eBay - Sendung nicht zustellbar
A hatte beim dortigen Auktionshaus eine Auktion gehabt, die am Wochenende ausgelaufen ist. Der Käufer hat relativ zügig gezahlt und so hat A die Ware am Wochenende gleich noch versandfertig gemacht und sie auch an den Käufer zugeschickt. Doch scheinbar war die Adresse falsch, denn A hat das Päckchen mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückerhalten, obwohl A die bei eBay hinterlegte Adresse verwendet hat.
A hat sich nun an den Käufer gewendet und versucht herauszufinden, was falsch gelaufen ist. Bislang hat sich der Käufer, welcher mit PayPal bezahlt hat, sich noch nicht gemeldet. A wollte nun erst einmal abwarten, ob im Laufe des morgigen Tages noch etwas vom Käufer kommt und sich dann gegebenenfalls bei eBay melden. Allerdings weiß A nun nicht, wie weiter zu verfahren ist.
Könnte A nun die zweiten Versandkosten auch dem Käufer in Rechnung stellen? Dürfte A die Ware erneut einstellen? Wie sieht es mit der Provision und den Einstellgebühren aus? Wird A der entsprechende Kaufpreis wieder abgezogen werden, auch, wenn sich A bereits die Überweisung auf PayPal sich hat auszahlen lassen?
Ich würde auf jeden Fall erst noch einmal versuchen mit dem Käufer Kontakt aufzunehmen. Natürlich muss er dann noch einmal die Versandkosten bezahlen, denn der Fehler liegt hier scheinbar an ihm selber, da er eine falsche Adresse angegeben hat. Meldet er sich nach einer Weile immer noch nicht, dann kann man einen Fall eröffnen und diesen dann eben schließen wenn die entsprechende Zeit vergangen ist. Der Vorteil hierbei ist, dass man seine Provision und Gebühr zurück erhält. Allerdings bleibt man dann wohl auf den Versandkosten sitzen. Das ist ärgerlich und muss nun wirklich nicht sein aber es kommt eben vor. Wer das noch nicht hatte, kann von Glück reden.
*steph* hat geschrieben:Könnte A nun die zweiten Versandkosten auch dem Käufer in Rechnung stellen? Dürfte A die Ware erneut einstellen? Wie sieht es mit der Provision und den Einstellgebühren aus? Wird A der entsprechende Kaufpreis wieder abgezogen werden, auch, wenn sich A bereits die Überweisung auf PayPal sich hat auszahlen lassen?
Soweit die Lieferadresse korrekt ist wird der Käufer natürlich nicht die Versandkosten zweimal übernehmen. Mit dem Wiedereinstellen würde ich mal noch warten, noch gehört ja die bezahlte Ware auch dem Käufer. Provision wird dem A natürlich unter Voraussetzung das der Käufer damit einverstanden ist erstattet. Einstellgebühren sind bei ebay bei derartigen Aktionen nicht erstattungsfähig. Ich hatte auch mal so einen Fall, nach kurzer Schilderung hat jedoch die Postfiliale anstandslos die Kosten des abermaligen Versandes übernommen.
Ich hatte schon zwei Mal das Problem. Bei der ersten Auktion war die Käuferin vor kurzem umgezogen und hatte einfach vergessen ihre Adresse bei Ebay zu übernehmen. Sie hat daher auch ohne Probleme die zweiten Versandkosten übernommen. Wobei Ebay wohl die einzige Seite damals war, wo damals vergessen wurde, die Adresse zu ändern. Kann vorkommen.
Die zweite Auktion endete auch so, das ich nach einer Zeit die Ware zurück bekam mit dem Vermerk, das der Empfänger sich nicht gemeldet hat. Die Adresse muss also gestimmt haben, aber der gute Mann war zu Hause nicht erreichbar. Hatte eben auch eine Mitteilung bekommen, wo und bis wann er seine Ware abholen kann. Doch er machte es halt nicht.
Diese Ware steht allerdings noch immer, mehr als zwei Jahre bei mir. Gemeldet hatte er sich auch auf meine Mails danach nicht mehr. Da kann man nichts weiter machen, sondern nach einer angemessenen Zeit dann die Ware wieder anbieten. Angemessen halte ich hier mindestens vier Wochen zu warten. Denn es kann durchaus sein, das jemand auch durch einen Unfall gar nicht reagieren kann.
