13 jähriger bekommt Anzeige wegen Körperverletzung
A ist 13 Jahre alt und er hat sich auf dem Nachhauseweg von der Schule mit einem gleichaltrigen Jungen geprügelt. Der Junge (B) hat ein blaues Auge und hat einen Zahn verloren. Sicher war es keine Heldentat von A, aber zum Prügeln gehören immer zwei und A hat sich im Prinzip nur gewehrt. Da A aber Glück hatte, hat er nur eine Schramme an der Wange davongetragen.,
Die Eltern von B haben A nun angezeigt wegen Körperverletzung. Diese Anzeige wird aber wegen des Alters wohl fallengelassen. Die Eltern von B wollen aber auch eine Zivilklage und Schmerzensgeld und die Behandlungskosten für den verlorenen Zahn. Müssen die Eltern von A dafür aufkommen, weil A selber ja noch nicht strafmündig ist? Was kommt auf A und die Familie noch zu?
Also, da A noch nicht strafmündig ist, wird die normale Klage abgewiesen, klar und wegen dem Schmerzensgeld. Normalerweise wird sowas als Rangelei abgetan. Gerade, wenn B angefangen hat und sich A nur wehrte (wobei man da auf Zeugen hoffen muss), dürfte auch diese Klage abgewiesen werden. Aber, wie geschrieben: dürfte! Denn, bei sowas liegt es 1.) im Ermessensspielraum des Gerichtes, 2.) Hängt es halt an Zeugen, wobei im Ernstfall, bei Aussage gegen aussage noch immer "In Dubio pro Reo (Im Zweifel für den Angeklagten)" gilt. Sollte jedoch die Zivilklage durchkommen, denke ich schon, dass die Eltern von A zahlen müssen.
Es kann gut sein, dass auf dem Zivilweg das Gericht entscheiden wird, dass der Junge, der dem anderen einen Zahn ausgeschlagen hat, verurteilt wird. Beziehungsweise wird es vermutlich so sein, dass die Eltern verklagt werden und diese verurteilt werden. Immerhin haben sie auch ihre Pflicht als Eltern und sohin die Aufsichtspflicht verletzt.
Ich kann mir eigentlich wirklich nicht vorstellen, dass man - wenn man wirklich nur aus Notwehr handelt - jemandem so schlagen kann, dass dieser einen Zahn "verliert". Ich denke dazu gehört schon eine Menge Kraftwirkung, damit dies passieren kann und das klingt für mich nicht nach Notwehr.
Aber mal ehrlich, Aufsichtspflicht verletzt? Bei einem 13 jährigen? Man kann ihn ja nicht 24 Stunden am Tag beaufsichtigen und wenn er am Nachhauseweg von der Schule diese "Rangelei" hatte, können die Eltern auch nichts dagegen machen oder einschreiten. Denn wer holt schon einen 13 jährigen Jungen von der Schule ab, der niemals auffällig geworden ist.
Und ja, es war Nothilfe. Da hat A auch 2 Zeugen. B hat angefangen und A hat dann rot gesehen. Er hat sich umgedreht und einfach zugeschlagen. Und erst als der Zahn raus war hat B den Jungen A in Ruhe gelassen.
Wenn der Junge nicht strafmündig ist, was er mit 13 ja nicht ist, dann frage ich mich, warum er zivilrechtlich verklagt werden kann und warum man die Eltern zur Rechenschaft ziehen kann. Es kann ja sein, dass die Zeugen einen Rückzieher machen. A ist eher ein Mauerblümchen und B ist der "große Hecht".
Ich finde das schon gut, dass man auch die Eltern zur Rechenschaft ziehen kann. Wie sollte man denn heutzutage denn sonst gegen die vielen Jugendlichen vorgehen, die glauben, sie könnten alles machen, nur weil man sie nicht belangen kann, weil sie noch nicht volljährig sind.
Wenn der Junge, der ja so ein Mauerblümchen zu sein scheint, wie Du sagst, so viele Zeugen hat, dann braucht er sich ja sowieso keine Gedanken machen, was aus der Klage wird, dann hat er sich nichts vorzuwerfen und kann ruhig schlafen. Dann wird das Gericht schon in seinem Sinne entscheiden.
Ich bin mir da nun nicht so sicher, ob A. noch gar nicht straf mündig ist. Eigentlich ist man das zwar erst ab 14, aber er ist ja immerhin "schon" 13 und in Ausnahmefällen kann er da vielleicht schon mit Konsequenzen rechnen. Die Frage ist natürlich, ob A. auch beweisen kann, dass es sich nur um Notwehr handelt. Wenn das nicht der Fall sein sollte und die Eltern von B. weiterhin an der Klage festhalten, dann wird für A. selber unter Umständen wenig passieren, wenn er noch nicht als straf mündig angesehen wird. Seine Eltern müssen aber dafür aufkommen, wenn die Eltern von B. das so wollen und das Gericht so entscheidet.
