Urlaub bis wann einreichen?

vom 09.03.2008, 12:21 Uhr

Mich würde mal interessieren, bis wann Ihr Euren Urlaub einreichen müsst. Ich war ganz schön überrascht, als mein Chef mir am Freitag mitteilte, ich müsste meinen Jahresurlaub bis zum 30.03. einreichen.

Wir fliegen immer über Weihnachten in den Urlaub und das Problem ist, dass ich jetzt noch gar nicht weiss, wann wir fliegen können, da die Winterkatatloge erst Ende Juni da sind. Nun weiss ich nicht so recht, was ich machen soll. Ich kann doch nicht auf gut Glück jetzt schon den Urlaub für Dezember einreichen und dann kriegen wir zu dem Zeitpunkt gar keinen Flug :?:

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» eselchen » Beiträge: 973 » Talkpoints: 2,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo eselchen,

dann hast du noch Glück, dass du deinen Urlaub erst so spät einreichen musst. Wir mussten unseren schon letztes Jahr bis Anfang November einreichen und zwar für dieses Jahr. Sicherlich es ist nicht einfach so zu planen, aber das ist normal. Die meisten verlangen das der Urlaub für das Folgejahr noch im alten Jahr eingereicht wird.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Kann mich dem anschließen - wir müssen den Jahresurlaub für`s nächste Jahr spätestens Mitte Dezember abgegeben haben und das Motto heißt: Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Wobei es bei uns auch untersagt ist in bestimmten Zeiträumen Urlaub zu beantragen, z. B. Dezember - Januar.

Ansonsten: Musst Du den Urlaub fest einreichen? Bei uns ist das nur ein Urlaubsplan der nicht verbindlich ist, dass man also sagen kann: Ich will von dann bis dann Urlaub machen und wenn man dann seinen Urlaub einreicht wird man bevorzugt behandelt im Gegensatz zu jemanden der auf einmal ankommt und sagt ich will in einem Monat Urlaub machen - wenn dann jemand anders schon für diesen Zeitraum "reserviert" hat und seinen Antrag einreicht hat derjenige Pech gehabt oder muss versuchen zu tauschen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Bei uns wird gebeten, für die Ballungsräume den Urlaub am Jahresanfang einzureichen (Ferienzeit). Und zwar für das ganze Jahr. Die Familien haben zumindest bei Ostern, Sommer und Herbst den Vorrang in der Planung, wnen Kinder vorhanden sind. Allerdings ist es auch geregelt, das wnen ein Vater zum Beipiel seine Vorrangsplanung für den Sommer macht, es sein kann, das er Weihnachten und Silvster arbeiten muss, sollten da dann zu viele andere Urlaub wünschen.

Ich nehme mir immer die Weihnachtsferien Urlaub (habe dort schon seit 10 Jahren nicht mehr gearbeitet) und ansonsten immer außerhalb der Ferien, ist einfach entspannter. Ansonsten kann man den Urlaub auch recht kurzfristig einreichen, bis zu zwei Wochen vorher, wenn es kein Ballungszeitraum ist. Der komplette Urlaubsplan ist bei uns frei einsehbar, auch freie Tage sind dort vermerkt, so das man selber schauen kann, ob man den Urlaub bekommen würde oder nicht.

Bei uns wird das also recht locker und umgänglich gehändelt :).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallo eselchen,

müssen tun wir gar nichts, bei uns wird einfach nur darum gebeten, Rücksicht auf die Mitarbeiter mit Kindern zu nehmen, die in der Ferienzeit Urlaub beantragen möchten. Da bespricht man sich zunächst mit den Kollegen aus der eigenen Abteilung und kommt dann ganz schnell darauf, welche Tage noch frei sind.
Ich kann auch glücklicherweise nicht feststellen, dass diese Tatsache es mir schwer machen würde, noch "gute" Tage zu finden, es ist eigentlich immer genügend frei.

Dieses Jahr weiß ich schon bis September, wann ich wegfahre und habe meinen Jahresurlaub auch schon bis auf acht Tage verplant. Diese acht Tage werde ich allerdings erst gegen Mitte des Jahres, vielleicht im Herbst, verplanen, weil ich bezüglich der Weihnachtstage auch noch nicht weiß, ob und wann genau wir nochmal wegfahren und wie ich meinen Urlaub dann am besten legen sollte.

LG,
moin!

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wir müssen bis Mitte Januar unsere "Urlaubsabsichten" einreichen. Aber wie gesagt sind das nur Absichten. Wir können dann schon varieren. Allerdings haben wir jeweils einen Gegenpart. Also eine Kollegin die man zu vertreten hat, bzw. die einen vertritt wenn man Urlaub hat oder krank ist.

Beantragen müssen wir den Urlaub aber auch noch. Das reicht dann sogar noch 1 Tag vorher. Allerdings nur, wenn es auf der Urlaubsabsicht vorgenehmigt ist. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Bei meinem Mann ist das wieder anderst. Er muss am besten Anfang Januar alles gleich beantragen. Varieren kann er nur wenn noch was frei ist. Ganz übel.

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» MoneFö » Beiträge: 2938 » Talkpoints: -3,73 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich kann / darf meinen Urlaub drei bis vier Tage vorher einreichen und meißtens wird er dann auch genehmigt. Sicherlich es gab auch schon Situationen die so verfahren waren das ich überhaupt keinen Urlaub bekommen habe, aber das war dann eher zu Messen oder irgendwelchen wichtigen Terminen wo ich im Vorfeld noch nichts drüber wusste.

» RavenThunder » Beiträge: 1315 » Talkpoints: 11,03 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hi,

wir haben eine Urlaubsgrobplanung für's ganze Jahr - die ist allerdings nicht verbindlich, d.h. man kann seine eingetragenen Zeiten auch noch verschieben, auch recht kurzfristig.

Natürlich muss aber innerhalb der Abteilungen eine Abstimmung erfolgen - wenn Kollegin x in KW y Urlaub hat, dann kann ich da natürlich nicht nehmen. Insgesamt läuft das bei uns aber recht locker, kurzfristig ein paar Tage sind in jedem Fall immer drin.

Viele Grüße!

» Ladybug » Beiträge: 95 » Talkpoints: -1,45 »


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