Ich würde den Käufer wiederholt anschreiben. Rein rechtlich gesehen, gehört ihm ja auch die Ware. Mir ist das bei ebay einige Male passiert. Entweder hatte der Käufer nach Umzug vergessen, die neue Adresse bei ebay zu ändern oder aber waren eine zeitlang bei ebay auch oft zwei Adressen hinterlegt. Das kam dadurch zustande, dass der Käufer zwar seine Meldeadresse geändert hatte, aber die Lieferadresse nicht. Seither schreibe ich immer die Versandadresse nochmals in die mail mit der Bankverbindung und bitte um Kontrolle.
Ein anderes Problem könnte allerdings auch sein, dass das Päckchen auf der Post zur Abholung gelagert wurde, der Käufer aber keine Benachrichtigung bekommen hat, bzw. die Benachrichtigung im allgemeinen Werbemüll verschwunden ist. Wenn der Käufer nach 10 Tagen dann das Paket nicht abgeholt hat, geht es nämlich an den Absender zurück.
Im ersten Fall liegt das Verschulden eindeutig beim Käufer, daher hat er auch die nochmaligen Versandkosten zu tragen. Im zweiten Fall ist das eher strittig, aber ich würde dennoch meinen, dass der Käufer den Versand nochmals zahlen soll. Ich an Deiner Stelle würde allerdings sicherheitshalber den Karton und den Rücksendevermerk fotografieren bzw. sogar aufheben.
Wenn du die bei Ebay hinterlegte Adresse verwendet hast kann dir niemand einen Vorwurf machen, anders sieht es vielleicht aus wenn du es übersehen hast dass dir der Käufer bei der Zahlungsbestätigung mitgeteilt hat dass er den Versand an eine andere Adresse wünscht. Wenn der Käufer seinen Artikel haben möchte dann muss er noch einmal das Porto bezahlen, anders geht es auch nicht.
Wenn der Fehler bei der Post liegt dann kannst du deine Sendung noch einmal versenden ohne es noch einmal zu Frankieren, das ist so Usus. Ich habe das auch schon mit DHL und Hermes durch wo die Zustelladresse nicht gefunden wurde, ich hatte dann beim zweiten Mal eine Wegbeschreibung mit auf das Paket geschrieben und dann ist es auch angekommen.
Hüten würde ich mich aber davor den Artikel sofort wieder reinzustellen, jedenfalls nicht bevor der Kauf ordnungsgemäß von Ebay anulliert wurde. Ein böswilliger Käufer könnte dich auf Herausgabe des Artikels verklagen, blöd wenn du ihn dann nicht mehr hast. Wenn der Fall geschlossen ist bekommst du ja auch die Verkaufsgebühr wieder so dass neben dem Aufwand der Verlust eigentlich nicht so groß ist.
Nein, A könnte die Versandkosten dem Käufer nicht in Rechnung stellen. Denn aus Paypalsicht hat gar kein 1. Versandversuch stattgefunden. Ein Versand per Päckchen zählt für Paypal nicht und A kann wohl von Glück sagen, dass das Päckchen zurück gekommen ist und nicht im Nirvana verschwunden. Das A den Versand nicht sicher nachweisen kann, wenn er ein Päckchen genommen hat, ist der Käufer nicht verpflichtet, den zweiten Versand zu zahlen. Denn der Käufer kann einfach einen nicht erhaltenen Artikel melden und dann muss A den Artikel auf seine Kosten noch mal verschicken. A könnte den Verkäufer aber freundlich anschreiben und darum bitten, dass er die erneuten Versandkosten übernimmt, was aber freiwillig wäre.
A wird, wenn der Käufer einen nicht erhaltenen Artikel meldet, der gesamte vom Käufer gezahlte Betrag wieder abgezogen. Also Artikelpreis und Versandkosten. Das Ganze wird dann vom Girokonto wieder eingezogen. A hätte dann praktisch durch den Versand sogar noch Minus gemacht, aber da er gegen die Paypal-Richtlinien verstoßen hat, indem er eine unversicherte Versandart gewählt hat, muss er auch für den Adressfehler gerade stehen. Etwas Anderes wäre, wenn A ein Päckchen mit zusätzlichem Tracking gebucht hätte, wo dann online die genauen Empfängerdaten stehen und die mit denen aus der Paypal-Email übereinstimmen, denn dann könnte A das Geld behalten. Hat A denn per einfachem Päckchen verschickt, oder per Päckchen mit Tracking?
Die Provision bei Ebay wird A - egal was passiert (ob der Käufer den Artikel noch bekommt oder ob die Transaktion abgebrochen wird) nicht wieder zurück erhalten. Denn das geht nur, wenn der Käufer entweder damit einverstanden ist, die Transaktion offiziell abzubrechen (wovon man hier nicht ausgehen kann, denn der Käufer hat nichts falsch gemacht!), oder aber, wenn der Käufer nicht zahlt (und die Zahlung wurde ja schon über Paypal gebucht).
