Besuchsrecht Gefängnis - Gründe für Verweigerung?

vom 20.11.2011, 11:47 Uhr

A sitzt seit dem Sommer eine Haftstrafe ab. Entstanden ist diese weil A viel schwarz gefahren ist und erwischt wurde, wobei A dann die Geldstrafen nicht gezahlt hat. Nun wollte die Mutter von A einen Besuch im Gefängnis und dieser Antrag wurde abgelehnt. Aber welche Gründe gibt, das man einen Besuchsantrag abgelehnt und wird dies in der Ablehnung auch mitgeteilt?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Generell ist die Besuchszeit auf eine Stunde im Monat festgelegt. Je nach Strafvollzugsanstalt kann die Einteilung unterschiedlich sein. Hierzu haben die Strafvollzugsanstalten eigene Hausordnungen, die dies regeln. Der Besuch kann generell verweigert werden, wenn es die Sicherheit der Anstalt gefährden würde oder der Besuch schädlichen Einfluss auf den Gefangenen beziehungsweise den Eingliederungsprozess haben könnten. Natürlich gehe ich auch davon aus, dass der Gefangene selbst den Besuch ablehnen kann oder der Gefangene durch irgendwelche Handlungen innerhalb des Strafvollzuges sein Besuchsrecht vorübergehend verwirken kann. Ob der Grund für den Besuchsverbot im Detail mitgeteilt wird oder ob es wie bei Talkteria nur ein Standardschreiben gibt in dem einem die möglichen Gründe mitgeteilt werden, kann ich jedoch nicht sagen.

» XBunny360 » Beiträge: 132 » Talkpoints: 7,30 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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