Postbote - Darf er an Weihnachten Geschenke behalten?
Ich bekomme das Jahr über meistens recht viel Post, da ich eben einiges im Internet bestelle und mir dann liefern lasse. Ich finde unsere Postbotin sehr nett und sie hat erst dieses Jahr bei der Post angefangen. Ich würde ihr daher gerne eine Freunde machen und für Weihnachten ein kleines Tütchen packen. Für die Posten davor, habe ich das an Weihnachten auch immer so gehalten. Ich packe dann meistens eine kleine Flasche Sekt, so einen Piccolo und selbstgebackene Plätzchen und eine selbstgemachte Marmelade in die Tüte.
Nun frage ich mich allerdings, ob die Postbotin, die für unser Wohngebiet zuständig ist, diese Tüte auch für sich behalten darf oder ob sie den Inhalt mit ihren Kollegen teilen muss. Die Postboten in den Jahren davor, habe die Tüte immer mitgenommen. So weiß ich, dass sie es wohl annehmen dürfen. Nur würde ich gerne, gerade der netten jungen Postbotin damit eine Freude machen.
Natürlich dürfen sie die kleine Aufmerksamkeit für sich behalten, warum sollten sie es denn teilen müssen? Du dankst ihr für ihre Dienste, und nicht ihren Kollegen. Oft wird es ja auch so gehandhabt, das man den Briefträgern, Postboten und Müllmännern ein kleines Trinkgeld an Weihnachten gibt.
Ich kann mir grade auch absolut nicht vorstellen, dass deine Postbotin das Geschenk von dir auf der Arbeit vorzeigen und dann mit ihren Kollegen teilen muss. Wie Weenie4 schon sagte, ist diese Aufmerksamkeit ja speziell für die Dame, die dich mit Post beglückt und nicht für ihre Kollegen gleich mit. Ich denke mal, dass sie ja theoretisch auch niemandem erzählen muss, dass sie etwas von dir bekommen hat.
Das wäre ja etwas blöd für die Postbotin, wenn sie es mit ihren Kollegen teilen muss. Wenn du ihr persönlich etwas schenkst, dann kann sich das auch unter ihren Kollegen geheim halten und einfach mit nach Hause nehmen. Anders wäre es, wenn du sagst, dass es für alle Kollegen ist und sie dies auf der Arbeit teilen muss. Dann müsste sie die Plätzchen auch den Kollegen anbieten und ein Glas Sekt noch dazu. Aber da du diese kleine Aufmerksamkeit nur ihr persönlich gibst, wird sie es auch behalten.
Nein, die Dinge werden unter den Postboten oder auch Zeitungszustellern nicht aufgeteilt. Der, der sie bekommt, behält sie auch - und das gleicht sich dann schon allein aus. Selbst die Vertretungen bekommen gern mal etwas zugesteckt und das wird hier zumindest auch für die Person bestimmt, die eben gerade an dem Tag zustellt. Das mag von Zustellungsbezirk zu Zustellungsbezirk zwar anders sein, aber bei uns ist es definitiv so.
Ich bin ja nun keine Postzustellerin bei der Deutschen Post, aber trage Zeitungen und Post eines privaten Anbieters aus. Ich habe allerdings als Vertretung angefangen und die Dame, für die ich die Vertretung übernommen hatte, fing kurz vor Weihnachten an, wieder selbst die Zeitungen und Post auszutragen. Da ich ein knappes halbes Jahr ihre Arbeit getan hatte, hat sie mir einige Geschenke überbracht, aber sie hätte es nicht tun müssen.
Warum sollte die Postbotin das kleine Präsent denn nicht für sich behalten dürfen? Die Frau kommt ja sicher, wie das so üblich ist, alleine zu euch in das Wohngebiet. Wenn du ihr also etwas gibst, bekommt das ja gar kein Kollege mit. Die Frau kann das Tütchen doch einfach mit nach hause nehmen, ohne dass es jemand merkt. Abgesehen davon wäre es auch nicht schlimm, wenn es jemand merken würde, schließlich hast du es ihr ja gegeben und somit würde ich schon denken, dass es eben auch für sie allein gedacht ist. Du willst ihr ja auch nicht einen großen Karton geben, sondern eben eine kleine Tüte. Das wäre schon ziemlich merkwürdig, wenn jemand davon ausgehen würde, dass diese paar Plätzchen und eine kleine Flasche Sekt auch noch geteilt werden sollen. Natürlich bekommen die anderen Postboten sicher von dem einen oder anderen auch etwas geschenkt. Dennoch würde ich überhaupt nicht auf die Idee kommen, dass die Postboten die Sachen untereinander teilen müssen.
Übrigens müsste es ja jemanden geben, der es den Postboten untersagen würde, die Sachen für sich zu behalten. Solche Regelungen wird es wohl nicht geben und ich fände es auch ziemlich albern. Wer soll denn darauf achten, dass die Postbotin die Sachen nicht behält? Mit welcher Begründung sollte man ihr das überhaupt verbieten? Falls sie die Sachen mit ihren Kollegen teilen möchte, ist das ihre Sache. Es wird aber sicher keinen entsprechenden Zwang geben.
Falls du trotzdem unsicher bist, kannst du der Postbotin ja auch noch einmal explizit sagen, dass du dich mit der kleinen Aufmerksamkeit bei ihr bedanken möchtest, weil sie immer so freundlich und zuverlässig ist. Damit machst du dann klar, dass die Sachen wirklich für sie gedacht sind und nicht für sonst jemanden, obwohl das eigentlich schon allein aus der geringen Größe des Präsentes hervorgehen sollte.
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