82, habe deine Information beziehungsweise den Link der Arbeiterkammer nun an Person A weitergeleitet um dieser etwas weiter zu helfen. Person A hatte gleich gemeint, dass sie dann wohl nächste Woche, wie von dir vorgeschlagen, einfach einmal ein Gespräch mit ihrem Vorgesetzten aufsuchen wird.
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