Schießverein Regelungen zu Sportschützen und WBK

vom 27.11.2011, 11:03 Uhr

Ich interessiere mich schon seit längerem für das Schießen. Die Faszination für das Präzisionsschießen ist schon lange da und darum würde ich gerne selber, wohl nächsten Samstag, auf einen Schießstand fahren und dort ein paar Scheiben löchern.

Deswegen habe ich mich in der letzten Zeit viel mit Waffenrecht und Sport beschäftigt. In meiner Umgebung habe ich eine Schützengilde gefunden, die einen 100-Meter Stand hat, der auf alle Kaliber und Geschosse für Langwaffen zugelassen ist. Eine Sachkundeprüfung wird auch angeboten. Aber wie läuft das mit den Gewehren ab? Um als Sportschütze eine Waffenbesitzkarte (WBK) zu erhalten, muss man mindestens ein Jahr in einem anerkannten Verein Mitglied sein und aktiv teilnehmen. Wenn ich das richtig verstehe, kann ich also nicht sofort das Schießen lernen, wenn ich erst Mitglied werden will.

Mit welchen Gewehren schießt man vorher? Leiht man die sich innerhalb des Vereins von jemanden? Würde ich überhaupt als Sportschütze anerkannt werden wenn ich an keinerlei Wettbewerben teilnehme? Benchrest-Schießen ist zwar interessant, aber erstmal ist das finanziell eher unrealistisch. Außerdem würde ich dann gerne das Wiederladen lernen, einmal aus finanzieller Sicht und zum anderen weil ich denke das es wie das Schießen selbst eine gute Übung für meine Fingerfertigkeit und Körperkontrolle ist.

» Dumpfbacke » Beiträge: 56 » Talkpoints: 24,13 »



Du brauchst keine eigene Waffen wozu auch? Du darfst noch nicht einmal Munition kaufen. Jeder Schützenverein hat Leihwaffen die man dort ausleihen kann zum schießen. Meistens sind diese schon alt und entsprechend abgedroschen aber tun noch ihren Dienst. Die Munition musst du von dort kaufen, denn im Laden bekommst du das jedenfalls nicht ohne die Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein. Im Verein ist sie teurer, denn damit Refinanzieren sich die Vereine auch gerne.

Damit du die Voraussetzungen erfüllst musst du nicht nur mindestens 12 Monate Mitglied sein, du musst auch entsprechende Schießleistungen vorweisen. Dabei mindestens 18 Durchgänge für was du dich interessierst und das Schießbuch muss auch vorgelegt werden, wenn man die Waffenbesitzkarte beantragt. Je nach dem werden auch weitere Dinge gefordert z.B. ein Psychologisches Gutachten wenn dich die Behörde als fragwürdigen Kandidaten ansieht. Ebenfalls sind sie sehr kritisch wenn jemand auf den Tag genau nach 12 Monaten antanzt und auch nur das Minimum vorlegen kann. Wettbewerbe musst du keine absolvieren.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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