Wenn man viel verdient sind Überstunden inclusive!

vom 27.11.2011, 14:19 Uhr

Ich habe eben einen kurzen Bericht gelesen klick . Demnach sind Überstunden, wenn man viel verdient inclusive. Man hat also keinen Anspruch auf Überstundenvergütung. Aber ab wann fängt es an, dass man "zu viel" verdient um die Überstunden bezahlt zu bekommen? Was ist überdurchschnittlich? Kann sich ein Arbeitgeber, der übertariflich bezahlt schon darauf berufen oder sind das nur Rechtsanwälte, Ärzte usw. die keine Überstunden vergütet bekommen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wo steht denn was von überdurchschnittlichem Gehalt? In meinen bisherigen Arbeitsverträgen standen Überstunden immer als durch die reguläre Vergütung bereits abgegolten, und teilweise war mein Gehalt dabei noch unter dem Branchendurchschnitt. Es geht hier schlicht weg darum, in welchen Branchen Überstunden üblich sind und in welchen nicht, und wer in einer solchen Branche tätig ist kennt sich da in der Regel selber bestens aus und weiß, wie es nicht nur in seiner, sondern auch in anderen, ähnlichen Firmen so gehalten wird mit den Überstunden. Das erwähnt das Gericht im hier angesprochenen Urteil ja auch: Der Kläger, seine Zeichens selbst Anwalt, weiß, dass in seiner Branche Überstunden die Regel sind und sie deswegen nicht unerwartet kommen.

Doch keine Sorge, das Gericht hat in seiner Begründung auch angegeben, dass Arbeitnehmer in "weiten Teilen des Arbeitslebens" davon ausgehen können, dass ihre Überstunden bezahlt werden - man könnte also sagen: im Zweifelsfalle gibt's doch Geld.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


So eine ähnliche Klausel stand mal in meinem Arbeitsvertrag, als ich im Jahr 2009 für zwei Monate (Gott sei dank waren es nur zwei Monate!) in einer Firma gearbeitet hatte. Eigentlich war ich froh, dort eine Stelle bekommen zu haben, denn die Firma hat ihren Sitz nur fünf Minuten Fußweg von meinem Zuhause entfernt. Leider hat sich das dann schon nach kurzer Zeit als ganz großer Flop herausgestellt.

Ich bekam 1.900,- € brutto, was eigentlich meiner Ansicht nach NICHT übertariflich ist. In meinem Arbeitsvertrag stand dann, dass alles, was bis 20 Überstunden gearbeitet wird, mit dem Gehalt abgegolten wäre. Eine Vergütung hätte es demzufolge erst ab der 21. Stunde gegeben. Nun ja, ich dachte eigentlich, die Sklavenhaltung hätte man schon lange abgeschafft! Wenn beim Bruttogehalt vor der 9 eine 2 gestanden hätte, hätte ich das noch akzeptiert, aber nicht so! Die Summe, die ich verdient habe, ist eigentlich der normale Durchschnitt, den man zum Leben braucht!

Und da hätte man meiner Ansicht nach schon ab der 1. Überstunde eine Vergütung bekommen müssen. Oder es hätte einen Freizeitausgleich geben müssen, denn schließlich hat man auch noch ein Leben außerhalb der Arbeit und ist nicht Leibeigener der Firma, in der man arbeitet! :twisted:

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2718 » Talkpoints: 19,87 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Bei uns werden Überstunden auch nicht vergütet. Da es bei uns Gleitzeit gibt, muss man die gearbeiteten Überstunden eben abfeiern. Es gibt allerdings begründete Ausnahmen, bei denen man "Mehrarbeit" bekommt, diese kann abgefeiert oder ausgezahlt werden. Allerdings lohnt sich das kaum, weil das wirklich nur sehr selten der Fall ist, dass man auf diesem Konto genug ansammelt.

Ich denke mal, es kommt tatsächlich auf die Branche an, ob Überstunden abgegolten werden oder nicht. Bei uns ist es nicht üblich, aber im Handwerk beispielsweise ist es ja oft so, dass man sich Überstunden vergüten lassen kann. Dass das etwas mit der Höhe des Verdienstes zutun hat, glaube ich ebenfalls eher weniger.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



@Vampirin: Ich habe das so verstanden, dass bei sehr hohem Verdienst auch kein Freizeitausgleich stattfindet, man die Überstunden also abfeiern kann. Denn es heißt ja "Überstunden inclusive". Da muss man Überstunden machen und diese bekommt man weder bezahlt, noch darf man sie abfeiern und auf der Seite, die ich verlinkt habe handelte es sich ja nicht um wenig Geld, die durch Überstunden zusammengekommen wären.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Der Bericht ist ja mal wirklich sinnfrei - meiner Meinung nach. Da fehlen viel zu viele relevante Informationen. Da steht weder, ob es nun eigentlich bereits im Vertrag festgesetzt war, noch, was der Anwalt verdient. Und ich finde es auch fraglich, ab wann man nun überdurchschnittlich verdient und wann eben nicht. Ich meine, man muss das eigentlich immer im Zusammenhang mit der Verantwortung sehen, die man zu tragen hat und mit der Arbeit die man leistet. Und das ein Anwalt generell ein bisschen mehr verdient, als vielleicht jemand eines anderen Berufes ist wohl klar und fair.

