Nicht bestellte Waren erhalten - Was tun?

vom 22.11.2011, 18:30 Uhr

Heute bekam A. per UPS ein Päckchen gebracht. Es war auch As Adresse auf dem Päckchen. Allerdings wusste A nicht, was er denn bestellt haben sollte. Er packte das Päckchen aus und zum Vorschein kamen zwei Handys. Dabei lag nur eine Art Rechnung mit den Positionen der Handys. Allerdings ansonsten keine Rechnung, dass der Betrag noch zu zahlen ist oder auf ein angegebenes Konto überwiesen werden muss. A geht nun davon aus, dass die Handys bereits bezahlt sind. Der Absender stellt auch irgendwie ein Rätsel da, denn bei der Suche im Internet kam heraus, dass es sich wohl um eine Spedition handelt.

A ist sich sicher, dass er und niemand sonst aus der Familie, diese zwei Handys bestellt hat. Jedoch ist es original A.s Adresse, die auf dem Päckchen und der Art Rechnung steht. A fragte sich nun, ob er die Handys behalten darf. Er hat im Internet schon nach solchen Fällen gesucht und eine Art Fallbeispiel mit Wein gefunden. Dort wird beschrieben, dass man Ware, die man nicht bestellt hat, durchaus annehmen und dann auch behalten darf. Nun ist es ja auch so, dass nicht etwa die Adresse eines anderen Menschen auf dem Päckchen stand. Darf A die Handys nun behalten? Er will sie erst mal zur Seite legen und abwarten, ob sich deswegen noch jemand bei ihm melden wird. Ist A in diesem Fall dazu verpflichtet, die Handys wieder zurück zu geben?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich habe mal gelernt, das A sich deswegen an den Absender wenden soll, damit dieser sich um die Abholung kümmert. Ab da sollte man die Ware für sechs Monate aufbewahren und halt auch nicht benutzen. Reagiert der Absender nicht und der Zeitraum ist abgelaufen, geht die Ware in den Besitz von A über.

Allerdings kann A sich halt auch kundig machen, ob man die Ware kostenfrei an den Absender senden kann. Dann ist A das Problem soweit erst mal los und der Absender muss sich halt darum kümmern, ob da vielleicht Adressen vertauscht worden sind.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Also ich persönlich würde die Handys wieder an den Absender zurück schicken, ganz egal, wie es mit der Rechtslage aussieht. Wer weiß, ob sie nicht in irgendeiner Art und Weise manipuliert sind? Vielleicht bin ich in dieser Hinsicht einfach nur viel zu paranoid, aber vielleicht ist das ganze auch einfach irgendeine Masche oder ein fieser Trick, um an Informationen über die Person A zu gelangen. Ansonsten würde dem Paket doch auch eine Rechnung samt Betrag und dem Vermerk "Betrag erhalten" oder "Ware bezahlt" und ein Lieferschein beiliegen. Ich kenne es zumindest so, dass auch bei bereits bezahlten Sendungen eine solche Rechnung beiliegt, so wie man ja auch im Supermarkt den Kassenbon als Quittung bekommt. Auf jeden Fall ist diese Sache höchst mysteriös.

Das mit der Adresse ist auch nicht schwer zu erklären, über das Internet kann man mittlerweile so gut wie jede Adresse ausfindig machen, zum Beispiel über das Telefonbuch. Theoretisch kann man also dem Großteil der Bevölkerung auf Geradewohl ein Päckchen schicken, selbst wenn man die betroffene Person überhaupt nicht kennt.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Die Waren sollten natürlich direkt zurück geschickt werden. Da die Ware scheinbar über das Internet bestellt wurde, vermute ich hier, dass jemand die Waren "gecardet" hat. Das bedeutet jemand bestellt sich mit einer geklauten Kreditkarte Waren im Internet und lässt diese dann an einen sogenannten "Drop" liefern. Dieser "Drop" ist ein geklauter Packstation Account, ein leer stehendes Haus oder vielleicht sogar ein bewohntes Haus. Der Carder, also der Besteller, bestellt die Waren einfach an die Adresse einer anderen Person und hofft, dass diese zu dem Zeitpunkt der Lieferung eben nicht zu hause ist. Dann muss der Carder es nur noch irgendwie hin bekommen den Postboten abzufangen und ihn dazu zu überreden, dass er ihm das Paket überreicht und schon hätte er zwei nagelneue Smartphones. Darum sollte man solche Pakete auf jeden Fall immer zurück senden.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Verpflichtet oder nicht, ich empfehle die umgehende Rücksendung der Waren. Dann kann A später nichts angehängt werden von wegen unterlassene Pflichten. Er hat die Ware weder bestellt noch bezahlt und auch keinerlei Besitz- und Eigentumsrechte im Sinne eines Gewinns oder Geschenkes. Also, schleunigst zurücksenden! So handelt man sich am wenigsten Ärger ein!

» Lilli234 » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,46 »


Es hat sich mittlerweile alles aufgeklärt und es war ein Bekannter von A. der die Handys wohl über ebay gekauft hatte. Dieser hatte die letzte Auktion für A gekauft und dann auch an As Adresse schicken lassen. Er hatte dann aber vergessen, die Adresse wieder in seine eigene zu verändern.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Ich selbst glaube, dass ich mal irgendwo gelesen habe, dass es so ist, dass man die Ware dann behalten darf und eigentlich nicht verpflichtet ist, diese Ware zurückzugeben. Das ist dann der Fehler derjenigen Person oder desjenigen Betriebes, der das Paket versendet hat und da kann man sich dann eigentlich als Empfänger freuen.

Jedoch denke ich, dass ich das Paket auf jeden Fall zurückschicken würde. Der Grund dafür hat, meiner Meinung nach, auch etwas mit Moral zu tun und ich glaube, dass ich ein schlechtes Gewissen hätte, wenn ich den Fehler des Unternehmens ausnutze. Schließlich kann es sein, dass dadurch die Mitarbeiter gefeuert werden, die dafür verantwortlich sind oder sonst was. Diese Kette könnte man dann immer weiterdenken.

Außerdem könnte es sich hierbei auch wirklich um Betrüger handeln, wie bereits von hennessy221 vermutet wurde. Vielleicht war der Betrüger nur nicht rechtzeitig da oder der Paketbote hat sich nicht um den Finger wickeln lassen. So oder so: Wenn es wirklich so war, dann könnte A richtig Ärger bekommen, wenn er das Paket nicht zurückschickt.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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