Darf man mails einfach weiterleiten?
Jedes Mailprogramm hat ja den Button "Weiterleiten" und da kann man mails, die man erhalten hat weiterleiten zu einem anderen Empfänger. A hat sich ein Angebot eingeholt von einem Handwerker. Dies geschah per Mail. Da A aber das Angebot doch nicht mehr wahr nehmen wollte hat A diese Mail an B weitergeleitet, damit B einen Anhaltspunkt hat, wie teuer dieser Handwerker wohl ist. B ist dann mit der Mail zum Handwerker hin und hat gefragt, ob er zu den gleichen Konditionen arbeiten würde. B verneinte dies und war ziemlich sauer auf A.
Der Handwerker hat A nun eine bitterböse Mail geschrieben, dass er gegen das Briefgeheimnis verstoßen hätte und auch gegen das Urheberrecht. A hätte den Handwerker erst fragen müssen, ob er diese Mail an B weiterleiten dürfte. Da B den Handwerker nicht in Anspruch genommen hat, weil er zu teuer war, hat der Handwerker dann A dafür verantwortlich gemacht. B hat ja nicht mal drauf bestanden es auch so günstig gemacht haben zu wollen. Der Handwerker meinte, dass ein Weiterleiten einer e-Mail nicht stattfinden darf, wenn man nicht den Absender der Mail gefragt hat, ob man es darf.
Stimmt es, dass man, egal, welche Mail, sie nicht weiterleiten darf, wenn man nicht den Autoren der Mail gefragt hat? Habt ihr schon Mails weitergeleitet? Was könnte A passieren, weil er die Mail des Handwerkers weitergeleitet hat?
Wenn E-Mails nicht weitergeleitet werden dürfen, dann sollte dies in der ankommenden E-Mail irgend wo erwähnt werden. Wir haben es oft so, dass in der E-Mail drin steht, dass diese E-Mail nur für XY bestimmt ist und für keinen anderen. In so einem Fall leitet man dann auch die E-Mail nicht weiter. Bei Angeboten sollte man die E-Mails auch nicht weiter leiten, da das Angebot meistens ausschließlich nur für die empfangene Person ist und für andere Personen auch andere Konditionen gelten.
Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, das verbietet, E-Mails weiterzuleiten und grundsätzlich ist das somit auch nicht strafbar. Und so dürfte es auch in diesem Fall sein. Es ist doch nichts anderes, als wenn A das Angebot per Post bekommen und dieses B gezeigt hätte. Ich kann doch (in der Regel!) meine Briefe zeigen, wem ich will, es sei denn, es wurde vorher vertraglich etwas anderes vereinbart.
Auch wenn am Ende der E-Mail steht, dass die E-Mail nur für den Empfänger bestimmt ist und nicht weitergeleitet werden darf, macht das keinen Unterschied. Eine solche Klausel wäre nur wirksam, wenn sie dem Empfänger vor dem Lesen der E-Mail bekannt ist. Es müsste also direkt am Anfang der E-Mail stehen und nicht am Ende, damit dies eine vertragsähnliche Wirkung hat.
In diesem Fall dürfte hier niemand gegen das Briefgeheimnis oder das Urheberrecht verstoßen haben.
Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Mails dürfen genauso weitergereicht und anderen zu lesen gegeben werden wie jeder normale Brief auch. Die Grenzen zieht da erst das Strafrecht (z.B. dürfen Rechtsanwälte oder Ärzte nicht einfach solche Informationen weitergeben, wenn sie dann gegen die Schweigepflicht verstoßen) oder das Zivilrecht. Damit eine Weitergabe gegen das Zivilrecht verstößt, müsste man sich vorher darüber einigen, dass und welche Folgen eine Weitergabe hat.
Es reicht also noch nicht einmal aus, wenn jemand unter seine E-Mail schreibt, dass sie keinem anderen gezeigt werden soll. Vorher müsste eine Einigung stattgefunden haben, denn der Empfänger müsste sich ja auch darauf einstellen und dafür sorgen können, dass seine E-Mails nicht von Dritten gelesen werden, denn es gibt ja auch E-Mail-Adressen, die von mehreren Personen (z.B. einer Familie) genutzt werden.
Ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis liegt auf keinen Fall vor. Das Briefgeheimnis schützt Empfänger und Absender vor Eingriffen von Dritten. Beispielsweise die Polizei darf nicht so einfach Briefe abfangen. Auch dürfen sich die Postbeamten nicht an der Post zu schaffen machen, im Normalfall darf es nicht einmal der Ehegatte. Hier hat aber kein Dritter eingegriffen, sondern der Empfänger selbst. Ob Mails überhaupt darunter fallen, müsste außerdem noch geprüft werden, denn es ist eigentlich kein verschlossenen Schriftstück.
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