Kind aus Vergewaltigung: Rechte des Vaters?
Gestern habe ich im Fernsehen rumgezappt und bin bei "Zwei bei Kalwass" hängengeblieben. Dort war ein junges Mädchen, (nennen wir sie mal A) dass durch eine Vergewaltigung schwanger war. Frau Kalwass meinte, dass sie sich wirklich überlegen sollte das Kind zu bekommen. Denn der Vater hat, wenn er seine Strafe abgesessen hat auch Rechte auf das Kind.
Irgendwie kann ich ja verstehen, wenn das Kind irgendwann man das Recht hat zu wissen, wer sein Vater ist. Aber einem Gewaltverbrecher das Kind anzuvertrauen finde ich schon wirklich merkwürdig. Kann man wirklich davon ausgehen, dass der Vater, wenn er seine Strafe abgesessen hat auch das Kind von A sehen kann und möglicherweise auch am Wochenende bei sich haben darf? Wenn ihr in der Situation wärt, würdet ihr es mit gutem Gefühl beim Vater lassen?
Der Erzeuger hat sicherlich Rechte auf das Kind. Allerdings wird man ihm wohl Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht nicht zusprechen. Das müsste man aber theoretisch meines Wissens nach bei der ersten Verhandlung gleich klären, da er sozusagen nicht doppelt für ein und dasselbe (also die Vergewaltigung) bestrafen kann. Ich kenne aber nun auch nicht den genauen Sachverhalt von diesem Fall bei zwei bei Kallwas. Da spielt sicherlich dann auch eine Rolle, ob der Erzeuger sich auch als Vater eintragen lässt, ob er die Vaterschaft anerkennt usw.
Aber sobald ein Kind erfährt, dass es aus einer Vergewaltigung entstanden ist, für die sein "Vater" verantwortlich ist, will es sich sicherlich da auch nicht mehr aufhalten, selbst wenn der Vater das Recht darauf hätte. Aber bis dahin muss ein Kind natürlich auch erst einmal das entsprechende Alter haben um das zu verstehen.
Rechtlich ist und bleibt es eben sein Kind und hier ist doch ganz klar auch der Vater mit Pflichten und eben Rechten gesegnet. Natürlich ist es sicher so, dass es zu keiner normalen Beziehung zwischen der Mutter und dem Vater kommen kann. Schließlich hat hier der Mann Gewalt angetan, was die Frau zu keinem Zeitpunkt ihres Lebens verzeihen oder vergessen muss. Und der Täter, auch das ist zweifelsfrei richtig, gehört für die Tat bestraft. Nach dem Ende der Strafe aber steht einer unvoreingenommenen Wiedereingliederung in die Gesellschaft nichts mehr im Weg! Daher hat er die gleichen Rechte wie alle Väter von unehelich gezeugten Kindern. Aber natürlich auch die entsprechenden Pflichten.
Das die Frau hier kein gutes Gefühl hat, ist nachvollziehbar. Spielt aber keine Rolle. Wenn der Vater noch wesentlich mehr auf dem Kerbholz haben würde, dann könnte man wohl auch dafür sorgen, dass bei Treffen der Mann immer in Begleitung von Jugendamtsmitarbeitern ist. Aber das eigentlich nur, wenn es Verdachtsmomente gibt, die einen davon ausgehen lassen, dass das Kind gefährdet wäre.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das nicht ein zu gestellter Fall ist. Welcher Mann würde nach einer Vergewaltigung schon unbefangen mit dem Kind umgehen wollen, welches eben aus der Vergewaltigung entstanden ist? Das Kind wäre für den Mann ein permanentes Mahnmal bzgl. der Tat.
