Sollte man schweigen oder Ersatz verlangen?

vom 01.12.2011, 20:50 Uhr

Meine Partnerin macht sei drei Monaten ein freiwilliges Praktikum im Kindergarten und hat dieses sogar nach Vertragsende verlängert, weil ihr die Arbeit gefiel und es sich im Lebenslauf natürlich gut macht, wenn sie bis zum Studium ein Praktikum durchgängig absolviert hat.

Letztens waren sie und einige Betreuerinnen mit mehreren Kindergartengruppen unterwegs, wobei meine Freundin Fotos von den den Kindern gemacht hat. Diese Fotos sollte sie dann an die Betreuerin weitergeben, damit sie die für die Eltern der Kinder entwickeln lassen kann. Ich fand diese Idee echt echt, das ist eine wirkliche schöne Erinnerung für die Kinder, wenn man manche besonderen Ereignisse im Kindergarten fotografisch festgehalten hat. Meine Freundin hat die Bilder dann Zuhause auf ihren Laptop gezogen und diese dann wiederum auf einen ihrer neuen USB-Sticks getan. Dieser Stick hat 16 GB und kostet 18 Euro. Sie besitzt ihn seit einem Monat und hat ihn nur 1 - 2 Mal benutzt.

Das Problem: Die Betreuerin kam letztens bei ihr an und meinte, sie konnte die Bilder nicht runterziehen, da der USB-Stick nicht funktionierte. Meine Freundin war verwundert und meinte, dass er bei ihr noch funktioniert hat, sonst hätte sie die Bilder ja auch nicht darauf speichern können. Sie dachten dann, dass es wohl an dem Computer der Betreuerin liegt. Nun fiel meiner Freundin Zuhause aber auf, dass der USB-Stick bei ihr auch nicht funktioniert. Er ist also defekt.

Sie möchte nun lieber schweigen und sich einfach einen neuen USB-Stick kaufen. Ich denke zwar auch, dass es schwer ist, von der Betreuerin einen neuen USB-Stick zu verlangen, weil sie ja auch keine schlechte Praktikumsbeurteilung möchte, jedoch verdient meine Freundin kein Geld und dann sind mal eben 20 Euro schon echt viel, da der USB-Stick ja auch noch neu war, wären es 40 Euro innerhalb von 4 Wochen! Wir haben gestern den ganzen Tag darüber diskutiert, weil ich finde, dass es einfach viel zu viel Geld ist, um es kommentarlos zu übernehmen. Ich würde an ihrer Stelle schon erwarten, dass die Betreuerin für den Schaden aufkommt.

Was würdet ihr eurem Partner in so einer Situation raten oder was würdet ihr selbst tun, wenn euch das passiert wäre? Ich bin eher so ein Mensch, der bei so was nicht ruhig sein kann, weil ich es total unverschämt finde, dass jemand nicht von selbst auf die Idee kommt, den USB-Stick zu ersetzen!

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» Puffi » Beiträge: 403 » Talkpoints: 6,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich würde auch stillschweigend einen neuen kaufen, da ich denke, dass es unnötig ist wegen 20Euro einen so großen Aufriss zu veranstalten. Das passiert nun mal und das der Fehler 100% bei der Betreuerin liegt wirst du auch nicht beweisen können!

» maik96 » Beiträge: 34 » Talkpoints: 12,08 »


Deiner Beschreibung nach unterstellst du der Betreuerin ja, dass sie den Stick kaputt gemacht hat. Wie äußert sich denn der Defekt? Ist es eine mechanische Beschädigung oder wird er am Rechner lediglich nicht mehr erkannt. Wenn er einfach nicht mehr erkannt wird, kann es ja sein, dass es sich um einen ganz normalen Material- und/oder Produktionsfehler handelt. Da der Stick neu war, wird es doch sicherlich kein Problem sein das ganze über die Garantie des Herstellers abzuwickeln. Der Verkäufer bei dem deine Freundin den Stick erworben hat ist hier meiner Meinung nach viel eher die erste Anlaufstelle, als sich Gedanken zu machen ob man nun von der Betreuerin "Schadensersatz" fordern kann. Ich meine es ist nicht unwahrscheinlich, dass ein Stick einfach so den Geist aufgibt und wenn es sich um keine mechanische Beschädigung handelt halte ich es eher für unwahrscheinlich, dass die Betreuerin was mit dem Defekt zu tun hat. Ist euch denn noch nicht der Gedanke gekommen dies einfach über die Garantie abzuwickeln? Wie kommt ihr darauf, dass die Betreuerin den Stick kaputt gemacht hat und es sich eben nicht, wie beschrieben, einfach um einen Material-/Produktionsfehler handelt?

