Im Handyshop mündlich andere Informationen als auf Vertrag?
Gestern war ein Bekannter A im Shop seines Handybetreibers um diesen zu ändern. Bei diesem Provider hatte der Bekannte A schon seit insgesamt drei Jahren einen Vertrag laufen. Vor ziemlich genau einem Jahr hat der Bekannte A den Vertrag verlängern lassen und bekam dafür nichtmal eine Vergünstigung. Bei der Verlängerung wurde der Vertrag auch nicht gewechselt, was er jedoch gestern in Angriff genommen hat. Denn der bisherige Tarif ist völlig veraltet, sodass er kaum Freieinheiten hat und am Monatsende immer zu genüge zusätzlich zur Grundgebühr zu zahlen hat. Ist es eigentlich normal, dass man bei einer Vertragsverlängerung kein neues Handy oder eine andere Vergünstigung bekommt?
In dem Vertrag, auf welchen Person A nun gewechselt hat, ist auch ein unlimitiertes Internet inkludiert. Nachdem ich in meiner Freizeit sehr viel mit Handys und so weiter zu tun habe, habe ich meinen Bekannten A darauf hingewiesen, dass es bei dem inkludierten unlimitierten Internet vermutlich einen Haken gibt. Denn hier werden derzeit von allen Handybetreibern Flatrates angeboten, jedoch wird dann bei erreichen eines bestimmten Datenvolumens die Geschwindigkeit gedrosselt. Deshalb hat der Bekannte A, wie ich es ihm geraten habe, im Shop gefragt ab welchem Verbrauch das Internet denn gedrosselt werden würde. Dabei bekam er dann die Antwort, dass die Geschwindigkeit bis zum Verbrauch von 2,0 Gigabyte Datenvolumen normal bleibt und danach abfällt. Er zeigt mir nun heute den abgeschlossenen Vertrag und dabei ist mir gleich aufgefallen, dass Bekannter A vermutlich übers Ohr gehaut wurde. Denn im Vertrag steht, dass die Geschwindigkeit des Internets nach dem Verbrauch von 1,0 Gigabyte (1024 Megabyte) auf 60 kbit/s reduziert wird.
Was kann dieser Bekannte A nun tun? Gibt es für den Bekannten A noch irgendeine Möglichkeit daran was zu ändern beziehungsweise dabei vielleicht noch irgendeine Vergünstigung herauszuschlagen oder kann der Bekannte A garnichts dagegen machen und muss es so hinnehmen wie es passiert ist?
Hat A denn den Vertrag nicht gelesen, bevor er ihn unterschrieben und damit zugestimmt hat? Das hätte er besser tun sollen, denn nun ist er aus meiner Sicht auf die Kulanz des Unternehmens angewiesen. Er muss ja erstmal nachweisen, dass ihm etwas anderes gesagt wurde und das wird er schlecht können. Ich denke, er kann sicherlich in dem Laden mal fragen, welche Möglichkeiten es gäbe, um hier zu einer Einigung zu gelangen. Aber wenn der Handyanbieter nicht sonderlich kulant ist, dann hat er wohl keine Chancen.
Und ob er tatsächlich übers Ohr gehauen wurde, das möchte ich so deutlich gar nicht mal sagen. Vielleicht wusste es der Verkäufer nicht besser, mancher irrt sich ja auch mal oder sagt etwas im Affekt, was dann so gar nicht richtig ist. Ich würde hier aber dem Handyanbieter nicht unterstellen, dass er A übers Ohr hauen wollte, zumindest nicht wissentlich oder absichtlich.
Wenn ich dem Netzbetreiber nicht unterstelle, dass ein Verkäufer dieses Betreibers, Bekannten A übers Ohr gebaut hat, so muss man ihm unterstellen, dass er seine Verkäufer besser ausbilden soll. Denn im Normalfall sollte ein Verkäufer schon über die Produkte, welche er verkauft, genauestens Bescheid wissen. Der Vertrag welchen Bekannter A gewählt hat, ist ein stinknormaler Standardvertrag, welcher sicherlich mehrmals täglich verkauft wird.
Klar hätte Bekannter A den Vertrag gleich lesen sollen. Jedoch ist es bei den Handybetreibern doch soweit mir bekannt so, dass man den Vertrag erst nach dem Unterzeichnen zu Gesicht bekommen. Als ich das letzte Mal einen Handyvertrag abgeschlossen habe, wurde mir nur so ein kleines Gerät hingelegt, auf dem ich unterzeichnen sollte. Das Geräte sah aus wie ein etwas kleineres Grafiktablett, jedoch wurde darauf nichts angezeigt.
Hier würde ich erst einmal davon Abstand nehmen davon zu spreche, dass der Verkäufer oder Berater jemanden bewusst hat übers Ohr hauen wollen. Dazu würde ja der Grund fehlen, zumal ich nicht sicher bin, ob es hier nicht auch dann zum Abschluss gekommen wäre, wenn die GB-Grenze auch von Beginn an bekannt gemacht worden wäre. Den Gesamtumständen nach zu urteilen, hätte A doch bestimmt auch in dem Fall unterschrieben? Es war offenbar so, dass die 2-GB-Volumengrenze nicht ausschlaggebend ist!
Wovon hier vielleicht auszugehen ist, ist ein Irrtum des Beraters. Denn der darf und kann sich natürlich vertun. Auch wenn das natürlich für den Kunden ärgerlich ist und der Berater sich so sicher nicht dafür qualifiziert, zum kompetentesten Verkäufer des Monats gewählt zu werden! Denn der Schaden für den Kunden wird ja insofern "abgefangen", dass dieser nicht mündlich oder per Handschlag die Bindung eingeht, sondern auch einen Vertrag mit allen Bedingungen erhält, in dem alles zu den Vertragsbedingungen steht. Natürlich ist es nicht ungewöhnlich, wenn hier der Kunde den Vertrag nicht mehr ließt. Aber dann muss man wirklich auf die Kulanz des Verkäufers hoffen (der aber sagen wird, dass nichts mehr zu machen ist) oder aber man muss eben in den sauren Apfel beißen und hat daraus gelernt, dass eben im Geschäftsleben Vertrauen nicht viel Wert ist bzw. das es immer zu Fehlern kommen kann.
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