Kindesunterhalt: Welche Berechnungsgrundlagen?
Person A hat 2 Kinder und hat sich von ihrem Mann, dem Vater der Kinder getrennt. Person A bekommt aber nur 100 Euro Kindesunterhalt pro Kind, weil der Vater angeblich zu wenig verdient. Nun hat A etwas von der Düsseldorfer Tabelle gehört, wo angeblich die geringste Stufe mindestens gezahlt werden müsste. Aber sie bekommt eben nur so wenig pro Kind. Die Kinder sind 8 und 10 Jahre alt. Der Vater arbeitet als selbstständiger Taxifahrer und verdient angeblich nur so wenig. Er wohnt wieder mit einer Frau zusammen, die auch im Taxiunternehmen mit fährt.
Welche Berechnungsgrundlage hat man bei Kindesunterhalt. Person A will für sich ja nicht mal Trennungsunterhalt. Sie will nur, dass sie den Kindern etwas bieten kann und dass der Vater für die Kinder eine angemessene Summe zahlt. Sie sind seit 6 Monaten getrennt und als sie noch zusammen waren hat der Mann jeden Monat seine 3000 Euro nach Hause gebracht. A sollte nicht mal mitarbeiten, weil der Vater genug verdient hat.
Das richtet sich ja aber danach, was der Mann wirklich verdient -oder sagen wir mal offiziell. Einige unterhaltspflichtige Väter kommen da plötzlich auf ganz tolle Ideen, wie sie offiziell weniger verdienen und dabei aber mehr haben. In so einem Fall kann man nur den Mindestbetrag einfordern, von dem ich auch schon gehört habe. Ich kann A nur den Tipp geben, dass sie da dahinter ist und sich wirklich dafür einsetzt, dass sie mehr Unterhalt bekommt. Mit 100€ pro Kind kommt man nicht weit. Arbeitet A denn? Wenn A natürlich richtig viel verdienen sollte, hat sie da schlechte Karten.
Es gibt diese Düsseldorfer Tabelle, wo man nachschauen kann wie hoch der Unterhalt bei welchem Gehalt fällig wird. Die Frau sollte sich an das Jugendamt oder an einen Anwalt wenden für den Unterhalt. Der Mann muss eine sogenannte Selbstauskunft machen, über wieviel Geld er monatlich verfügt.
Wenn er wirklich so wenig zur Verfügung hat, hat die Frau beim Jugendamt noch einen Unterhaltsvorschuß beantragen. Da es einen Mindestunterhalt gibt, dem jedes Kind zusteht, bezahlt das Jugendamt jeden Monat einen Vorschuß, den sie sich dann meistens beim Vater/Erzeuger wiederholen.
Die Düsseldorfer Tabelle kannst du im Netz einfach abrufen. Da stehen die Verdienststufen und der entsprechende Unterhalt drin, was ja auch nach Alter des Kindes gestaffelt ist. Allerdings musste ich die Ansprüche für meine Kinder bis zum Oberlandesgericht durchkämpfen, weil deren Vater auch mit falschen Angaben versucht hat den Unterhalt zu drücken.
Daher sollte sich A deswegen schnellstens juristischen Rat holen. Bei Selbständigen ist die Berechnung um einiges komplizierter, weil diese sich auch einiges schönrechnen können. Daher sollte der Anwalt von A eventuell versuchen alte Steuerbescheide beim Finanzamt zu bekommen. Darüber kann man ja sehen, ob die Gewinne in den letzten Jahren konstant waren und kann diese auch durchaus als Grundlage nutzen, um den Unterhalt ausrechnen zu lassen.
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