Handelt es sich hingegen um eine mechanische Beschädigung, dass der Stick nun geknickt ist oder das Gehäuse einen sichtbaren Defekt aufweist, welcher letztendlich auf den Benutzer (in dem Fall die Betreuerin) zurückzuführen ist, so würde ich sicherlich das Gespräch suchen. Da deiner Freundin jedoch erst am eigenen Rechner aufgefallen ist, dass der Stick dort nun auch nicht mehr funktioniert, gehe ich davon aus, dass es keinen mechanischen beziehungsweise direkt sichtbaren Defekt aufweist.

» XBunny360 » Beiträge: 132 » Talkpoints: 7,30 » Auszeichnung für 100 Beiträge



An die Gewährleistung des Herstellers habe ich im ersten Moment gar nicht gedacht! Sehr richtig, vor allem weil die Beweispflicht in den ersten 6 Monaten nach dem Kaufdatum bei dem Hersteller liegt.

» maik96 » Beiträge: 34 » Talkpoints: 12,08 »



In diesem Fall dürfte es doch ganz einfach sein, wenn der Stick wirklich noch neu ist. Dann würde ich den einfach wieder zurückbringen und umtauschen, denn die gesetzliche Gewährleistung beträgt sechs Monate. Normalerweise wird auch jeder Händler (Verkäufer) den Stick wieder zurücknehmen, da dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Und dann hat sich die Sache ja erledigt und keiner von euch muss für die Kosten aufkommen.

Aber ich muss dazu sagen, dass ich auch keinen Ersatz von der Kollegin fordern würde, wenn der Stick schon älter wäre und ich ihn nicht mehr umtauschen könnte. Denn man kann ihr ja nicht einfach unterstellen, dass sie den USB-Stick kaputt gemacht hat. Genauso könnte es doch sein, dass er deiner Freundin kaputt gegangen ist, als sie ihn vielleicht vom Computer abgezogen hat, nachdem die Fotos drauf waren. Da kann man keinem was beweisen und im Zweifel würde ich den Fehler lieber bei mir selbst suchen und nicht bei anderen.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


USB-Sticks gehen manchmal plötzlich kaputt, das ist mir schon mehrfach passiert – an einem Tag funktionieren sie noch und dann am nächsten nicht mehr. D.h. Ihr könnt nicht wissen, ob die Betreuerin den Stick kaputt gemacht hat oder nicht. Ohnehin ist es recht schwer, einen Stick zu zerstören, da müsste man schon drüber fahren. Ich habe eher den Eindruck, dass die eben irgendwann den Geist aufgeben, unabhängig davon, ob sie vorher gut oder schlecht behandelt wurden.

Und wenn Du nicht sicher weißt, ob die Betreuerin Schuld am kaputten Stick trägt, würde ich Ihr das auch nicht unterstellen. Wie schon erwähnt. Macht einfach die Garantie beim Verkäufer geltend und dann sind alle glücklich.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich würde da auch nicht meinen Mund auf machen. Es ist zwar wirklich ärgerlich, wenn der USB-Stick auch gerade neu war und auch nicht billig, aber es ist eben nicht die Welt. Außerdem kann ich es mir eher schwer vorstellen, dass sie den USB-Stick bei sich zu Hause kaputt gemacht hat. Ich meine, es ist doch eigentlich nichts schweres dabei, einen USB-Stick zu verwenden und ihn in den PC zu stecken. Selbst wenn ich meinen USB-Stick falsch herum anschließen möchte, dann klappt es nicht. Ich habe auch einen Stick, der nur diese Platinen hat, den man als auch falsch herum hinein stecken kann. Selbst wenn ich ihn dann falsch rein stecke, passiert gar nichts. Und wenn ich bei meinem USB-Stick mal keine Kappe drauf habe, welche eigentlich fast nie drauf ist, dann passiert auch nichts. Es wäre vielleicht auch deiner Freundin zu diesem Zeitpunkt passiert, dass der USB-Stick kaputt gegangen ist. Ich würde da nicht die andere Person für verantwortlich machen, auch wenn es ärgerlich ist. Sie hatte den Stick wahrscheinlich nur zur falschen Zeit.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



In diesem Fall würde ich auch nichts sagen, weil es nicht nachweisbar ist, dass die Kollegin Deiner Partnerin daran Schuld ist, dass der USB-Stick kaputt gegangen ist. Ich gehe mal einfach davon aus, dass es sich um einen technischen Defekt handelte und der hätte Deiner Freundin genauso gut passieren können. Daher würde ich jetzt auch nicht großartig etwas sagen und auf einen anderen USB-Stick ausweichen oder sich einen neuen Stick kaufen, es muss ja nun keiner mehr für 18 Euro sein. Meistens ist die Größe von 16 GB auch problematisch, aber das muss man für sich entscheiden.

