Was, wenn man länger auf Möbel wartet, als vereinbart?

vom 03.12.2011, 10:42 Uhr

A hat am 02.11.2011 bei einem Möbelhersteller ein Bett gekauft, besser gesagt, er/sie hat es bestellt, da sie es nicht auf Vorrat hatten. Der Verkäufer meinte, mit 2 Wochen Wartezeit müsste man schon rechnen, aber dann kann das Bett abgeholt werden. Nun ist schon über ein Monat vergangen und wenn man den Online-Shop des Herstellers nutzt, um Auftragseinkunft zu erhalten, wird angezeigt, dass die Lieferung ungefähr in der 50. Kalenderwoche abholbereit ist. Auf dem Kaufvertrag steht, der Kunde könne die Ware in der 46. Kalenderwoche abholen.

Das so etwas häufiger passiert, ist ja nichts Neues, aber vor kurzem erfuhr ich,dass man bei verspäteter Lieferung einen Preisnachlass bekommt. Würde das für A auch zutreffen?

» Schnuffline » Beiträge: 1019 » Talkpoints: 33,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Einen Rechtsanspruch auf Preisnachlass wegen verspäteter Lieferung hat A nicht, denn dieser besteht nur, wenn die Ware einen Mangel aufweist. Eine Lieferverzögerung ist aber kein Mangel, der eine Kaufpreisminderung rechtfertigt.

A hätte aber die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurück zu treten, weil er/ sie wegen der langen Wartezeit das Interesse an dem Bett verloren hat oder ein anderer Händler preiswerter liefern könnte.

Daneben wäre es auch möglich, dass A Schadenersatz vom Vertragspartner verlangt. Dies könnte in etwa so aussehen: A entdeckt das gleiche Bett bei einem anderen Händler, der sofort liefern könnte. Dieser Händler verlangt aber für das Bett 100 Euro mehr. Dann könnte A vom ursprünglichen Vertragspartner eine Erstattung der 100 Euro Mehrkosten fordern.

Um aber vom Kaufvertrag zurück treten oder Schadenersatz verlangen zu können, muss A dem Vertragspartner zunächst einmal schriftlich (!) eine Nachlieferfrist setzen. Angemessen wären hier wahrscheinlich zwei bis vier Wochen. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, ohne das A die Ware erhalten hat, kann er von o.g. Möglichkeiten Gebrauch machen. Die Fristsetzung ist nur dann nicht notwendig, wenn der Händler im Kaufvertrag ein konkretes Lieferdatum angegeben hat, z.B. den 01.12.2011.

» Doreen82 » Beiträge: 316 » Talkpoints: 7,93 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich bin der Meinung, dass man nur Preisnachlass hat, wenn Mängel an der Ware gibt. Leider ist Verspätung kein Mangel. Wenn ich die gleiche Ware im einen anderen Markt (sofort lieferbar) für 500 Euro mehr bekommen würde muss der "Anfangsmarkt" dir die 500 Euro auszahlen. Du musst aber mit dem "Anfangsmarkt" einen schriftlichen Vertrag haben!

» Mynameis1992 » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Tja, bei uns war das leider auch so. Unser Sofa musste aufgrund unserer Sonderwünsch extra bestellt und angefertigt werden. Das geschieht ja nicht beim Möbelhaus, sondern bei deren Vertragspartner. Aus einem Monat Wartezeit wurden dann drei. Hinzu kam, dass das Sofa schon sofort komplett bezahlt werden sollte, da der Auftrag sonst nicht erteilt werden würde, eben wegen den Sonderwünschen. Toll, da standen wir dann und haben gewartet. Nach dem obligatorischen Monat gab´s dann Post vom Möbelhaus, in der man uns mitteilte, dass es Probleme mit dem Vertragspartner gäbe und sich die Auslieferung verzögere. Toll, das gute Stück war ja nun schon bezahlt. Natürlich habe ich Stunk gemacht. Mir wurde aber auch gesagt, dass das Möbelhaus nichts erstatten könne, weil die Ware zum einen keinen Mangel aufweist und es zum anderen auch nicht deren Verschulden war. Die haben sich natürlich entschuldigt. (Der arme Verkäufer, der es abbekommen hat kann ja natürlich nichts dafür.)

Dann, als das Sofa endlich da war, woltte ich es mir vor der Lieferung nun erstmal anschauen, ob auch alles nach unseren Wünschen "designt" wurde. Das war natürlich auch nicht möglich, da die Sachen in Folie verpackt im Hochlager standen. So musste ich erst die Lieferung und das Auspacken abwarten. Es war glücklicher Weise auch alles in Ordnung. Aber im schlimmsten Fall hätten die Herren die Teile wieder mitnehmen können und wir hätten wahrscheinlich noch weitere Monate auf dem Boden sitzen können - wir hatten ja unsere alte Couch rechtzeitig zum Ablauf des angegeben Monats verkauft.

Aber es war schon echt ärgerlich, dass da kein Anspruch auf "Ersatz" oder "Wiedergutmachung" besteht. Das sollte meiner Meinung nach generell auch ein bisschen Service sein - und wenn´s nur ein kleiner Gutschein oder so ist. Ich kaufe dort jedenfalls keine Möbel mehr. :(

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» 00Kate » Beiträge: 461 » Talkpoints: 8,54 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich habe nach unseren letzten Möbelkäufen generell das Gefühl das die Lieferzeiten nicht ganz ehrlich angegeben sind. Bei uns wurden aus 4 Wochen mal eben 12 Wochen. Uns es handelte sich um einen stink-normalen Buche Esstisch. Einen Nachlass, Gutschein oder ähnliches gab es nicht. Auch nicht auf Nachfrage. Uns wurde lediglich eine Postkarte als Entschuldigung geschickt und angegeben das überzogene Lieferzeiten nicht in der Hand des Möbelhauses liegen. Bei diesen möglichen Liefer/Beschaffungszeiten lernt man Mitnahmeartikel zu schätzen.

Selbst bei großen Onlinehändlern haben wir in letzter Zeit die Erfahrung gemacht, dass Möbel mit der Kennzeichnung "Sofort Lieferbar" durchaus mal 2-4 Wochen brauchen können. Bei denen liegt es aber eher wohl an der Lagerorganisation. Sowas ist wirklich ärgerlich. Ob Versandhändler oder Möbelhaus vor Ort. Ich denke schon das da auch ein bisschen kalkül mitschwingt. Schließlich geht es auch da nur um Profite. Da will man doch die Lagerkosten zu gering wie möglich halten. Und das geht natürlich zu Lasten des Kunden. Ich könnte damit leben, wenn man wenigstens so ehrlich wäre und realistische Wartezeiten schreiben würde. Bei übermäßig langem warten finde ich allerdings sollte schon ein kleiner Nachlass drin sind. Das wäre nur Kundenfreundlich. Einige wenige machen das auch. Da sollte A einfach mal freundlich nachfragen.

» LifeLines » Beiträge: 213 » Talkpoints: 4,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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