Den Artikel kann A natürlich wieder einstellen - hat dann aber auch jede Menge Ärger am Hals. Denn A ist einen Kaufvertrag eingegangen und muss sich daran halten! Er kann die Ware nicht doppelt verkaufen (außer er hat 2 Exemplare davon). Der Käufer kann die Ware sogar per Gericht einfordern, von daher sollte A die Ware auf keinen Fall wieder einstellen. Außer, wenn der Käufer die Ware nicht mehr haben will und man sich darauf einigt.
@pepsi-light Wenn A das Päckchen wieder bei sich hat, wo auch die Vermerke der Post drauf stehen, dann kann ja wohl der erste Versandversuch nachgewiesen werden. Und das ganze hat mit Paypal doch gar nichts zu tun, solange der Käufer sich gar nicht meldet. Da heißt es für den Verkäufer erstmal melden und abwarten.
Ob man nun unversichert sendet oder versichert, entscheidet schließlich nicht der Verkäufer, sondern der Käufer. Und wenn dieser eben den Versand als Päckchen wünscht, dann trägt er auch das Verlustrisiko.
@pepsi-light, es stand nirgendwo von mir vermerkt, dass es sich um ein unversichertes Päckchen handelte. Wie bitte schön kommst Du darauf? Das Päckchen wurde als versichertes Paket abgesendet und der Käufer hätte im Grunde auch die Sendungsverfolgungsnummer haben können, um den Status zu überprüfen. Das Paket kam aber mit dem Vermerk, es sei unzustellbar, zurück. Also hat A durchaus die Möglichkeit, das Paket nachzuweisen, aber die Adresse stimmte nicht.
Inzwischen hatte sich der Käufer auch wieder gemeldet und eine andere Adresse beziehungsweise einen anderen Namen angegeben. Und der Käufer wollte nun auch problemlos die zweiten Versandkosten abermals auf Paypal überweisen. Bislang ist aber noch nichts geschehen und A wird den Käufer noch einmal anschreiben.
Ich habe es oben nur als Päckchen bezeichnet, weil es nicht sonderlich groß ist. Das Ganze wird beziehungsweise wurde aber versichert abgeschickt! So gibt es bei DHL ja dieses Päckchen mit Sendungsnachweis für 4,90 Euro und das wurde auch beim Versand gekauft. Unversichert wird von A nämlich nichts verschickt!
@hooker, nein, es wurde keine andere Versandadresse angegeben - A hatte dies ausreichend überprüft und nachgeschaut. Der Käufer hatte sich aber wie gesagt nun noch einmal gemeldet und eine alternative Adresse beziehungsweise einen anderen Namen genannt. Ich hoffe, dass A nun diesen Geschäftsvorgang endlich abschließen kann und das Paket erneut losschicken kann.
Nun ja, wenn oben dick und fett steht, dass es sich um ein Päckchen handelt, dann gehe ich auch davon aus, dass es ein unversichertes Päckchen war. Und Päckchen sind grundsätzlich nie versichert, sofern man das nicht extra dazu kauft. Vielleicht hättest du dann nicht schreiben sollen, dass es angeblich ein Päckchen gewesen ist, wenn es doch ein Paket war. Denn es ist ja bei einem Paket klar, dass es anders ist, aber wenn du uns da falsche Informationen gibst, dann können wir ja nicht riechen, wie es wirklich ist. Ich habe außerdem in meinem Beitrag selbst schon geschrieben, dass es bei versicherten Päckchen anders ist, das hast du wohl überlesen.
@Punktedieb: Hier wurde mit Paypal bezahlt und da trägt kein Käufer das Versandrisiko bei unversichertem Versand, das kannst du in den AGB von Paypal nachlesen. Bei Paypal sehe ich die Sache nämlich durchaus so, wie ich oben geschrieben habe: Der Käufer könnte eine nicht erhaltene Sendung melden und würde dann (wenn die Informationen aus dem ersten Beitrag gestimmt hätten und es wirklich ein Päckchen gewesen wäre), die Sendung kostenlos erneut zugestellt bekommen. Und es wurde ja gefragt, ob die Versandkosten erneut übernommen werden müssen, was nicht der Fall ist! Da ist es übrigens herzlich egal, was auf dem Päckchen drauf steht, sofern es nicht verfolgbar versendet wurde, denn man hätte ja selber auf das Päckchen schreiben können und das Ganze vortäuschen können.
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