Deine Partnerin könnte aber versuchen, den bislang genutzten USB-Stick wieder umzutauschen und so entweder das Geld zurückerhalten oder eben diesen auszutauschen. Damit wären die knapp 20 Euro nicht aus dem Fenster geworfen, sondern ganz gut angelegt und doch nur einmal fällig geworden. Gerade, weil der Stick nur wenige Wochen alt ist und nur selten gebraucht wurde, denke ich, ist es so besser, als wenn sie nun diese Betreuerin dort beschuldigen würde und auch einen Ersatz von ihr verlangen würde. Wie gesagt, es wurde höchstwahrscheinlich nicht absichtlich der USB-Stick unbrauchbar gemacht und das sollte man sich schon vor Augen halten.

Anders sähe es natürlich aus, wenn diese Person den Stick mutwillig hätte zerstören wollen, aber dann hätte sie sicherlich nicht auch von sich aus gesagt, dass er kaputt wäre und nicht funktionieren würde. Von daher sollte Deine Partnerin schauen, dass sie eben beim Händler diesen Stick ersetzt bekommen wird.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


In dem von dir geschilderten Fall ist es ja wirklich nicht klar, ob die Betreuerin nun wirklich etwas mit der Beschädigung des USB-Sticks zu tun hatte. Wenn ich einen defekten USB-Stick zurückbekommen hätte, der vorher noch ohne Probleme funktioniert hat, würde ich wahrscheinlich auch als erstes vermuten, dass eben die andere Person etwas damit zu tun hat. Man kann es aber wie schon erwähnt nicht wirklich beweisen und daher würde ich wahrscheinlich auch nichts sagen, weil ich keinen unnötigen Ärger haben möchte. Deine Freundin macht ja ein Praktikum dort und da will man natürlich auch nicht gleich auf den Putz hauen. Wenn der Stick von außen nicht stark beschädigt ist, wüsste ich ehrlich gesagt auch nicht so wirklich, wie die Betreuerin diesen kaputt gemacht haben soll.

Da der Stick aber so gut wie neu ist, kann man ihn ja ganz einfach umtauschen. Das sollte eigentlich nicht das Problem sein, denn es gibt ja für jedes Gerät eine gewisse Gewährleistung. Bei meinem Mann war es übrigens auch schon mal so, dass ein fast neuer USB-Stick auf einmal den Geist aufgegeben hatte. Er ließ sich einfach nicht mehr einschalten, obwohl er gar nichts damit gemacht hatte. Er lag nur auf dem Schreibtisch und hat einen Tag vorher noch problemlos funktioniert. Gut möglich, dass das beim Stick deiner Freundin ebenfalls der Fall war. Diese Teile haben eben manchmal einen technischen Defekt und ich wüsste auch nicht, warum man deiner Freundin den USB-Stick nicht einfach umtauschen sollte. Also ich würde das auf jeden Fall versuchen und keinen Ersatz von der Betreuerin verlangen, weil sie es ja wirklich nicht gewesen sein muss.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Ich würde da wohl erst einmal nichts sagen und das ziemlich komisch finden, dass der USB Stick nun schon kaputt ist. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die Betreuerin den Stick absichtlich kaputt gemacht hat und deshalb würde ich da wohl nicht auf die Idee kommen Ersatz zu verlangen, sondern erst einmal den Fehler beim Stick an sich suchen und dann eben versuchen diesen über die Garantie ersetzt zu bekommen. Er hätte ja auch deiner Freundin nach so kurzer Zeit kaputt gehen können, ich denke nicht, dass es nun an der Betreuerin liegt und deswegen würde ich das erst einmal so regeln wollen.

Ansonsten würde ich wahrscheinlich auch gar nichts sagen, vor allem nicht bei einer solch geringen Summe. Und als Partner solltest du das auch akzeptieren und ihr da nicht hinein reden. Eine andere Alternative wäre es aber nun das nach dem Ende des Praktikums anzusprechen, aber das wäre eben auch nicht so toll.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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