Nun gut, wenn A. eben seine Zeugen hat, die werden ja dann auch befragt. Wenn diese dann lügen, wird das schon kompliziert für A., da ihm dann wahrscheinlich auch nicht geglaubt wird. Und so liegt die Schuld dann eben bei ihm und da hat B. eben einfach ein Recht auf Schmerzensgeld. Ich persönlich finde das auch gut so, dass die Eltern dann dafür haftbar gemacht werden. Im Prinzip können sie eben schon etwas dafür, denn sie erziehen ihr Kind ja auch entsprechend und haben somit auch etwas damit zu tun. Da muss man dann eben sehen, dass sich das Kind aus so etwas heraus hält. Und nur weil jemand noch nicht straf mündig ist, heißt das ja noch lange nicht, dass er machen kann, was er will. Und wenn für die Eltern keine Konsequenzen dabei geschehen würde, könnte man das ja im Prinzip tun. Das wäre auch nicht richtig. Es ist eben nur blöd in diesem Fall, da A. ja scheinbar nicht wirklich Schuld daran trägt. Aber das als Notwehr auszulegen, ist eben auch immer ziemlich schwierig, da man vor Gericht ja auch seine eigene Auffassung von Notwehr hat. Da wird man ja noch verklagt, wenn man jemandem etwas tut, der sich unbefugt in der Wohnung aufhält.
Da bleibt also nur viel Erfolg für A. beziehungsweise für die Wahrheit zu wünschen, damit sich die Sache aufklärt.
Diamante hat geschrieben:A ist 13 Jahre alt und er hat sich auf dem Nachhauseweg von der Schule mit einem gleichaltrigen Jungen geprügelt.
Das ist sicher für keine Eltern der Welt schön zu erfahren, dass das eigene Kind überhaupt auf die Idee kommt, Meinungsverschiedenheiten mit Gewalt auszutragen. Genauso schwierig - aber oft unterschätzt - das Problem, dass das eigene Kind sich ein Umfeld sucht, in welchem es zu Prügeleien kommen kann. Denn das ist sehr wohl steuerbar und nicht unbedingt ein unglücklicher Zufall. Mir jedenfalls fällt kaum eine Möglichkeit ein, bei so was unbeteiligt "hineinzuschlittern".
Diamante hat geschrieben:Der Junge (B) hat ein blaues Auge und hat einen Zahn verloren.
Das spricht zum einen für eine klare Stärkenverteilung. Offenbar war B wesentlich weniger auf Prügeleien eingestellt oder weniger erfahren. Zumindest war wohl B der schwächere Part. Und wenn man sich überlegt, dass die Verletzungen im Gesicht waren, dann scheint A weder Skrupel zu kennen (wer sich z.B. wehrt, wird nicht zwangsläufig den Kopf zum Ziel nehmen) noch scheint er nicht bemüht gewesen zu sein, dem Gegenüber keine schweren Verletzungen beizufügen. Gehe ich mal davon aus, dass nicht mit dem Fuß gegen den Kopf getreten wurde, muss unheimlich viel Wut und Aggressivität bei A im Spiel gewesen sein. Schlägt man einem Kind ein blaues Auge, so wird dieses vor Schmerzen wohl zurückweichen. Man muss also schon wehtun wollen, hier noch schnell und fest genug nachzuschlagen, um eine zweite Verletzung im Gesicht zu erwirken.
Diamante hat geschrieben:Sicher war es keine Heldentat von A,
Es war eine schwere Körperverletzung! Der Zahn wird bei B nicht mehr nachwachsen, weil ich davon ausgehe, dass ein 13-jähriger keine Milchzähne mehr hat. Jetzt davon zu spreche, dass es keine "Heldentat" war, ist schon ein massiver Schritt zur Verharmlosung eines wirklich ernsten Zwischenfalls. Selbst ohne die schweren Verletzungen sehe ich hier ein Problem.
Diamante hat geschrieben:aber zum Prügeln gehören immer zwei
Genau wie zum Lügen zwei gehören: einer der lügt und einer der glaubt. Was ist denn das für eine Aussage und inwieweit hat sie was damit zu tun, dass hier ein offenbar körperlich überlegenes Kind ein anderes im "Zweikampf" schwer verletzt?
Diamante hat geschrieben:und A hat sich im Prinzip nur gewehrt.