Davon mal abgesehen gibt es aber auch genug Rechtsanwälte die in meinen Augen nicht unbedingt üppig verdienen. Allerdings ist es jedem der Jura studiert eigentlich im Vornherein klar, dass man da keine 40h Woche haben wird, auch wenn das so im Arbeitsvertrag stehen würde. Da kommt man locker auf 60h. Die Begründung, dass man dafür dann aber auch mehr verdient, finde ich hier allerdings nicht angebracht. Da fehlt mir irgendwie die Logik dahinter.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Vielleicht sollte das so pauschal nicht gesagt werden. Denn in dem Fall wurde ein Einzelfall verhandelt, in welchem eben die Frage nach der Vergütung von Überstunden NICHT geregelt war oder nur unzureichend. Denn im Zuge der Verhandlung wurde (endlich) festgestellt, dass eine Klausel wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" nicht haltbar ist. Die Richter verlangen, dass der Arbeitnehmer hier Klarheit bekommt, was bei so einer Klausel auf ihn zukommt und daher muss hier in den Verträgen nachgebessert werden.

Im vorliegenden Fall wurde dem Anwalt einiges in Aussicht gestellt (Karriere bzw. Partnerschaft in der Kanzlei), so dass dieser bereit war, in nicht unerheblichem Ausmaß Überstunden zu leisten. Als die in Aussicht gestellten Schritte nicht gegangen wurden und er statt dessen gekündigt wurde, reichte er im Nachhinein eben die Klage auf Abgeltung der Überstunden ein. Nachdem aber zum einen keine Vereinbarung vorlag und auch noch die Überstunden nicht angeordnet wurden, geht der Kläger eben leer aus. Das hat allein mit der Vergütung so noch nichts zu tun. Denn der Anwalt hatte hier ein festes Gehalt von deutlich unter 100'000 Euro im Jahr (Brutto). Da sind mit persönlich Personen bekannt, die darüber liegen und die ihre Überstunden (wenn auch nicht alle) sehr wohl in Form von Freizeit abbauen können.

Auf der anderen Seite kenne ich Berater, die deutlich weniger Gehalt erhalten und dennoch die Überstunden (die dann aber sogar angeordnet werden) nicht bezahlt bekommen. Wobei die einen 40-Stunden-Vertrag haben und im Arbeitsvertrag 20 Überstunden im Monat als Rahmen genannt sind (die dann "umsonst" gearbeitet werden können/sollen).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Mich würde mal interessieren, was mit "üppiger Entlohnung" gemeint ist. Ich meine, wenn ich 500 Euro mehr im Monat bekommen würde, wäre ich der erste, der freiwillige Überstunden macht. Momentan bin ich aber froh, dass wir überhaupt Arbeit haben. Da ist an Überstunden nicht zu denken. Als es noch nicht ganz so schlimm war, hat man bezahlte Überstunden abgeschafft, und in ein Zeitkonto (zusätzlich zur Gleitzeit) transferiert, und bei einer bestimmten Menge an Stunden (ca. 150 oder so) gab es eine Teil-Auszahlung von etwa 30 Stunden. So war immer gewährleistet, dass das Konto gefüllt blieb.

Als die Kurzarbeit an stand, wurden also zunächst diese Konten geleert, man hat die Stunden dann ab gefeiert. Im Prinzip hatte mit diesem Modell der Betrieb sehr viele Vorteile. Hat er natürlich auch, wenn die Überstunden im Gehalt inklusive sind. Da man ja nie weiß, wie viele Überstunden denn jetzt angemessen sind, und es sicher immer Leute gibt, die noch einen drauf setzen, um sich besser hinzustellen als andere. Daher finde ich es besser, wenn Überstunden bezahlt werden, dann weiß man auch, wo man steht, und es gibt keine Querelen.

» LastGunman » Beiträge: 242 » Talkpoints: 4,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wenn man den kompletten Artikel ließt und nicht nur die sehr dürftige Zusammenfassung auf Shortnews, dann sieht man, dass in dem Urteil keine klaren Definitionen ala "wer mehr als X verdient muss Y Überstunden unentgeltlich leisten" getroffen wurden. Der Fall kann auch kaum als Präzedenzfall herhalten, da dieser Anwalt ja freiwillig Überstunden geleistet hat in der Hoffnung, irgendwann in die Kanzlei mit einsteigen zu können.

Aus diesem Grund wird dir hier niemand deine Frage beantworten können. Ich finde eh, dass man bei Shortnews immer die Quelle lesen sollte, denn die Schreiberlinge sind ja Amateure und verfügen teilweise über eher wenig journalistisches Talent.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


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