Fahrradklau: Polizei verständigen oder Versicherungsgeld?

vom 24.11.2011, 16:40 Uhr

Ich habe gerade nach dem Einkaufen mein geklautes Fahrrad vor dem Supermarkt wiederentdeckt. Das ganze ist ca. einen Kilometer von meiner Wohnung entfernt. Geklaut wurde es damals vor meiner Haustür. Das ganze ist nun ein halbes Jahr her, aber ich bin mir zu 100% sicher, dass es meins ist. Ich erkenne es an den "Geprüft" Aufklebern am Fahrrad. Das Fahrrad wurde im Sommer geklaut und meine Versicherung hat mir gegenüber auch schon bestätigt das ich 500€ bekomme. Ich bin Student und habe nicht all zuviel Kohle. Ich dachte ich kauf mir für 100€ ein billiges Fahrrad und den Rest nehme ich zum Leben.

Was soll ich jetzt machen? Wenn ich den Dieb beschuldige, muss ich zur Polizei und Anzeige erstatten. Dann fällt das Geld von der Versicherung flach und ich muss dieses erstatten. Dazu kommt, dass der jetzige Nutzer vielleicht gar nicht der Dieb ist. Kaum einer wird so blöd sein und damit in der Nähe des Diebstahlortes rumfahren, oder? Ich bin eigentlich echt scharf darauf zu wissen, wer da Fahrrad nun hat, aber das Geld der Versicherung möchte ich natürlich nicht missen. Wie würdet Ihr handeln und warum?

» Dumpfbacke » Beiträge: 56 » Talkpoints: 24,13 »



Ehrlich gesagt könnte dir egal sein, ob der jetzige Besitzer nun der Dieb ist oder nicht. Er oder sie fährt dein Fahrrad und dieses wurde dir gestohlen, nur das zählt.

Natürlich ist es unschön, wenn man den Betrag wieder an die Versicherung zurück zahlen müsste, aber bereichern sollte man sich auch nicht an so etwas, meiner Meinung nach. Wenn du nun das Fahrrad gesehen hast und auch beweisen kannst, dass es definitiv deines ist, dann solltest du Anzeige erstatten. Der Fairness wegen wäre dann auch der Betrag an die Versicherung zurück zu zahlen, denn die Umstände haben sich ja verändert.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Du musst doch wissen, ob du lieber das Rad haben willst oder den Betrag von der Versicherung? Woher sollen wir denn wissen, was dir da lieber ist? Ich persönlich würde vermutlich mein Rad wieder haben wollen und ich bin auch nicht sicher, ob es ganz rechtens ist, wenn du im Wissen über den Verbleib deines ehemaligen Rads bist und das nicht anzeigst. Aber gut. Und ja, es ist relativ egal, ob der Besitzer des Rads nun der Dieb ist oder nicht.

Aber ist das jetzt nicht sowieso hinfällig? Das Rad wird da ja jetzt nicht ewig stehen. Und während du überlegst, was du tun sollst ist derjenige vermutlich eh schon über alle Berge. Ich persönlich hätte mal direkt die Polizei angerufen, wenn ich mir so sicher gewesen wäre wie du, dass es sich um mein Rad handeln. Die können das Problem am besten lösen.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Ich würde es an Deiner Stelle ehrlich gesagt dabei bewenden lassen; vielleicht würde ich aus Neugier versuchen, herauszufinden, wer der „neue Besitzer“ ist und je nachdem, wie ich den einschätze, darauf ansprechen oder eben nicht. Aber ich würde wahrscheinlich nicht Anzeige erstatten, um das Fahrrad zurück zu bekommen.

Denn es ist in seinem jetzigen Zustand sicherlich nicht mehr die 500 EUR wert; vielleicht wurde es exzessiv gefahren, vielleicht sind die reifen nun abgenutzt, vielleicht hat der Dies es irgendwie „eingesaut“.

