Lautsprechertaste am Telefon? Kann man sie einfach anmachen?
Mir hat mal ein Rechtsanwalt gesagt, dass man die Lautsprechertaste am Telefon nur anmachen darf, wenn man sein Gegenüber fragt und dieser damit einverstanden ist, dass andere das Gespräch mithören dürfen. Damals ging es darum, dass mein Exmann immer die Lautsprechertaste angemacht hat und seine Neue mithören lies, was ich mit ihm zu besprechen hatte. Ihm wurde es auch gerichtlich verboten, weil es eine Außenstehende Person ist, die diese Gespräche nichts angeht.
Nun hat Taline hier in diesem Thread Chatgespräche ausdrucken und jemanden lesen lassen? geschrieben, dass man das machen darf. Ich habe dann mal im Internet geschaut, ob es dafür irgendwelche Paragrafen gibt. Aber ich habe nichts gefunden. Wenn A also ein Gespräch mit B führt, kann A dann ohne B zu fragen die Lautsprechertaste anmachen und C mithören lassen? Das ist ja ähnlich wie beim Mitschneiden eines Gesprächs und das darf man ja auch nicht einfach so machen, ohne sein Gegenüber zu fragen. Wie sieht es aus? Darf A den Lautsprecher anmachen? Hat sich da rechtlich was geändert?
Eine Rechtsberatung kann ich dir nicht geben, da ich kein Anwalt bin, aber ich denke schon, dass man das darf. Ich könnte mir das einfach nicht vorstellen, dass man eine Anzeige bekommen kann, weil man den Lautsprecher am Telefon angemacht hat. Außerdem, wie soll das denn nachverfolgt werden? Und ich denke, selbst wenn es da wirklich ein Gesetz zur Lautsprecherfunktion des Telefons gäbe: wo kein Kläger, da kein Richter!
Ich weiß ja nicht, wie weit ihr auseinander wohnt, aber da würde ich an deiner Stelle einfach mal warten, bis du ihm zufällig ihm Supermarkt oder sonst wo alleine begegnest, und dann dort alles besprechen. Aber wenn du schon einen gerichtlichen Prozess wegen der Sache hattest, dann kannst du doch einfach zur Polizei gehen und Bescheid sagen, wenn er das noch einmal macht, oder sehe ich das falsch?
@Bangaloo: Es ist ein fiktiver Fall. Was damals gewesen ist war nur ein Beispiel. Aber vor 15 Jahren ist es gewesen, da durfte man eben nicht einfach den Lautsprecher anmachen und es wurde ihm verboten. Und deswegen wollte ich wissen, ob sich da eben was geändert hat. Ich will keine Rechtsberatung. Ich habe deswegen auch ein fiktives Beispiel genommen.
Im übrigen kann man als Gesprächsteilnehmer sehr gut hören wenn der Lautsprecher angeht. Selbst bei der heutigen Technik hört man es, wenn die Umgebungsgeräusche da sind.
Es gab nie eine gesetzliche Grundlage die jemandem verboten hätte, in der privaten Kommunikation die Lautsprecher-Funktion zu benutzen. Allein die Tatsache, dass es deinem Ex-Mann gerichtlich untersagt werden musste, beweist das schon, denn wenn es ein Gesetz darüber geben würde hätte er ja bereits eine Gesetzesübertretung begangen und wäre dafür belangbar gewesen. Das war er aber nicht und die gerichtliche Unterlassungsverfügung beruht auf der Feststellung eines bestimmten Falles. Es gibt nämlich Einzelfälle, in denen auch im privaten Umfeld sowas verboten sein kann, nämlich wenn es treuwidrig wäre, (das bedeutet "Wider Treu und Glauben, also gegen das Rechtsgefühl aller billig und recht denkenden Menschen", oder wenn die andere Person, in dem Fall du, einen Schaden davon hat, dass weitere Personen mithören) oder wenn es um rechtsverhältnisse mit Rücksichtspflicht geht. So ein Rechtsverhältnis kann zum Beispiel eine Ehe sein. Wenn dein Ex-Mann seine Rücksichtspflicht, die auch nach der Ehe für die Zeit noch weiterbesteht, verletzt eben. Und schätzungsweise wird das Gericht damals nur auf dieser Grundlage dem Ex-Mann verboten haben, bei Gesprächen mit dir (und niemandem sonst) die Lautsprecher-Taste zu betätigen.
