Ebay - wer hat schon eine Abmahnung bekommen?
Bis vor einem Jahr war ich auf ebay noch sehr als Verkäufer aktiv. Habe mir auch alle möglichen Newsletter abonniert um stets über die neuesten Trends und Veränderungen auf ebay informiert zu sein. Was jedoch ständig einflatterte waren Mitteilungen über mehr oder minder Massenabmahnungen von ebay-Verkäufern seitens windiger Anwaltskanzleien.
Prompt habe ich mich etwas von meinem Verkäuferdasein zurück gezogen zumal ich ja auch als privater Verkäufer angemeldet war. Konsequenz war außerdem dass ich das, was noch wichtig zu verkaufen war, ganz fix auf paar verschiedene Accounts verteilt habe. Momentan kaufe ich nur noch und habe die Verkaufsaktivitäten fast gegen Null gefahren. Hat denn jemand von euch eine Abmahnung erhalten? Was waren denn die Gründe und wie habt ihr darauf reagiert?
Warum verschicken denn Anwaltskanzleien Abmahnungen an Ebay Verkäufer? Darf man seit neuestem seine privaten Gegenstände nicht mehr gebraucht weiter verkaufen, oder woran lag das? Schade ist, dass du nicht genauer beziffert hast, warum diese Abmahnungen verschickt wurden, denn das hätte mich doch schon sehr interessiert.
Ich persönlich habe im vergangenen Jahr versucht, ein paar Dinge über Ebay zu verkaufen, was aber nicht sehr erfolgreich war. Ich habe noch nie eine Abmahnung bekommen und weiß auch von keinem anderen Fall, in dem eine Abmahnung verschickt wurde.
Schon krass, dass so viele, die bei Ebay verkaufen, davon nichts wissen oder es total herunter gespielt wird (das hat man zumindest in anderen Beiträgen gelesen). Man darf schon gebrauchte Sachen verkaufen, aber nicht zu viel. Wenn man zu viel verkauft (und "zu viel" kann schon bei gebrauchter Kleidung von seinen eigenen 4 Kindern sein), dann bekommt man eine Abmahnung. Die Abmahnung kommt dann, weil einem gewerblicher Verkauf unterstellt wird, weil man eben angeblich zu viel verkauft hat und die gewerblichen Pflichten (Rückgabe, Gewährleistung) ausgeschlossen hat. Es gibt natürlich auch Abmahnungen aus anderen Gründen (Markenrechtsverletzungen), aber darum geht es hier wohl weniger.
Ich habe aber genau wie Vampirin auch noch keine Abmahnung bekommen, da ich, wie bereits vorgeschlagen, auch auf mehrere Verkäufer-Accounts aufteile. Zudem sind meine Artikel wirklich alle gebrauchte private Artikel. Ich kenne diese Abmahn-Geschichten hauptsächlich aus dem Ebay-Forum. Aber in diesem Fall kommen einem wirklich die Nichtbewerter zu Gute, denke ich .
Abmahnungen, die wegen zu vieler Verkäufe ergehen, bekommt man ja in der Regel durch vermeintliche Mitbewerber, die sich dadurch benachteiligt, dass sie andere Bedingungen erfüllen müssen als der Konkurrent; da wären schon die erwähnten Rücknahmen, andere Gewährleistungsbedingungen und so weiter. Ich denke übrigens nicht, dass die Bewertung da eine Rolle spielt. Ein Bekannter, der groß als gewerblicher Verkäufer bei eBay tätig ist, beobachtet auch die laufenden Auktionen kritisch und nicht nur die beendeten Auktionen.
Eine andere Möglichkeit der Abmahnung besteht darin, dass man ohne Zustimmung von Rechteinhabern Bilder oder Texte nutzt. Da kann es auch gut sein, dass da ein Rechteinhaber eine Abmahnung zustellen lässt.
Ich selbst habe noch keine Abmahnung bekommen. Was Bilder und Texte betrifft, so habe ich hier immer darauf gesetzt eigene Bilder zu machen und auch die Texte dann lieber etwas weniger lyrisch zu gestalten und dafür dann aber meine eigenen Ergüsse zu verwenden. Die Anzahl meiner Verkäufe über eBay hält sich auch in Grenzen, da ich auch über andere Kanäle gebrauchte Dinge an den Mann oder die Frau bringe.
Ein Anwalt selbst wird erst mal gar nicht abmahnen ohne das er beauftragt wurde. Also sind da immer andere Verkäufer der wahre Grund. Wenn es nach gewerblichen Handeln ausschaut, dann kommt eher das Finanzamt und nicht der Abmahnanwalt, der sich per Post meldet.
