Umsatzsteuer-Jahresmeldung trotz Quartalsmeldungen?
Ich habe mich bereits vor 1,5 Jahren selbstständig gemacht. Und zwar betreibe ich einen noch kleinen Online-Handel. Im ersten Jahr der Gründung war ich noch als Kleinunternehmer tätig und unterlag somit nicht den Regelungen zur Umsatzsteuer. Seit diesem Jahr muss ich jedoch die Umsatzsteuer abführen.
Jedes Quartal erstelle ich dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Jetzt habe ich gelesen, dass es auch noch eine zusätzliche Jahresmeldung gibt. Muss diese Jahresmeldung vom jedem Umsatzsteuer-Pflichtigen abgegeben werden oder gibt es dafür spezielle Regelungen?
Die Umsatzsteuer-Jahresmeldung muss auf jeden Fall von jedem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer ausgefüllt und abgegeben werden. Zwar ist jeder Unternehmer verpflichtet, die Umsatzsteuer in regelmäßigen Abständen abzuführen, wie es bei Dir 1x im Quartal notwendig ist, allerdings dient die Jahresmeldung nochmals der Zusammenfassung. Dabei werden auch Korrekturen vorgenommen. Das ist unter anderem deshalb notwendig, da bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen die Umsatzsteuer von Umsätzen ohne Cent-Beträge berechnet wird.
Mit der Jahresmeldung lässt sich das dann korrigieren. Aber auch andere Korrekturen sind möglich. Man spricht bei den Meldungen im Laufe des Jahres ja auch von einer Voranmeldung. Die endgültige Meldung wird erst nachträglich, zu Anfang des neuen Jahres abgegeben.
Das eine ist die Umsatzsteuervoranmeldung. Diese wird entweder monatlich, pro Quartal oder auch jährlich abgegeben. Das ist vom Umsatz des Vorjahres abhängig und wird vom Finanzamt festgelegt. Oft kann man die Angaben für diese Voranmeldung noch nicht vollständig machen, so dass man einige Umsätze schätzt. Diese Vorgehensweise ist wohl am typischsten für die monatlich Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.
Im Folgejahr wird dann vom Finanzamt die Umsatzsteuer-Erklärung verlangt, was hier auch als Jahresmeldung bezeichnet wird. Da werden dann konkrete Zahlen vorgelegt und anhand dieser Zahlen dann auch der Umsatzsteuerbescheid erstellt und eventuell eine Änderung des Zeitraumes für künftige Voranmeldungszeiträume vorgenommen.
Du musst auf jeden Fall die Jahresmeldung machen. Das Finanzamt wird doch sonst mahnen. Gehst du dann nicht darauf ein, bekommst du eine Geldbuße. Zahlst du die nicht und legst auch nicht die Jahresmeldung vor, ist der nächste Schritt die Ersatzzwangshaft.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist, wie der Name schon sagt, nur eine Voranmeldung auf die Jahressteuererklärung, die jeder Unternehmer erstellen muss. Meist werden gewisse Dinge wie die umsatzsteuerpflichtige Nutzung vom Betriebs-PKW oder anderen Dingen erst später eingebucht. Bei größeren Beträgen wird das Finanzamt allerdings etwas misstrauisch und dann sollte man eine gute Ausrede parat haben.
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