Warum dein Rechtsanwalt dir etwas anderes erzählt hat ist mir ehrlich schleierhaft. Vielleicht wurde da etwas missverstanden? Wie im anderen Thema erwähnt sieht es schon wieder ganz anders aus, wenn wir die private Kommunikation verlassen und uns auf geschäftlicher Ebene begeben. Und ebenso, wenn privat mit geschäftlich spricht (Kunde mit Firma), denn auch dies ist ein Gespräch auf geschäftlicher Ebene.
Diamante hat geschrieben:Mir hat mal ein Rechtsanwalt gesagt, dass man die Lautsprechertaste am Telefon nur anmachen darf, wenn man sein Gegenüber fragt und dieser damit einverstanden ist, dass andere das Gespräch mithören dürfen.
Das ist so aber nicht richtig. Natürlich kann ich meine Lautsprechertaste betätigen, ohne hier vorher um "Erlaubnis" zu fragen. Es wäre auch lächerlich, hier davon auszugehen, dies "rechtlich" klären zu können - zumal der Anrufer keine Chance hat sicherzustellen, dass auch wirklich niemand zuhört. Es ist ja auch so, dass der Inhalt des Gesprächs selbst nicht zu schützen ist und der Angerufene jederzeit mit anderen über den Inhalt des Telefongesprächs reden kann.
Diamante hat geschrieben:Damals ging es darum, dass mein Exmann immer die Lautsprechertaste angemacht hat und seine Neue mithören lies, was ich mit ihm zu besprechen hatte.
Jetzt geht es aber gar nicht um das Zuhören, sondern um das Verwerten des gehörten! Und da ist es dann doch ein Unterschied und dein Antwalt hatte in dem Fall Recht. Offenbar wollte der Angerufene hier mit der Lautsprechertaste eine Zeugin gewinnen - um eben das Gespräch später verwerten zu können. Das geht natürlich doch nicht ohne Zustimmung der anrufenden Person und was nun "verboten" oder nicht statthaft wäre, wäre die Verwertung dieser Zeugenaussage.
Diamante hat geschrieben:Ihm wurde es auch gerichtlich verboten, weil es eine Außenstehende Person ist, die diese Gespräche nichts angeht.
Wenn aber das Gespräch nicht verwertet wird, dann ist das Verbot auch nichtig und nicht durchsetzbar. Es hätte - wenn überhaupt - erst dann Folgen, wenn diese dritte Person mit dem Inhalt des Gesprächs die Interessen des Anrufers verletzt.
Diamante hat geschrieben:Nun hat Taline hier in diesem Thread Chatgespräche ausdrucken und jemanden lesen lassen? geschrieben, dass man das machen darf.
Ich wüsste nun keinen Grund, wieso hier diese Kommunikation einer besonderen Geheimhaltung unterliegen würde.
Diamante hat geschrieben:Ich habe dann mal im Internet geschaut, ob es dafür irgendwelche Paragrafen gibt. Aber ich habe nichts gefunden.
Hast du nach Paragraphen gesucht, die das Vorgehen erlauben oder das Vorgehen explizit verbieten? Hast du dann an der gleichen Stelle gesucht, die für das Telefon bzw. Telefongespräche verantwortlich sind? Hier geht es immer um den Schutz der Privatsphäre. Konkret fällt mir da das Grundgesetz ein. Und hier in Artikel 10. Und da denke ich, dass Chat Protokolle noch (lange) nicht im einem Rang sind, der es erlauben würde, diese unter das Post- und Fernmeldegeheimnis zu stellen.
Diamante hat geschrieben:wie beim Mitschneiden eines Gesprächs und das darf man ja auch nicht einfach so machen, ohne sein Gegenüber zu fragen.
Ich darf dich ja auch auf der Straße fotografieren. Natürlich hast du dein Recht am eigenen Bild. Aber wenn ich dieses von dir geschossene Bild (ohne deine Zustimmung - evtl. sogar mit dem expliziten Verbot) nur zu privaten Zwecken nutze und es nicht veröffentliche, wüsste ich keinen Grund, warum man mit das verbieten könnte.
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