Welchen Preis muss man hier zahlen?

vom 30.11.2011, 16:50 Uhr

A plant zu seinem Geburtstag eine große Geburtstagsfeier. Da er jede Menge Leute eingeladen hat, erkundigt er sich beim Getränkemarkt wie viel ein Kasten Cola kostet. Der Getränkelieferant gibt ihm den Preis telefonisch durch - sagen wir 5,00€. Angenommen A ist mit dem Preis einverstanden und bestellt die 10 Kästen. Am nächsten Tag kommt A dann zum Getränkemarkt und möchte seine Kästen abholen und bezahlen. Der Geschäftsführer sagt ihm, dass der Preis für den Kasten von 5,00€ auf 8,00€ erhöht wurde, weil die Cola in letzter Zeit so gut läuft oder weil mehr Kosten beim Abfüllen entstanden sind. A ist mit dem Preis jedoch nicht einverstanden, er hat nur 50,00€ dabei, da er ja fest davon ausging, dass er für 10 Kästen Cola á Kasten 5,00€ ausgeben müsste.

Muss A dann jetzt trotzdem die 8,00€ zahlen, weil es ja der offizielle Verkaufspreis zu diesem Zeitpunkt ist oder zählt noch der Preis, dem ihn der Getränkelieferant am Telefon am letzten Tag durchgegeben hat? Hat A Pech gehabt und muss aufgrund des dummen Zufalls jetzt 30,00€ mehr bezahlen oder muss der Getränkelieferant auf diese 30,00€ mehr verzichten, weil man ja nicht damit hätte rechnen können?

» iCandy » Beiträge: 1584 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich finde die Preiserhöhung von heute auf morgen enorm und würde mich darauf nicht einlassen. Am Telefon wurde meiner Meinung nach ein mündlicher Vertrag geschlossen. Ich glaube auch nicht, dass die Preiserhöhung vom Lieferanten oder vom Abfüller ausging, sondern vom Händler, der bei der großen Bestellung extra verdienen wollte. Die Lieferanten kündigen eine Preiserhöhung meistens einige Zeit vorher an. So hätte der Händler wissen müssen, dass am nächsten Tag der Preis höher ist.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich habe eine Frage zum Verständnis: ist die Person am Telefon die gleiche wie die vom nächsten Tag? Oder arbeitet für den gleichen Vertrieb?

Wenn ja: Man muss nur die 5€ pro Kiste zahlen, das Angebot von 5€ pro Kiste wurde genannt und ist solange gültig bis der Anbieter das Angebot zurücknimmt oder es angenommen/ablehnt wurde. In deinem Fall wurde das Angebot angenommen und der Anbieter hat sich damit verpflichtet die Kiste zu diesem Preis zu verkaufen.

Wenn nein: Dann hast du den oben genannten Vertrag mit einem anderem Partner und der Verkäufer muss sich nicht daran halten.

» maik96 » Beiträge: 34 » Talkpoints: 12,08 »



Es gibt bei uns für die meisten Verträge kein bestimmtes Formerfordernis. D. h. Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Wurde also telefonisch eine Zusage gemacht und das wird ja im Fall auch nicht bestritten (Grund für den gestiegenen Preis war ja annahmegemäß die hohe Nachfrage), dann muss der Verkäufer zum telefonisch ausgehandelten Preis liefern. Da sehe ich nichts, woran man rütteln könnte.

Die Frage ist nun, wie die ganze Sache zu beweisen ist. Da helfen nur Gesprächszeugen. Allerdings legt sich für 30 € wohl niemand krumm. Da hilft wohl nur, woanders kaufen.

Benutzeravatar

» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Galt das Angebot nur für den Tag, als A mit dem Getränkelieferant gesprochen hat oder hat A dem Getränkelieferant gesagt, dass er erst am nächsten Tag kommt? Wenn es ein Tagesangebot gewesen ist, dann kann A gar nichts machen und dann bleibt noch die Frage, wie A beweisen will, dass der Getränkelieferant den Preis von 5 Euro je Kasten zugesichert hat. Da man wegen den 30 Euro wohl kaum vor Gericht gehen wird, wird A sich nach einem anderen Lieferanten umsehen müssen oder die 30 Euro mehr bezahlen müssen. Was will A denn machen? Egal, wer Recht hat. Der Getränkelieferant muss ja die Cola nicht verkaufen, wenn er nicht will. Er hat Hausrecht und kann A sogar rausschmeißen, weil ihm die Nase nicht passt. Egal, was er am Telefon zugesichert hat.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Es ist schwer, dies nachträglich zu beweisen, sodass es für A. schwer werden wird, die Kästen Cola für je 5 € zu bekommen. Entweder er nimmt die Kästen für 8 € oder er lässt es. Ich würde es in A.´s Fall lassen und mir meine Kästen Cola woanders her beziehen.

Solche Preisvereinbarungen sollte man am besten schriftlich abschließen, sodass man am Ende immer etwas in der Hand hat und dies so nachweisen kann. Denn ich sehe es wie Diamante, deswegen vor Gericht gehen wäre lächerlich. So bekäme er seine 10 Kisten Cola auch nicht zum geplanten Termin.

Man sollte vielleicht auch wissen, ob der Getränkelieferant wusste, das A. die Kisten am nächsten Tag holen würde oder ob er gedacht hat, das A. die Kisten am selben Tag noch holen würde. Auch entscheidet der Getränkelieferant letztendlich zu welchem Preis er die Kisten verkauft, demnach kann der Kunde, demnach A. entscheiden, ob er sie zu diesem Preis kauft oder nicht.

