Was bezeichnet man als stillschweigender Vertrag?

vom 28.11.2011, 07:11 Uhr

Kann man Verträge auch stillschweigend abschließen? Der Begriff "stillschweigender Vertrag" kam neulich bei einer Unterhaltung unter Freunden zur Diskussion und es meinte einer, dass ein Vertrag auch stillschweigend gilt und man nichts schriftlich oder mündlich machen muss. Aber wie funktioniert so ein stillschweigender Vertrag und wie kann sich jemand genau daran halten? Wie schließt man einen stillschweigenden Vertrag ab?

Ich wollte in der Runde nicht fragen, weil ich mir dann doof vorkomme. Aber ich hoffe, dass ihr mir hier weiterhelfen könnt. Ich dachte nämlich immer, dass man bei Verträgen ja einiges besprechen muss, damit sie rechtsgültig sind. Wie kann man bei einem stillschweigenden Vertrag denn sicher gehen, dass alles mit rechten Dingen vor sich geht? Was wird in so einem Vertrag denn geregelt?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Einen "stillschweigenden Vertrag" als solche Wortphrase gibt es eigentlich nicht, es gibt aber ohne mündliche oder schriftliche Vereinbarung zustande gekommene Verträge. Diese werden durch eindeutige Gesten getroffen. Ein gutes Beispiel: Du gehst im Supermarkt einkaufen und legst deine Waren auf das Fließband an der Kasse. Somit gibst du zu verstehen, dass du für diese Waren einen Kaufvertrag eingehen willst - warum sonst solltest du sie der Kassiererin hinlegen? Und das Kaufen von Waren ist ein ganz typischer Handelsvertrag. Alle wichtigen Dinge sind in der Regel vorher geklärt, man muss nichts mehr besprechen: Der Markt hat die Warenpreise bereits an den Regalen stehen, sodass du alle nötigen Informationen hast um dich für oder gegen einen Kaufvertrag zu entscheiden.

Andere, eindeutige Gesten sind zum Beispiel während einer Auktion das Heben der Hand oder des Nummernschildes: Es ist allgemein anerkannt, dass man damit ein Gebot abgibt. Auch hier tritt im Anschluss ein Kaufvertrag in Kraft, sofern man der Höchstbietende war. Und auch für Dienstleistungen kann dieses konkludentes Handeln genutzt werden: Durch das Herbeiwinken und Einsteigen in ein Taxi zum Beispiel. Dir ist vorher klar, dass der Taxifahrer dich nicht als Gefallen durch die Stadt befördert, sondern dass dies eine Dienstleistung ist für die er am Ende Geld von dir haben will. Durch dein Einsteigen erklärst du dich damit einverstanden, die Fahrt auch zu bezahlen. Auch wenn du in einen Zug einsteigst, gilt das gleiche. Du erkennst dabei übrigens auch die Hausordnung und sonstige Regelungen der Bahngesellschaft gleich mit an, das alles ist Teil des Vertrags, den ihr zwei dann stillschweigend abgeschlossen habt.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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