Wo ist erlaubt mit einem Luftdruckgewehr zu schießen?
Ein Freund A besitzt ein Luftdruckgewehr mit dem ab und zu einfach nach Lust und Laune geschossen wird. Dazu geht er einfach in den Wald, welcher ebenfalls einem Freund gehört. Natürlich schießt er dabei nicht auf Lebewesen wie Vögel und so weiter, das würde er nicht in Ordnung finden. Meist stellt er sich einfach leere Metalldosen als Ziele auf.
Dieses Luftdruckgewehr hat zwar nur ein Kaliber von 4,5 Millimeter Diabolos. Jedoch stellt sich A die Frage, ob das schießen einfach so im Wald erlaubt ist? Denn passieren kann auch damit etwas, trotz dem relativ geringen Druck und dem kleinen Kaliber, aber auf eine Entfernung von beispielsweise 10 Meter möchte ich davon nicht getroffen werden. Freund A interessiert speziell wie die Lage diesbezüglich in Österreich aussieht.
Wir hatten früher einen eigenen privaten Teich. Auch dort hatten wir ein Luftgewehr, mit dem mein Bruder und ich auf Büchsen oder Zielscheiben schießen durften. Wir durften aber auch nur dort schießen, da es eben unser Privateigentum war. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass man mit einem Luftgewehr auch im Wald umher schießen darf. Es wäre doch irgendwo zu gefährlich. Man braucht nur unabsichtlich einen Spaziergänger treffen. Da hätte ich schon etwas Angst, wenn ich als Spaziergänger im Wald unterwegs wäre. Vielleicht dann doch lieber auf einem Privatgrundstück machen, auch wenn es nur ein Luftgewehr ist.
In dem Waldstück in dem Person A schießt, gibt es einige Lichtungen in denen er schießt. Person A würde es im Wald ebenfalls zu gefährlich finden, denn da könnte er nicht sehen wenn Fußgänger kommen und weiteres wäre die Gefahr von Querschlägern durch die Bäume zu groß. Der Wald ist zwar nicht der Besitz von Person A, jedoch hat er einen Gültigen Pachtvertrag für dieses Grundstück.
Ist es nun rechtlich in Ordnung wenn Person A einfach auf diesem gepachteten Grundstück mit seinem Luftdruckgewehr durch die Gegend schießt oder könnte Person A dabei Probleme bekommen. Ich glaube mal gehört zu haben, dass es verboten sei, einfach so mit dem Luftdruckgewehr irgendwo zu schießen.
In Deutschland darf mit Sportwaffen, also Luftdruck und Airsoft, nur geschossen werden wenn andere Personen nicht gefährdet werden können.
Unter freiem Himmel ist diese Voraussetzung nur gegeben, wenn dieses Gelände eingezäunt ist. Und selbst dann darf man nicht überall innerhalb des Bereiches schießen. Die verschossene Munition darf nicht über die Umzäunung wegfliegen können. Bei einer Reichweite von 50 Meter darf also erst ab einer Entfernung zum Zaun von 50 Meter geschossen werden. Wenn die Reichweite größer oder kleiner ist, dann erhöht oder verringert sich auch die Entfernung zum Zaun.
Arcon hat geschrieben:In Deutschland darf mit Sportwaffen, also Luftdruck und Airsoft, nur geschossen werden wenn andere Personen nicht gefährdet werden können.
Unter freiem Himmel ist diese Voraussetzung nur gegeben, wenn dieses Gelände eingezäunt ist. Und selbst dann darf man nicht überall innerhalb des Bereiches schießen. Die verschossene Munition darf nicht über die Umzäunung wegfliegen können. Bei einer Reichweite von 50 Meter darf also erst ab einer Entfernung zum Zaun von 50 Meter geschossen werden. Wenn die Reichweite größer oder kleiner ist, dann erhöht oder verringert sich auch die Entfernung zum Zaun.
Muss das Grundstück dabei definitiv eingezäunt sein oder reicht es wenn bis zu diesem Abstand der Grund als Eigentum zählt? Wenn man einen Zaun um die Stelle an der man Schießt bräuchte, würde es soweit ich Informiert bin bedeuten, dass man mit einem Luftdruckgewehr wohl kaum schießen dürfte, denn die Kugeln fliegen soweit ich weiß deutlich über 100 Meter und ein so großes eingezäuntes Grundstück habe ich eigentlich noch nie wahrgenommen.
Gibt es für das Schießen mit dem Luftdruckgewehr eigentlich öffentliche Anlagen, auf welchen man legal schießen dürfte, wie es beispielsweise beim Paintball der Fall ist?
Es muss auf jeden Fall verhindert werden, dass unbeteiligte Personen zu Schaden kommen können. Und das kann man nur, indem das Grundstück von einem Zaun oder einer Mauer eingeschlossen ist. Eine Zuwiderhandlung wäre übrigens nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Öffentliche Anlagen für das schießen mit Luftgewehren gibt es bestimmt nicht. Soweit ich weiß geht das nur in Schützenvereinen, wenn man kein geeignetes Privatgrundstück zur Verfügung hat.
Eigentlich finde ich es arg, wie sehr man beim Schießen mit einem Luftdruckgewehr aufpassen muss, wenn man sich hingegen dazu die Jäger beispielsweise auf Treiberkarten ansieht. Die Jäger schießen mit richtiger Munition, bei der eigentlich wirklich viel passieren könnte. Diese stellen einfach ein Warnschild mit der Aufschrift "Achtung Treibjagd" auf und dann wird wie verrückt los geschossen. Bei einem Luftdruckgewehr, dessen Schusskraft beziehungsweise Reichweite nicht wirklich vergleichbar mit den Waffen eines Jägers ist, sollte man hingegen einen Zaun um die Stelle haben, an der man scheißt und keine der abgeschossenen "Diabolos" sollten außerhalb des Zauns landen. Aber ich danke euch wirklich für eure Hinweise.
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