Aber ich selbst habe noch keine Abmahnung erhalten. Ich agiere zwar nur als Verkäufer, aber das in einem Rahmen, der weder gewerbliches Handeln unterstellen kann, noch das ich Dinge anbiete, welche ich auf Ebay nicht verkaufen darf. Und selbst als privater Verkäufer darf man Neuware anbieten, solange diese sich eben im eigenen Hausstand befindet und nicht eigens für den Wiederverkauf angeschafft wurden.
JotJot hat geschrieben:Ich denke übrigens nicht, dass die Bewertung da eine Rolle spielt. Ein Bekannter, der groß als gewerblicher Verkäufer bei eBay tätig ist, beobachtet auch die laufenden Auktionen kritisch und nicht nur die beendeten Auktionen.
Ich denke, dass es darauf ankommt. Oft wird ja abgemahnt, wenn dieses angebliche gewerbliche Handeln über eine längere Zeit geschehen ist. Und in der Beobachtungsliste sieht man ja die Angebote auch nur eine gewisse Zeit lang. Wenn man dagegen jemandem eine Abmahnung über einen längeren Zeitraum (beispielsweise ein Jahr) schicken will, dann sieht man über die erhaltenen Bewertungen ja eher, wie viele Auktionen es so gab. Sobald die Auktionen schon so alt sind, dass die Artikel aus Ebay / der Beobachtungsliste raus sind, geht es sicherlich besser über die Bewertungen. Den Bekannter müsste sich also seine Beobachtungslisten ständig auf den PC kopieren, wenn es um die Dauerhaftigkeit geht.
pepsi-light hat geschrieben:Den Bekannter müsste sich also seine Beobachtungslisten ständig auf den PC kopieren, wenn es um die Dauerhaftigkeit geht.
Genau das erledigen Tools, die vermeintliche Mitbewerber über einen längeren Zeitraum beobachten ohne das man selbst sehr viel Arbeit damit hat. Auch wenn diese vielleicht ein wenig kosten mögen, so sind solche Tools gerade für gewerbliche Anbieter sehr interessant. Bei dem Bekannten geht es gar nicht mal darum eventuelle Abmahnungskandidaten aufzuspüren sondern zu ergründen für welche potentiellen Angebote es die wenigste Konkurrenz gibt.
Ich selber bin noch nicht abgemahnt worden, allerdings wurde ich von Ebay bereits mehrfach verwarnt. Das war aber nur Pillepalle, einmal weil ich ein Spiel eingestellt hatte was angeblich erst ab 18 Jahre war und einmal weil ich eine falsche Kategorie ausgewählt hatte.
Mittlerweile dürfte aber die Abmahnwelle nachgelassen haben. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe ist es derzeit nicht mehr zulässig horrende Abmahngebühren und Anwaltskosten für harmlose Vorgänge zu nehmen, da lohnt es sich für die Anwälte nicht mehr so richtig. Es gab da richtig Kanzleien die sich darauf spezialisiert hatten nach Fehlern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu suchen. Gut, für Plagiate-Jäger habe ich durchaus Verständnis, aber alles andere ist doch Geldschneiderei. Es gibt zum Beispiel bestimmte Modemarken die nur durch einen speziellen Händler vertrieben werden dürfen, selbst Privatleute durften nach aktueller Rechtssprechung nichts davon bei Ebay anbieten. Es reicht ja einfach gezielt nach diesen Marken zu suchen und schon hat man seine Kunden an der Angel.
@hooker, leider hat die Abmahnwelle noch immer nicht wirklich nachgelassen. Es gibt zwar eine Deckelung der Abmahnkosten, allerdings ist diese Deckelung ein zahnloser Tiger, da diese Deckelung recht schnell umgegangen werden kann, da diese nur in sehr engen Grenzen gültig ist. Daher würde ich eine solche Abmahnung wirklich nicht ausschließen.
Wenn ich dann so Sachen lese wie ab 100 Verkäufen ist man gewerblich, muss ich eigentlich lachen, weil dann wäre ja jeder, der sein Trödel auflöst, plötzlich gewerblich tätig, weil er an einem Tag locker mal 100 Sachen verkauft. Meiner Meinung nach, einer der krassesten Fehlentscheidungen, welche die Justiz je gefällt hat.
Es geht nicht, um die Verkäufe, sondern was verkauft wurde. Das ich als Privatmann nicht dauernd Ware als "Neu" gekennzeichnet verkaufen kann, ist ja wohl logisch. Aber das jemand der 100 gebrauchte Bücher verkauft plötzlich gewerblich sein Soll ist einfach Schwachsinn.
Wenn dann ein Gericht, ein solcher Abmahnung recht gibt, dann kann ich einfach nur sagen, streichen wir Treu und Glauben gleich aus dem BGB, bringen ein eigenes Abmahngesetzbuch raus. Das ist meiner Meinung nach alle andere als korrekt!.
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