Mich würde es irgendwie ekeln, ein Fahrrad wieder zu bekommen, auf dem dann ein halbes Jahr jemand anderes gefahren ist – und nicht irgendwer, sondern ein Dieb. Ich würde lieber die 500 EUR behalten und es damit beruhen lassen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn du dir sicher bist, dass es sich um dein Fahrrad handelt, würde ich die Polizei verständigen. Ich verstehe aber auch nicht, warum du vor einem halben Jahr, als das Fahrrad gestohlen wurde, nicht die Polizei informiert hast. Es wundert mich, dass die Versicherung gezahlt hat ohne Diebstahlanzeige. Es ist besser, mit der Polizei zu sprechen, weil es ja durchaus sein kann, dass es eine ganze Bande von Fahrraddieben gibt und die Polizei durch dich den Dieben auf die Spur käme.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Es sollte deine Pflicht sein das zu melden und sofort die Polizei zu verständigen. Ansonsten ist es ein Versicherungsbetrug. Denn du hast ja dein Fahrrad wiedergefunden. Selbst, wenn es total beschädigt wäre hättest du zu Unrecht das Geld der Versicherung und wenn du wirklich sicher bist, dann solltest du der Polizei Bescheid sagen.

Wenn du dir natürlich schon für das Versicherungsgeld ein neues Fahrrad gekauft hast ist es schon schlecht. Aber rechtens ist es nicht, wenn du nicht Bescheid sagst. Vor allem sollte der Dieb ja auch zur Rechenschaft gezogen werden. Es kann ja nicht sein, dass dieser ungestraft davon kommt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich sag mal das ist eine sehr seltsame Frage, weil wir dich doch nicht bestärken werden einen Versicherungsbetrug zu machen. Natürlich musst du dies der Polizei melden, egal mit welchen Konsequenzen. Falls du das nicht tun willst, bitte, aber bitte uns nicht dich dabei zu unterstützen, da macht man sich ja noch selber mitschuldig. Es ist deine Entscheidung. Korrekt wäre die Polizei zu verständigen.

» dorodeluxe » Beiträge: 40 » Talkpoints: 13,24 »



Natürlich solltest du es melden (auch wenn ich gut verstehen kann, dass du lieber das Geld von der Versicherung möchtest) aber, einen Dieb schützen und dabei sogar selber noch eine Straftat begehen (den Versicherungsbetrug, weil das wäre es, wenn du das Geld nimmst und trotzdem eine Ahnung hast, wo das Rad abgeblieben ist). Wäre doch auch nicht das Wahre.

» AngelHawk » Beiträge: 437 » Talkpoints: 5,40 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich bin mir gar nicht sicher, ob das Versicherungsbetrug wäre, denn geklaut wurde das Fahrrad ja und die Versicherung hat den damaligen Zeitwert erstattet. Die Versicherung ist ja dafür dazu, zu ersetzen, wenn etwas „abhanden“ kommt und abhanden kam es ja wirklich.

Auch wenn es jetzt wieder aufgetaucht ist, war es ein halbes Jahr verschwunden, d.h. er konnte es sechs Monate nicht nutzen und ich würde das Geld von der Versicherung auch als eine Art Enschädigung dafür sehen, dass er sein Fahrrad eben nicht benutzen konnte.

Erst, wenn er sich nun das Fahrrad wieder besorgen würde und das Geld behalten würde, wäre es in meinen Augen Versicherungsbetrug. Außerdem wissen wir nicht, ob das Fahrrad überhaupt noch intakt ist. Man stelle sich z.B. mal vor, dass das Fahrrad nun auch kaputt sein könnte oder sich zumindest nicht mehr in dem damaligen Zustand befindet; d.h. auch wenn er das Fahrrad wieder bekäme, müsste er es zunächst wieder instandsetzen, was Geld kostet und somit einen finanziellen Verlust darstellt. Welchen Sinn hat denn bitte eine Versicherung, wenn man den gestohlenen Gegenstand dann in jedem Fall zurücknehmen muss, egal in welchem Zustand, egal ob kaputt oder nicht? Wenn das wirklich so wäre, dann könnte man sich auch die Versicherung sparen.

Analog würde das ja etwa bei einem Autodiebstahl bedeuten, dass man der Versicherung die Entschädigung zurückzahlen müsste, wenn das Auto irgendwo abgebrannt wieder auftaucht – denn dann wäre es ja wieder da, wenn auch nicht nutzbar. Das wäre doch total sinnlos! Ein Fahrrad, dass gestohlen wurde und sich dann mehrere Monate unter den Fuchteln eines Diebes befand, ist sicherlich nicht mehr in dem gepflegten Zustand, in dem man es gehalten hat. Zudem wird das Fahrrad sicherlich nicht mehr dort stehen, wo er es gesehen hat; inzwischen ist die Entscheidung sicherlich schon gefallen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 26.11.2011, 23:09, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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