Ein Kind aus einer Vergewaltigung, dessen Vater bekannt ist und der später seine Rechte geltend machen kann, wenn er aus dem Gefängnis entlassen wird? Nein, das wäre für mich unmöglich. Selbst wenn ich persönlich damit klar käme, würde ich niemals meinem Kind so etwas antun. Dieses Kind kann nicht normal aufwachsen, weder ohne noch mit Vater. Immer stände dem Kind die Person im Wege, die sich vielleicht Vater nennen würde, die es aber auf dem Wege einer Vergewaltigung der Mutter gezeugt hat. Dieses Kind würde keine Ruhe finden und schwere psychische Probleme bekommen. Es würde kein fröhliches Kind werden. Die einzige Möglichkeit, dem Kind etwas Gutes zu tun, wäre eine Abtreibung. Anders würde es bei einer Vergewaltigung mit unbekanntem Vater aussehen. Da dürfte der unbekannte Vater keine Rechte anmelden und das Kind könnte behütet aufwachsen.
@Cid: Wenn der Vater erst mal unbekannt ist, aber im Knast sitzt und die Mutter weiß, wer der Vater ist, wird es ja irgendwann auch rauskommen, wer der Vater ist. Denn auch ein Vergewaltiger kann rechnen und was ist, wenn er irgendwann man Ansprüche stellt. Was würdest du dem Kind sagen, wenn es anfängt Fragen zu stellen, wer der Vater ist? Würdest du es anlügen? Was ist, wenn du es anlügst und es dann doch mal irgendwann rauskommt? Selbst, wenn man den Vergewaltiger nicht anzeigt und er seelenruhig weiterlebt und dann irgendwann mal drauf kommt, dass er ein Kind hat, wäre es ja immer ein Pulverfass, wo man drauf sitzt, wenn man das Kind anlügt.
Ich weiß echt nicht, wie ich in meinem Leben reagiert hätte, wenn ich vergewaltigt worden wäre und ein Kind dabei entstanden wäre. Ich denke, dass ich selber abgetrieben hätte. Wahrscheinlich hätte ich mir Gedanken darüber gemacht, wie ich es meinem Kind sage und dann hätte ich auch Angst, dass dieser Mann mal irgendwelche Ansprüche stellt und das Kind sehen will.
Wenn das Gericht ein Umgangsrecht zuspricht, kann man als Mutter ja nicht viel machen und dann muss man ja irgendwie einlenken und deswegen hätte ich wohl dem Kind und auch mir das erspart. Ich finde es eigentlich nicht gut, dass ein Vergewaltiger sein Kind auch sehen darf. Er müsste durch die Tat, in der das Kind entstanden ist alle Rechte verwirkt haben. Und ich muss sagen, dass ich da wieder die deutschen Gesetze nicht ok finde.
@Diamante, du hast mich gründlich missverstanden. deshalb schrieb ich am Anfang, dass ich einem Kind aus einer Vergewaltigung kein Leben schenken würde, wenn ich den Vater kenne. Selbstverständlich würde ich ihn anzeigen. Da ich aber hundertprozentig weiß, dass ich das Kind abtreiben würde – das sehe ich genau wie du auch – brauchte ich mir auch keine Gedanken über Erklärungen gegenüber des Kindes machen. Egal, was du dem Kind erklären würdest, ob du ihm eine Lüge auftischt – wofür ich nicht bin – oder ob du ihm die nackte oder eine ausgeschmückte Wahrheit sagen würdest, das Kind bekäme einen Knacks. Warum sollte ich einem Kind etwas Derartiges antun, wovon ich ganz sicher weiß, dass es damit niemals umgehen könnte. Warum sollte ich dafür sorgen, dass dieses Kind, das ich wahrscheinlich trotz allem sehr lieben würde, einen psychischen Schaden nimmt, nur weil sein Erzeuger ein Schwein ist? Und warum sollte ich es darauf ankommen lassen, dass das Kind auf Wunsch des Vergewaltigers sich mit diesem befassen müsste. Unter Umständen würde das Kind auch noch seitens des Erzeugers als Druckmittel gegen die Mutter missbraucht. Dreimal „nein“!
