Problem bei der Steuererklärung
Mr. X würde gerne eine Steuererklärung abgeben, da er von vielen Bekannten gehört hat, dass da ne Menge Geld zurück kommt. Allerdings hatte Mr. X dieses Jahr 7 Jobs, 4 davon Minijobs, 1 davon ohne Gehalt (nach dem 5. Probearbeiten; feuern lassen) und hat nur von meinen beiden alten "echten" Jobs die Bescheinigungen, beziehungsweise wird von seinem gegenwärtigen Job natürlich auch eine Bescheinigung bekommen.
Kann er trotzdem, nur mit den vorliegenden Bescheinigungen, eine LS-Erklärung abgeben? Wären ja so schon einige hundert Euro die zurückkommen müssten, oder? Jahreseinkommen brutto vllt. 7000 Euro + 3x186 Euro Kindergeld (keine Bescheinigung mehr). Oder kurz : Ist eine Steuererklärung bei Mr. X möglich, wenn er unvollständige Unterlagen hat?
Was möchte Mr. X denn erstattet bekommen? Bei einem Einkommen von "vielleicht" 7000 Euro scheint es unwahrscheinlich, dass überhaupt Steuern gezahlt wurden. Und wenn nichts gezahlt wurde, kann auch nichts erstattet werden. Sollten Steuern gezahlt worden sein, dann kann man sicherlich den einen oder anderen Euro zurück bekommen, dazu ist dann die Steuererklärung abzugeben.
Mit dermaßen unvollständigen Belegen wird das aber auch nicht sehr viel Erfolg haben. Man sollte schon sämtliche Nachweise bringen, sonst wird es für das Finanzamt schwierig, den Sachverhalt zu prüfen.
Steuern wurden definitiv gezahlt, das ist ja in den vorhandenen Gehaltsabrechnungen ersichtlich. Sollte das Finanzamt nicht wissen, wieviel Steuern Mr. X gezahlt hat? Schließlich ist das Geld ja dahin geflossen. Wenn es nicht möglich ist, wird Mr. X natürlich auf das Geld verzichten, bleibt ihm ja kaum was Anderes übrig, nachdem er beim Umzug die alten Unterlagen verloren hat.
Es ist nicht selten so, dass Steuererklärungen vom Finanzamt nicht weiter bearbeitet werden, wenn Unterlagen und Belege dazu fehlen, die dem Nachvollziehen der Angaben des Steuererklärenden dienlich sein sollen. Ohne Nachweis wird die angegebene Ausgabe als nicht erbracht angenommen und mit Glück erhält man vom jeweiligen Sachbearbeiter vom Finanzamt dann ein freundliches Schreiben mit der Bitte um Einreichung der fehlenden Unterlagen und Nachweise. Ich habe aber auch schon erlebt, dass die Steuererklärung soweit bearbeitet wurde, wie das mit den fehlenden Belegen möglich war, allerdings wurden dann natürlich die nicht belegten Positionen als unzutreffend betrachtet und nicht in der Steuererstattung berücksichtigt.
Mr. X sollte sich also bemühen, die Unterlagen, von denen er weiß, dass sie fehlen und bei denen es sich wohl um Lohn- oder Gehaltsabrechnungen handelt, als Zweitschrift zu beschaffen, indem er an die jeweiligen Unternehmen herantritt, bei denen er gearbeitet hat und von denen diese Unterlagen verloren gegangen sind. Wenn er diese Unterlagen dann bekommen hat, kann er seine Lohnsteuererklärung machen, möglicherweise werden dann aber weitere Nachweise fällig, die ihm fehlen und die er entsprechend beschaffen muss. Da Mr. X aber relativ viel Zeit für die Steuererklärung hat, sollte das kein wirkliches Problem darstellen.
Soweit ich außerdem weiß, hat man ein recht großzügiges Zeitfenster, um auch Lohnsteuererklärungen der vergangenen Jahre nachträglich einzureichen, ich meine, da mal etwas von drei Jahren gelesen zu haben, bin mir aber nicht abschließend sicher, ob ich mich bezüglich dieser Frist richtig erinnere. Es ist allerdings relativ einfach, über das Internet herauszufinden, wann welche Steuererklärung spätestens eingereicht werden muss, um noch bearbeitet zu werden. Ich weiß allerdings sicher, dass ich mit einer Freundin zusammen in einem Jahr einmal mindestens zwei Steuererklärung für zwei zurückliegende, unterschiedliche Jahre gemacht habe und sie diese auch eingereicht hat, woraufhin sie bearbeitet wurden. Ich kann Mr. X also nur raten, den Sachverhalt dahingehend zu überprüfen, ob er nicht sogar noch für das Vorjahr seine Lohnsteuererklärung einreichen kann. Möglicherweise fällt seine Steuererstattung dann auch nochmal entsprechend höher aus.
