Wann kann man auf ein Arbeitszeugnis bestehen?

vom 20.11.2011, 23:31 Uhr

Ich habe diesen Sommer meine Ausbildung abgeschlossen und wollte natürlich auch von der Firma ein Arbeitszeugnis erhalten. Nur hat das etwas gedauert, bis mir die Firma auch tatsächlich eins ausgestellt hat. Warum es so lange gedauert hat, wurde mir allerdings nicht gesagt. Ich konnte auch erst später zu meinen Bewerbungen das Arbeitszeugnis meiner Bewerbung beilegen, was ich nicht so toll fand, da ja dieser Teil einfach fehlt.

Ab wann kann man auf ein Arbeitszeugnis bestehen? Ich habe also nun die Ausbildung dort gemacht. Muss die Firma mir dann auch ein Arbeitszeugnis aushändigen? Wie ist es bei einem Mini-Job, den ich auch vor der Ausbildung über mehrere Jahre gemacht habe? Habe ich da auch ein Recht auf ein Arbeitszeugnis, oder ist dies nicht wichtig, sodass man kein Arbeitszeugnis haben muss?

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Soweit ich weiß, muss jeder Arbeitgeber ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausstellen, da jeder Arbeitnehmer vom Gesetz her ein Anrecht auf eine solche Bescheinigung hat. Eine Ausbildung dauert ja schon einige Jahre und daher hast du sicherlich auch schon aufgrund deiner geleisteten Arbeit ein Recht auf ein solches Zeugnis.

» Bascolo » Beiträge: 3586 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Der Arbeitgeber ist verpflichtet dir ein Zeugnis auszustellen. Falls er sich weigert kann man auch rechtliche Schritte einleiten und kann ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn man aufgrund von fehlenden Zeugnissen keine neue Arbeit bekommt.

» Ninchen » Beiträge: 15 » Talkpoints: 1,88 »



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