Ob es jemals im wirklichen Leben solch einen Fall geben wird oder schon gab, ist nicht bekannt. Aber warum sollte es nicht mal möglich sein? Der Fall ist zwar sehr konstruiert, aber irgendwann im Leben kommt ja alles mal vor, nicht nur bei Kalwass.
Leider ist es wirklich durch unser Gesetz so, dass ein Vergewaltiger dem entstandenen Kind aus der Vergewaltigung gegenüber rechte hat. Diese jedoch sehr eingeschränkt wahrnehmen kann, durch das getätigte Gewaltverbrechen.
Fakt ist auf jeden Fall, dass nach der Strafe der Vater auf jeden Fall das Kind sehen dürfte, allerdings nur unter Aufsicht des Jugendamtes, wenn die Mutter dem so zustimmt. Des Weiteren würde er niemals das Aufenthaltsrecht bekommen, sodass auch hier die Sorge recht unbegründet wäre, das Kind nicht zu bekommen.
Ich persönlich kann auch nicht verstehen, wieso der Vater überhaupt rechte hat, aber ich denke Mal hier geht es darum, was das Beste für das Kind ist. Gehen wir davon aus, dass das Kind davon nichts weiß, so ist es womöglich nicht schlimm, wenn es Kontakt zum Vater hat, solange er denn wirklich ein guter Vater wäre. Das Problem ist die Mutter des Kindes, denn diese wird unter der Kontaktaufnahme wirklich leiden, sodass das Kind auf die Dauer sowieso herausfinden wird, was passiert ist und dann will das Kind bestimmt eh kein Kontakt mehr zu dem Vater.
Sie kann ihm das Umgangsrecht verwehren, das muss allerdings gerichtlich geschehene, hierzu am besten mit dem Jugendamt sprechen, denn in der Tat hätte der Erzeuger Recht auf ein Umgangsrecht mit dem Kind. Man kann dieses entweder ganz verwehren oder nur in Begleitung vom Jugendamt geschehen lassen. Da eine Straftat, in meinen Augen, schon eine harte Sache ist, sollte es eigentlich möglich sein das ganze durch zu bekommen.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen das ein Vergewaltiger tatsächlich Interesse daran hat sein Kind zu sehen.
Natürlich ist es, sodass ein Vergewaltiger, der durch diese Straftat Vater geworden ist, Rechte auf das Kind besitzt. Er hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Das Problem wird wohl sein, dass die meisten Vergewaltiger erstens gar nicht ermittelt werden, weil die Opfer schweigen und auch gar keinen Kontakt zu diesen Kindern wünschen.
Sollte ein Vergewaltiger dies jedoch dennoch wollen, müsste er dies über Gericht und Jugendamt machen. Denn die Mutter und gleichzeitig das Vergewaltigungsopfer hat ohne Weiteres die Wahl vor Gericht, das Umgangsrecht zu verbieten und zu 99% wird dem stattgegeben. Ein Kind wird nicht mit einem Vergewaltiger Kontakt wünschen und daher würde den Kindern, die schon selber für sich entscheiden können, ebenfalls zugehört. Des Weiteren würde er nur Kontakt mit dem Kind haben dürfen unter Aufsicht, denn man muss ja auch Angst um das Kind haben. Die Mutter hätte etliche Gründe, wieso dieser Kontakt verboten gehört und würde zu fast 100% diese auch durchgesetzt bekommen, sodass ein Täter oftmals machen kann, was derjenige möchte, denn er beißt auf Granit.
Bei Verbrechen im Zusammenhang mit Vergewaltigung, erlebt der Vergewaltiger sein Opfer als verfügbar, als seine Trophäe. Weil bei diesem Tätertyp häufig die Selbstwahrnehmung gestört ist, bzw. das hineinversetzen in das Leiden anderer in das Erleben der eigenen Überlegenheit und Machtfülle dient, wird der Tätertyp Rechte aus der Vaterschaft zur Kontrolle über das Opfer nutzen. Leider.
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