Bremsleuchten defekt - Schuldfrage bei einem Unfall?

vom 29.11.2011, 14:10 Uhr

Nehmen wir mal an, dass A auf einer Straße hinter einem Fahrzeug B hergefahren ist. Die Ampel wurde rot, so dass beide Fahrzeuge anhalten mussten. Dabei fiel A auf, dass Fahrzeug B langsamer wurde, dass aber keinerlei Bremslichter zu sehen waren. Ob die übrige Beleuchtung funktionierte, konnte A nicht feststellen, da es draußen hell und die Beleuchtung nicht eingeschaltet war. Sicher ist aber, dass keine Bremsleuchte funktionierte - weder die normalen, die in die Rücklichter integriert sind, noch die dritte Bremsleuchte in der Mitte. A konnte also nur anhand des sich verringernden Abstandes feststellen, dass Fahrzeug B offensichtlich bremste.

Auch wenn es sich lediglich um drei kleine Lämpchen handelt, machen die ja schon einiges aus. Es ist auch ungewohnt, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich langsamer wird, ohne dass die roten Lampen aufleuchten. Wie würde sich ein solches Problem im Falle eines Unfalls auswirken? Ich bin kein Jurist, würde aber aufgrund meines Gerechtigkeitsempfindens denken, dass der Halter von Fahrzeug B mindestens eine Teilschuld angerechnet bekommen müsste, weil die wichtigen Bremsleuchten nicht funktioniert haben. Bei einer Leuchte wäre das ja auch nicht so dramatisch, wenn aber gar keine Bremsleuchte mehr funktioniert, finde ich das schon ziemlich grenzwertig. Oder muss ein Fahrzeugführer grundsätzlich und immer berücksichtigen, dass der Vordermann vielleicht keine funktionierenden Bremsleuchten besitzt? Wie seht ihr das?

Benutzeravatar

» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Mein Gerechtigkeitsempfinden würde auch eine Teilschuld bei demjenigen sehen, dessen Fahrzeug nicht verkehrstüchtig ist. Und eigentlich würde ich meinen, dass so ein konstruierter Fall gar nicht vorkommen kann, weil Autos mittlerweile alle drei Bremsleuchten haben sollten und ein Ausfall von drei Birnen sehr unwahrscheinlich ist. Allerdings kann es vorher schon zu einem Fehler kommen, sodass die Leuchten auch dann nicht angehen, obwohl alle Birnen funktionieren würde. Daher ist das Beispiel gar nicht so weit hergeholt.

Grundsätzlich muss man ja darauf hinweisen, dass der Fahrer im hinteren Wagen immer bereit sein muss, zu bremsen. Sich nur und ausschließlich auf die Bremslichter verlassen zu wollen, ist sicher sehr gewagt und ich denke, vor einem Gericht wäre es unklug, sich allein darauf zu versteifen. Daher ist trotz der Teilschuld des vorausfahrenden Fahrers der größte Teil der Schuld am Unfall beim Auffahrenden zu sehen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Es muss ja nicht an einem Ausfall dreier Lämpchen gleichzeitig liegen, vielmehr kann ein Schalter defekt sein oder die Elektrik des Fahrzeugs ist defekt.

Dem Fahrer des bremsenden Fahrzeuges eine Teilschuld nachzuweisen, dürfte dann im Falle eines Falles schwierig werden, aber eventuell kann ein Gutachten klären, ob die Bremslichter ordnungsgemäß funktionierten oder nicht. Bei defekten Bremsleuchten ist dann dem Fahrer auf jeden Fall eine Teilschuld anzulasten. Allerdings auch dem Auffahrenden, denn dann war der Abstand und die Geschwindigkeit nicht korrekt gewählt.

Ich hatte mal ein Fahrzeug vor mir, bei dem nichts leuchtete, wenn der Fahrer die Bremse getreten hat. Dummerweise war das auch noch ein Lieferwagen, so dass man auch davor den Verkehr nicht beobachten konnte. Da blieb mir nur übrig, einen Riesenabstand zu halten und aufmerksam zu sein.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Zu sagen dass ein Ausfall aller Bremslichter sehr unwahrscheinlich ist, halte ich schon etwas naiv. Zum einen gibt es nämlich sehr viele Autofahrer und Autofahrerinnen, die die Beleuchtung an ihrem Auto gar nicht kontrollieren. Und zum anderen gibt es viele Autos, bei denen man zum Wechsel der Glühlampen in die Werkstatt muss. Und aufgrund der Kosten zögern viele den teuren Werkstattbesuch dann gerne raus.

Was das rechtliche betrifft glaube ich an keine Teilschuld. Letztlich muss ja dazu bewiesen werden, dass die Birnchen nicht funktioniert haben. Und das kann auch kein Gutachter feststellen. Ein Gutachter kann in einem solchen Fall ja nur feststellen, dass die Birnchen aktuell nicht leuchten. Aber die können ja auch durch den Unfall ausgefallen sein. Ein Unfall würde also auf eine volle Schuld des auffahrenden hinauslaufen. Denn letztlich fährt man ja nur auf, wenn man zu nah oder zu unaufmerksam war.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Arcon hat geschrieben:Und zum anderen gibt es viele Autos, bei denen man zum Wechsel der Glühlampen in die Werkstatt muss.

Mal davon abgesehen, dass bei einem Ausfall von allen Bremsleuchten sehr wahrscheinlich das Problem eben nicht bei den Birnen liegt, ist mir keines der vielen Autos bekannt, bei denen der Glühbirnenwechsel ausschließlich von Werkstätten gemacht werden kann. Das ist eine Aktion, die in aller Regel im Wartungsteil des Handbuchs beschrieben ist. Und im schlimmsten Fall ist der Wechsel mit ein wenig "Fummelei" verbunden, weil alles sehr eng verbaut wurde. Aber gerade die Beleuchtung kann keinem exklusiven Zugriff unterliegen, weil einem u.U. so die Möglichkeit zur Weiterfahrt genommen werden würde - wegen einer Birne. Welcher Hersteller will sich so positionieren?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^