Todesfall, Verwandtschaft, Sonderurlaub?

vom 28.11.2011, 19:23 Uhr

Bei welchem Verwandtschaftsgrad steht einem eigentlich ein Sonderurlaubstag zu oder ist es so, dass einem gar kein Sonderurlaub zu steht, nicht mal, wenn die eigene Ehefrau oder die Mutter stirbt? Wo kann man nachlesen, welche Sonderurlaubstage bei Sterbefälle einem zustehen? Ist es tariflich festgesetzt oder liegt es im Ermessen der Firma, wenn jemand in der Familie stirbt? Was ist, wenn man keinen Urlaub mehr hat und ein sehr naher Verwandter stirbt? Kann die Firma dann verwehren zur Beerdigung zu gehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Mein Großvater starb auch vor fünf Jahren. Da ich zu dieser Zeit in einem Betrieb gearbeitet hatte, hatte ich meinen Arbeitgeber gefragt, ob das denn möglich wäre. Er sagte mir, dass man laut bürgerlichem Gesetzbuch ein Recht auf Urlaub hat, wenn ein Familienmitglied verstorben ist. Wie lange man Sonderurlaub kriegen kann, hängt von der Länge ab, wie lange du in deinem Betrieb/ in deiner Firma arbeitest. Ich habe mal recherchiert, dort steht drin, dass man maximal drei Tage frei kriegt, wenn man seit sechs Monaten im Betrieb arbeitet. Sollte man zwischen sechs und zwölf Monaten in dem Betrieb arbeiten, dann kann man bis zu einer Woche Sonderurlaub kriegen. Aber wenn man mehr als zwölf Monate, also einem Jahr, in dem Betrieb arbeitet, dann kann man sogar bis zu zwei Wochen kriegen.

Aber in der Regel hängt die Dauer des Sonderurlaubes mit deinem Arbeitgeber zusammen. Mann hat eben ein recht auf mindestens einem Tag. Aber je nach Verhältnis zum Arbeitgeber und Kulanz des Arbeitgebers, kann diese Zahl variieren.

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» TonyMontana » Beiträge: 259 » Talkpoints: -0,54 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Soweit mir das bekannt ist, gibt es einen Tag Sonderurlaub, wenn bei nahen Verwandten die Beerdigung auf einen Arbeitstag fällt. Und nahe Verwandte sind ja der eigene Partner, Kinder, Eltern und Großeltern. Für alle anderen Belange braucht man in der Regel keine Freistellung mehr, da diese Wege vom Bestattungsunternehmen übernommen werden können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Der Sonderurlaub bei Todesfällen ist im BGB § 616 geregelt, aber leider nicht genau definiert §616. Genauere Vorgaben findet man dagegen zum Beispiel in Tarifverträgen. Ich kenne eine Regelung, die nichts mit der eigenen Betriebszugehörigkeit zu tun hat, aber mit dem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen und mit der Tatsache ob Eltern mit im Haushalt gelebt haben oder nicht.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn eine Person aus deinem Verwandtenkreis verstorben ist, bekommst du Sonderurlaub. Da dies gesetzlich geregelt ist und dir dieser in einen solchen Fall generell zusteht. Sind es aber andere Personen die nicht zum Verwandtenkreis gehören wie zum Beispiel Freunde und so weiter musst du dann dementsprechend Urlaub nehmen.

» GI KA » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 62,28 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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