Nachdem der Grundfreibetrag bei über 8000 Euro pro Jahr liegt, dürfte Mr. X gar keine Steuern zu zahlen haben. Sofern tatsächlich irgendwann Steuern abgezogen wurden, dann "lohnt" eine Steuererklärung in jedem Fall, weil dann das Geld erstattet wird. Dazu bedarf es keinerlei steuersenkender Umstände (Werbungskosten oder ähnliches).
Um das aber abzuschätzen sollte Mr. X sich die Unterlagen (Lohnzettel) genauer anschauen und eben prüfen, ob überhaupt Steuerabzüge vorhanden sind. Das ist am ehesten bei den "echten" Jobs der Fall. Und die Arbeitgeber sind hier auch verpflichtet, die Angaben zusammengefasst an den Arbeitnehmer auszuhändigen. Das ist das, was früher mal an die Lohnsteuerkarte angehängt wurde. Und hier ist dann auch der Schlüssel zu finden: hat Mr. X bei jedem Arbeitgeber wirklich eine Lohnsteuerkarte oder Steuernummer oder ähnliches angegeben? Denn nur dann wäre der auch in der Lage gewesen, Steuern zu bezahlen.
Dass dann übrigens (wenn regulär gearbeitet worden wäre und der Grundfreibetrag überschritten worden wäre) automatisch "ne Menge Geld zurück" kommen würde, ist so in keinem Fall gegeben. Denn das orientiert sich ja an der bezahlten Steuer. Und davon dann auch nur ein Teil - sofern man sich nicht unter den Grundfreibetrag rechnen kann.
TuDios hat geschrieben:Steuern wurden definitiv gezahlt, das ist ja in den vorhandenen Gehaltsabrechnungen ersichtlich. Sollte das Finanzamt nicht wissen, wieviel Steuern Mr. X gezahlt hat? Schließlich ist das Geld ja dahin geflossen. Wenn es nicht möglich ist, wird Mr. X natürlich auf das Geld verzichten, bleibt ihm ja kaum was Anderes übrig, nachdem er beim Umzug die alten Unterlagen verloren hat.
Natürlich kann das Finanzamt nachsehen wie viele Abgaben tatsächlich geleistet worden sind, allerdings ist das ein richtiger Aufwand die entsprechenden Daten aus einer anderen Stelle zu beziehen und darum muss man auch die Bescheinigungen mit einreichen damit diese Information gebündelt zusammen steht.
Zudem hat man immer einen Anspruch darauf, dass man vom Arbeitgeber eine Jahresübersicht bekommt über die geleisteten Abgaben und auch das Einkommen das man bekommen hat. Diese Übersicht kann man auch im Nachhinein noch anfordern und der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, diese auszuhängen. Somit könnte Person A sich die entsprechenden Unterlagen schlichtweg neu beantragen, da der Arbeitgeber diese Daten auch mehrere Jahre archivieren muss.
Bei dem was du hier geschrieben hast, rechne ich auch nicht mit großartigen Steuerrückzahlungen denn bei dem niedrigen Bruttogehalt dürften nur sehr wenige Steuern überhaupt bezahlt worden sein. Natürlich kommt das auch noch auf andere Faktoren wie Werbungskosten etc. mit an aber Person A sollte nicht mit zu vielen Rückzahlungen rechnen mit dem Jahresgehalt und Arbeitsverhältnissen. Grundsätzlich könnte Person A die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, doch dieser wird mit fehlenden Unterlagen auch nicht viel weiter helfen können. Eventuell hat Person A noch Bankauszüge mit den Buchungen des Lohnes, diese können vom Finanzamt bei Minijobs auch als Beleg anerkannt werden.
Natürlich hat man auch einige Zeit bis man seine Lohnsteuererklärung abgeben kann, allerdings sollte man auch dort die Fristen wahren. Denn wenn man diese Fristen nicht einhalten kann/möchte, dann muss man bei seinem Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf die Verlängerung der Abgabefrist einreichen. Wenn man das nicht gemacht hat und verspätet seine Lohnsteuererklärung einreicht, dann kann diese schlichtweg abgewiesen werden aus Formgründen.
Mit unvollständigen Angaben kann er schon mal keine Steuerklärung einreichen und er kann nur Steuern erstattet bekommen, wenn er auch welche gezahlt hat. Die Minijob werden gewöhnlich mit 2 Prozent pauschal versteuert und die Arbeitgeber und das Arbeitsamt senden ihre Meldungen inzwischen direkt an das Finanzamt und da ein jährlicher Grundfreibetrag von über 8.000 Euro gilt, braucht man ansonsten keine Belege.
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