Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung?

vom 18.11.2011, 22:49 Uhr

Vor einigen Wochen habe ich schon das zweite Jahr in Folge eine Beitragserhöhung von meiner Kfz-Versicherung erhalten. Mit reicht es jetzt langsam, die können schließlich nicht machen was sie wollen, es gibt noch andere Versicherer! Daher möchte ich am liebsten sofort die Versicherung kündigen, aber geht das?

Soweit ich weiß, läuft der Vertrag immer bis zu 31.12. und man muss drei Monate vor Ablauf kündigen. Den Termin hätte ich dann schon verpasst. Oder gibt es vielleicht eine Art Sonderkündigungsrecht, weil der Beitrag erhöht wird? Immerhin stellt das eine Änderung der Vertragsbedingungen dar, und damit muss doch auch der Versicherte einverstanden sein, oder?

» baerbel » Beiträge: 1518 » Talkpoints: 601,94 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Du kannst doch bis zum 30.11. die KFZ Versicherung wechseln. Du musst nur zu deiner neu ausgesuchten Versicherung gehen oder es online machen, dass du wechseln willst und die neue Versicherung übernimmt das alles für dich. Oder do gehst zu deiner Versicherung und sagst, dass du kündigen willst und zu einer anderen Versicherung willst. Dann kommen sie dir manchmal sehr entgegen und auf einmal kostet die KFZ Versicherung nicht mehr annähernd so viel.

So haben wir es auch schon gemacht. Wir sind zu unserer Versicherung gegangen, das war Mitte November im letzten Jahr und haben gesagt, dass wir kündigen wollen, weil die Versicherung weitaus teurer ist als eine vergleichbare Versicherung und haben Ausdrucke aus dem Internet mitgenommen. Der Versicherungsmann hat und dann andere Konditionen ausgerechnet und wir haben dann sogar eine billigere Versicherung ohne Selbstbeteiligung bekommen.

Es wird doch aber jetzt überall Werbung gemacht, dass man bis zum 30.11. wechseln kann. Hat die KFZ Versicherung nicht einen Monat bis Jahresende die Kündigungsfrist? Ich habe noch nicht gehört, dass man 3 Monate Kündigungsfrist hat bei der KFZ Versicherung.

Wenn du aber eine Erhöhung bekommen hast, kannst du auch sofort kündigen und wenn du einen Schaden hattest auch. Egal, ob dieser beglichen wurde oder nicht. Sobald du den Schaden gemeldet hast, kannst du eine KFZ-Versicherung kündigen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


In der Regel hat man bei KFZ Versicherungen ein Kündigungsrecht bis zum 30.11. eines Jahres zum 31.12. des gleichen Jahres. Somit wärst du noch in der Frist, wenn du schnell reagierst. Sollte es bei deiner KFZ Versicherung dennoch anders geregelt sein, so hat man bei einer Erhöhung, die nicht daraus resultiert, dass man in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft wird, ein Sonderkündigungsrecht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung. Auch in diesem Fall müsstest du schnell reagieren, wenn die Erhöhung bereits "vor einigen Wochen" bekannt gegeben wurde. Du kannst ja auch mal deinen Versicherungsvertreter ansprechen, denn oftmals haben die noch die Möglichkeit die Preise zu beeinflussen um den Kunden zu halten.

» XBunny360 » Beiträge: 132 » Talkpoints: 7,30 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Normalerweise müsste die Kündigungsfrist einen Monat betragen, sodass du also noch fristgerecht kündigen könntest, wenn du die Kündigung bis Ende November einreichst. Selbst wenn das bei deiner Versicherung anders sein sollte, wäre das in diesem Fall kein Problem, da dir ein Sonderkündigungsrecht zusteht, wenn die Beiträge erhöht werden oder sich die Versicherungsbedingungen ändern.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bei Kfz-Versicherungen ist es üblich, dass man sie jährlich bis zum 30.11. zum Jahresende kündigen kann. Zusätzlich hat man immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung einem eine Erhöhung des Beitrags mitteilt. In der Regel muss man dann innerhalb von 4 Wochen tätig werden. An deiner Stelle würde ich daher nächste Woche mal den ein oder anderen Vergleichsrechner im Netz nutzen oder ein paar Versicherungen durch telefonieren. Dann bekommst du einen Überblick über mögliche Kosten. Außerdem könnte auch ein Telefonat mit deiner bestehenden Versicherung sich lohnen. Möglicherweise kann man dich in einen anderen Tarif einstufen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Mich nerven Beitragserhöhungen natürlich auch immer, wen nicht. Gerade bei der Kfz-Versicherung ist das immer unangenehm, weil die ohnehin relativ teuer ist. Ob sich allerdings ein Wechsel aufgrund der Beitragserhöhung überhaupt lohnt, würde ich erst einmal nachprüfen. Denn wenn die Erhöhung zum Beispiel dadurch zustande kommt, dass dein Auto in eine schlechtere Typklasse eingestuft wurde, dann ist das bei den anderen Versicherern genauso.

Prinzipiell gibt es aber das von Dir bereits angesprochene Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht darf man wahrnehmen, wenn eine Beitragserhöhung angekündigt wurde. Du musst allerdings spätestens einen Monat, nachdem Du von der Preiserhöhung erfahren hast kündigen. Wenn Du den Termin verpasst hast, dann kannst
Du aber auf jeden Fall noch ordentlich kündigen. Denn die Frist beträgt nicht drei Monate zum Vertragsende hin, sondern nur einen Monat. Also reicht hier bis Ende November zu kündigen.

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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