Sagt vermutlich A. Aber wer sich mal überlegt, ob B nicht hat ahnen können, körperlich dem A unterlegen zu sein, dann könnte man auf die Idee kommen, dass B doch nicht begonnen hat. Und weder ein blaues Auge noch ein ausgeschlagener Zahn sind regelmäßige Resultate des "sich Wehrens". Wenn man sich wehrt, dann schubst man oder haut auf den Körper - nicht auf den Kopf. Außer eben man ist ein eher erfahrener Schläger und will dem Gegenüber wirklich Schmerzen zufügen.
Kann denn B auch bestätigen, in dem Kampf nur Pech gehabt zu haben und diesen begonnen zu haben? Gibt es wenigstens eine plausible Erklärung von A, wieso er B nicht aus dem Weg gegangen ist?
Diamante hat geschrieben:Da A aber Glück hatte, hat er nur eine Schramme an der Wange davongetragen.
Es kann Glück sein - klingt aber eher danach, seinen Angriff besser durchgeführt zu haben. Ich selbst würde tatsächlich auf Grund der Randbedingungen (A wohl B körperlich überlegen, mehrere Verletzungen von B im Gesicht, Verletzungen lassen erahnen wie wuchtig A's Angriff gewesen sein muss, A sieht sich als Opfer welches sich verteidigen musste) eher annehmen, dass sich die Sache nicht so abgespielt hat, wie A es vielleicht geschildert hat.
Diamante hat geschrieben:Die Eltern von B haben A nun angezeigt wegen Körperverletzung.
Offensichtlich glauben die Eltern von B dessen Variante. Und der hat wohl nicht zu Protokoll gegeben, selbst angegriffen zu haben. Da ist, auf Grund der Verletzungen, eine Anzeige eigentlich schon angebracht.
Diamante hat geschrieben:Diese Anzeige wird aber wegen des Alters wohl fallengelassen.
Das ist richtig. Strafrechtlich ist das Ganze für A eher erledigt. Mit etwas Glück schaltet sich wenigstens das Jugendamt hier ein. Sofern es die erste Auffälligkeit des A war, wird aber auch hier nicht viel passieren.
Diamante hat geschrieben:Die Eltern von B wollen aber auch eine Zivilklage und Schmerzensgeld und die Behandlungskosten für den verlorenen Zahn.
Das ist in so einem Fall auch letztlich der vernünftige Weg, zumal das Ganze kein Versicherungsfall ist. Wobei ich nicht weiß, ob man Unfälle während einer Prügelei geltend machen könnte. Selbstverständlich kommen hier ja auch Kosten auf die Familie von B zu. Und selbstverständlich wird man sich hier an die Familie A halten. Wie die Chancen auf Erfolg stehen, vermag man so nicht zu sagen. Aber das ist sowieso als Einzelfall zu klären.
Da die Strafmündigkeit nicht vorhanden ist, wird die Klage abgewiesen. Leider kann es jedoch sein, dass sich das Jugendamt kurzfristig einschaltet, um eventuelle Hilfestellungen zu geben. Jedoch finde ich, dass das Gesetz auch schon ab 13 fruchten muss und warum sage ich euch gerne.
Vor guten drei Wochen kam mein 13 jähriger Schwager nach Hause und sagte mir zwei Klassenkameraden haben sich geprügelt. Beide sind 13 Jahre alt. Die Prügelei fing aus einer Nichtigkeit an, weil der eine ein Gerücht in die Welt gesetzt hat, welches nicht stimmte. Der eine 13 Jährige war, auch wenn dies sehr unwichtig ist, vorerst im Chancenvorteil durch seine Kräfte. Ein dritter Junge mischte sich ein und sorgte dafür, dass der eigentlich stärkere Junge irritiert war. Der Junge, der über das Gerücht nicht lachen konnte, schlug daraufhin auf den Gerüchteerzähler ein und prügelte auf ihn ein. Der Junge, über den das harmlose Gerücht erzählte wurde, prügelte so auf den Jungen der es erzählte ein, dass dieser auf den Boden viel und ein wenig blutete. Danach trat er immer wieder auf den Kopf des Jungen. Endergebnis war der Junge musste mit einer Gehirnerschütterung und Verdacht auf Schädelbruch in ein Krankenhaus.
Dies war eine Schlägerei von 2 Jungen im Alter von 13 Jahre. Für mich ist das als erwachsener bereits versuchten Totschlags, denn ich weiß genau was passiert, wenn ich jemanden auf den Kopf trete. Dem 13 jährigen, blüht jetzt sicherlich gar nichts, außer der Schulverweis.
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