Ebay Kauf bindend?

vom 17.11.2011, 14:57 Uhr

Wie schon in meinen anderen Thread erwähnt verkauft Frau A gerade ihr Auto und stieß dabei schon mal auf einen Spaßbieter der nicht zahlte. Nun änderte sie ihre Artikelbeschreibung mit dem Zusatz das Spaßbieter eine Rechnung erhalten. Leider hatte dieses Mal wieder ein Spaßbieter ihr Auto per Sofort gekauft und nun wieder nicht abgeholt. Hat Frau A nun ein Anspruch auf ihr Geld, oder zumindest welche Möglichkeiten hat sie jetzt?

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich würde das mal bei ebay melden und schauen, was die dazu sagen. Ebay wird sicher häufiger mit Spaßbietern konfrontiert und weiß da sicher eher, was zu tun ist. Vielleicht wird dir geraten, dass du zu einem Anwalt gehst. Aber ich könnte mir auch vorstellen, dass ebay sich erst mal selbst um diese Angelegenheit kümmert.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Was ich bislang über das Eingreifen von Ebay gehört habe, wird A nicht wirklich weiter helfen. Ich gehe stark davon aus, dass Ebay selbst nicht wirklich behilflich sein wird und mehr als die Rückerstattung der Gebühren und vielleicht noch die Sperrung des Bieters nichts passieren wird.

Durch den Kauf bei Ebay entsteht ein gültiger und verbindlicher Kaufvertrag. Daher hat A natürlich auch Anspruch darauf, dass der Käufer seinen Teil des Vertrages erfüllt und den Artikel, in diesem Fall das Auto auch bezahlt. Der Gang zum Anwalt ist daher möglich. Jedoch sollte man sich vorab vielleicht über die Erfolgsaussichten informieren. Wenn der Käufer nicht zahlen kann, dann wird es auch nichts bringen, wenn auf dem Papier Recht bekommt.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es ist echt schade, was aus Ebay geworden ist, denn früher hat es echt mal Spaß gemacht, dort zu verkaufen. Die Spaßbieter werden aber anscheinend immer mehr, da man ja auch nicht mehr schlecht bewertet werden kann. Ich habe auch schon Ebay kontaktiert, weil ein Bieter nicht bezahlen wollte, aber die haben da ehrlich gesagt auch nicht wirklich etwas unternommen.

Es steht zwar überall, dass der Kauf bei Ebay bindend ist und man sich mit Abgabe eines Gebotes auch zum Kauf verpflichtet, aber im Grunde wird man echt alleine gelassen. Ein Gang zum Anwalt wäre da auch empfehlenswert, wenn gar nichts anderes mehr geht. Ebay zu kontaktieren wäre auch mein erster Schritt, allerdings muss man sich schon mal darauf einstellen, dass es wohl nicht allzu viel bringen wird. Einen Versuch ist es aber allemal wert.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ich hatte leider auch schon diverse Spaßbieter und diese auch eBay gemeldet, als keine Antwort kam und demnach auch keine Zahlung. Man hat die Käufer angeschrieben und angeschrieben und bekam nach dem Kauf der Ware einfach keine Antwort mehr. Ich finde, wenn man etwas ersteigert, dann muss man diesen Artikel auch bezahlen, denn man bietet und geht somit einen Kaufvertrag ein. Leider sind nicht alle so und bieten einfach "just 4 fun". Habe leider auch die Erfahrung machen dürfen, das eBay einem nicht wirklich hilft oder zur Seite steht. eBay macht es sich sehr einfach, d.h. eBay Gebühren zurück zahlen, Bieter sperren und das wars.

Das einzige wäre ein Gang zum Rechtsanwalt, jedoch muss man diesen auch erstmal vorab bezahlen, bevor dieser überhaupt etwas tätigt. Wenn der Käufer demnach nichts besitzt, kann man demnach auch nichts holen ganz dem Sprichwort: Einem Nackten kannst du nicht in die Tasche greifen!

Am Ende bleibst du mit der Ware liegen und kannst sie wieder einstellen. Eine andere Möglichkeit hat man nicht wirklich in meinen Augen.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


alkalie1 hat geschrieben: Nun änderte sie ihre Artikelbeschreibung mit dem Zusatz das Spaßbieter eine Rechnung erhalten.

Na dann soll A das doch auch durchziehen. Oder ist das nur eine leere Drohung gewesen? Ich selber finde solche Zusätze richtig schlimm und kann mir gut vorstellen, dass so etwas einen Spaßbieter erst recht anzieht. Denn eigentlich weiß doch jeder, dass 95% der User, die so etwas unter ihre Artikelbeschreibung schreiben, das eh nicht durchziehen. Also kauft man und lacht sich ins Fäustchen.

Soweit ich weiß, kann man seit einigen Jahren nur noch Accounts mit richtigen Daten erstellen. Dann soll A doch einfach mal nach der Versandadresse schauen und sich die Telefonnummer heraussuchen. So ein Anruf kann einiges bewirken. Vor allem wenn Junior mal wieder auf Ebay herumgewütet hat und die Eltern sich am Telefon melden. :scep:

An Ebay brauchst du dich wirklich nicht wenden. Die haben gar nicht die Handhabe da etwas zu machen. Oder glaubst du, dass die für dich den Käufer anmahnen können? Nö, von denen kannst du nur deine Einstell- und Verkaufsgebühren zurückbekommen. Mehr sollte man wirklich nicht erwarten. Wenn man als Verkäufer schon länger wartet und die vorher gesetzte Frist verstrichen ist, würde ich das mit dem Anruf machen. Bringt das nichts sollte man die Sache abhaken. Was bringt es sich damit herumzuärgern?