Benutzeravatar

» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Also meiner Meinung nach, muss er die 8 Euro bezahlen, auch wenn es eine Menge mehr Geld ist. Ist zwar doof für ihn gelaufen, aber der Händler hat das Recht jederzeit den Preis anzuheben bzw zu senken. Doof gelaufen.

Benutzeravatar

» Solala » Beiträge: 98 » Talkpoints: 2,72 »



A muss in so einem Fall gar nicht bezahlen sondern kann natürlich auch gleich wieder gehen, um ein anderes Geschäft ausfindig zu machen, welches die Ware zu besseren Konditionen anbietet. So schwer für A die Beweisführung ist, dass hier ein andere Preis vereinbart wurde, so schwer ist es für den Verkäufer nachzuweisen, dass eine Bestellung vorgenommen wurde. Wobei die Sache natürlich massiv ärgerlich ist, zumal man sich in der Regel auf solche Bestellungen verlässt.

Und eigentlich könnte A auf das vereinbarte Geschäft bestehen und die zehn Kisten eben für den vereinbarten Preis abnehmen. (Wobei auch hier immer von einem Irrtum ausgegangen werden kann.) Allerdings dürfte es spätestens dann schwierig werden, wenn hier der Verkäufer lediglich davon ausgegangen ist, dass es am Telefon nur um eine Preisauskunft handelte. Nicht um eine Bestellung zu eben dem Preis. Auch wenn hier A darauf besteht, konkret von den zehn Kästen gesprochen und diese fest bestellt zu haben. Denn hier fehlt die Möglichkeit, eben den Umstand zu beweisen und der Verkäufer kann durch ein Beharren auf der Unwahrheit hier eine starke Position einnehmen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Was ihr euch da zusammenreimt. Unzweifelhaft liegt hier fallseitig eine Bestellung vor und unzweifelhaft bestreiten weder Verkäufer noch Käufer die Bestellung. Dass ein Käufer bei einem solchen Bestellgeschäft die Ware erst am nächsten Tag abholt ist ebenfalls normal und eine Preisentwicklung einzuplanen liegt im Risikobereich des Verkäufers. Von einem Tagesangeobt war hier keine Rede, sondern von einer Bestellung. Und Bestellung impliziert, dass die Ware nicht vorrätig ist und im Regelfall erst später abgeholt wird. Schließlich war auch ein konkreter Preis ausgemacht. auch das wird weder von Verkäufer noch von Käufer bestritten. Nichts von Angebot und Annahme wird von irgendeiner Seite fallseitig bestritten.

Der Käufer ist nun zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, der Verkäufer zur Lieferung zum vereinbarten Preis. Verpflichtung heißt nicht, ich kann es mir heute anders überlegen, weil ich der Verkäufer bin. Der Verkäufer kommt also nur mit unfassbarer Dreistigkeit aus dieser Nummer heraus. Er müsste von jetzt auf gleich das Zustandekommen eines Vertrages bestreiten, den er aber fallgemäß eben noch gar nicht bestritten hat, sondern zugibt, Grund für die plötzliche neue Preisforderung sei etwa die gestiegene Nachfrage. Niemand bestreitet also, dass es eine Vereinbarung über 5 € gab und niemand bestreitet, dass es überhaupt einen Vertrag gab.

Die Beweisbarkeit in der konkreten Situation ist fallseitig nicht zu klären. Da kann man sich jetzt viel zusammendichten, was aber sinnlos ist.

Benutzeravatar

» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@Richtlinie2: Nehmen wir mal an, dass ich der Verkäufer bin und du bist A. Da gibt es erst mal die Möglichkeit, dass ich sagen könnte, dass ich niemals mit A telefoniert habe und A sich da bestimmt irrt und er in einem anderen Laden angerufen hat.

Dann gibt es die Möglichkeit, dass ich sage "Nein, ich verkaufe A keine Getränke" Da ich das Hausrecht habe, kann ich sagen, wem ich was verkaufe und was nicht. Wenn ich also sage, dass ich A keine Getränke verkaufen will, dann kann A auch nichts machen.

Dann gibt es eine weitere Möglichkeit. Ich gebe zu, dass ich am Tag zuvor gesagt habe, dass ich die Getränke für 5 Euro den Kasten verkaufe. Aber der Preis sich von heute auf morgen eben geändert hat. Ich würde dann sagen, dass ich A so verstanden hätte, dass A die Getränke sofort holen kommt und dann hätte er die Getränke auch für 5 Euro pro Kasten bekommt. Aber da A nicht gekommen ist, kostet heute eben der Kasten 8 Euro.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass ich sage, dass ich mich gestern am Telefon geirrt habe. Irren ist menschlich und da kann wohl kaum einer was machen. Was willst du machen, wenn du A wärst? Würdest du im Laden einen Aufstand machen, würde ich dich rausschmeißen. Willst du die Polizei holen? Willst du mich wegen 3 Euro pro Kasten, also 30 Euro anzeigen? Da würde nicht mal eine Rechtsschutzversicherung ihr OK geben, weil es etwas so banales ist, dass sich kein Rechtsstreit lohnt.

Das Nachsehen hat immer A, weil der Verkäufer am längeren Hebel sitzt.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^