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Die Spaßbieter werden leider immer mehr, aber mit einem solchen Zusatz kann man sich schon absichern. Was auch Wunder wirkt, wenn man mit reinschreibt in diesen Text, dass man im Falle von einem Spaßgebot eine Gebühr von 50 Euro Schadensersatz fordert werden die Spaßgebote deutlich weniger.

Wenn man diesen Text rein schreibt und dann auch an einen Spaßbieter kommt, dann besorgt man sich einfach in einem Schreibwarengeschäft einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, füllt diesen aus und schickt diesen an das entsprechende Amtsgericht. Nachdem man die Gebühr dafür entrichtet hat, bekommt der Spaßbieter eine Rechnung dafür am besten hat man auch noch angegeben, dass die Gebühren vom Schuldner getragen werden. Selbst wenn ein Käufer dann Widerspruch einlegt und das ganze in eine weitere Runde geht, bekommt man vom Gericht recht da es sich bei diesem Zusatz um die AGBs von dir handelt und der Käufer sich mit seinem Gebot auch daran gebunden hat. Somit bekommt der Spaßbieter einen Denkzettel und du hast noch eine kleine Entschädigung. Aber wie gesagt, dass muss man dann auch Konsequent verfolgen und anders kann man sich als Verkäufer gar nicht helfen, da eBay einen selbst im Regen stehen lässt.

Zum einen würde ich diese Transaktionen eBay melden, denn so bekommt Person A zumindest die Verkaufsgebühren erstattet, und diese dürften bei einem Auto nicht gerade wenig sein. Dazu bekommen die Spaßbieter von eBay eine Verwarnung, die im Prinzip aber nicht viel bringt, denn diese Verwarnungen werden nach einigen Monaten bereits wieder gelöscht und als Verkäufer kannst du den Käufer sowieso (leider) nicht negativ bewerten.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ebay kümmert das anscheinend wenig. Ich hatte hier ja auch schon von einem Spaßbieter berichtet der 13 negative positive Bewertungen hatte, immer hieß es dass der Käufer nicht zahlt. Ebay hat noch nicht einmal meine Meldung beantwortet. Entweder A vergisst die Sache oder er treibt die Sache per Mahnbescheid ein, immer Gefahr laufend auf den Kosten sitzen zu bleiben weil dort nichts zu holen ist.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Leider kann ich die Misere, in der sich Frau A befindet nur zu gut nachvollziehen. Auch ich verkaufte kürzlich Dinge, die nicht bezahlt wurden, woraufhin ich mit eBay Kontakt aufnahm und lediglich die Provision wieder gutgeschrieben bekommen habe. Laut eBay erhält der jeweilige Käufer, welcher sich als Spaßbieter entpuppte anschließend einen Vermerk im Profil, worauf ich allerdings bis heute bei mehreren Käufern noch warte. Verlässt man sich in diesem Fall auf eBay, so ist man leider verlassen.

Das Einzige, was Frau A nun tun kann, ist einen Anwalt einzuschalten und das ausgebliebene Geld einzuklagen. Allerdings würde ich Frau A von dieser Methode abraten, da es gut passieren kann, dass sich der Käufer als Zahlungsunfähig entpuppen kann, da dieser irgendeine Sozialleistung erhält oder bereits einige Gläubiger, welche ihr Geld ebenfalls einfordern hat. Frau A müsste dann lange auf ihr Geld warten und bis dahin die Anwaltskosten selbst tragen. Zudem ist dann natürlich nicht gesagt, dass Frau A ihr Geld jemals sieht und eventuell auf ihren Kosten einschließlich der Anwaltskosten sitzen bleibt.

Beim nächsten Verkauf sollte Frau A einige Käufergruppen ausschließen, um sich somit etwas abzusichern, was jedoch nicht bedeutet, dass sich dann kein Bieter mit guten Bewertungen als Spaßbieter entpuppen kann. Meiner Meinung nach kommt es immer wieder zu solch unangenehmen Situationen, was nicht nur an der fehlenden Zahlungsmoral der Käufer sondern ebenfalls an eBay liegt. Wenn eBay endlich mal etwas dagegen tun würde und dem Verkäufer die Möglichkeit einer Negativbewertung ermöglichen würde, dann würden es sich die Spaßbieter sich mit größter Sicherheit doppelt so gut überlegen den ersteigerten oder gekauften Artikel nicht zu bezahlen. Solange dies jedoch nicht der Fall ist müssen wir als Verkäufer diese Schikane wohl noch weiter ertragen oder eine andere Plattform für den Verkauf unserer Artikel in Anspruch nehmen.

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» Ringwraith » Beiträge: 544 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wenn ich mich nicht irre, dann ist mit der Abgabe des Gebotes und gewonnener Auktion ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen, den man einzuhalten hat. Wenn man sich anders entscheidet, dann kann man meist noch mit dem Verkäufer sprechen und die Sache vielleicht ohne Streitigkeiten regeln. Ansonsten ist man gezwungen der Zahlungsaufforderung nachzukommen.

Ich denke bei solchen Spaßbietern besteht die Möglichkeit, dass man einen Anwalt einschaltet und auch das Recht zugesprochen bekommt. Selbst erlebt habe ich das zum Glück nicht, aber rein theoretisch könnte ein solcher Spaßbieter beim Verkäufer finanziellen Schaden anrichten, auf dem dieser natürlich nicht sitzen bleiben möchte.

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» LastGen » Beiträge: 411 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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