In einem überwiegend evang. Bundesland als Katholik frei?

vom 16.11.2011, 09:46 Uhr

Diese Frage beschäftigt mich schon eine Weile und über Google konnte ich bisher noch keine passenden Antworten finden. Da ich aus Bayern komme, was wahrscheinlich eh die meisten Feiertage von allen Bundesländern hat, kenne ich mich nicht so sehr aus mit evangelischen Bundesländern. Aber ich weiß, dass der heutige Buß- und Bettag als eine Art Feiertag für die evangelische Bevölkerung gilt und trotzdem gilt er nicht als offizieller Feiertag, außer in Sachsen, soweit ich Wikipedia entnehmen konnte.

Hat man als Katholik in einem überwiegend evangelischen Bundesland, nehmen wir als Beispiel mal Hessen, eigentlich frei? Ich weiß, dass es in Hessen zum Beispiel kein Allerheiligen gibt, weil dort mehr evangelische Menschen leben als Katholiken. Fragen wir mal andersrum: bekommt man als evangelischer Mensch in einem überwiegend katholischen Bundesland frei oder muss man sich an so einem Tag, wenn er einem persönlich als wichtig erscheint, frei nehmen? Und wie ist es, wenn man beispielsweise in Bayern lebt und dort Allerheiligen gefeiert wird und man hat seinen Arbeitsplatz aber in Hessen, wo der Tag nicht als Feiertag gezählt wird. Hat man dann als Katholik frei oder muss man sich nach dem Bundesland oder Dorf richten, wo man arbeitet? Haben die Einwohner in einem überwiegend evangelischen Dorf Anspruch darauf, freizubekommen, auch wenn sie in einem katholischen Dorf arbeiten?

» iCandy » Beiträge: 1584 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ob man nun an einem Feiertag frei hat oder nicht, richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland. Ist in dem Bundesland der Tag ein gesetzlicher Feiertag, dann hat man frei. Ist es kein gesetzlicher Feiertag, muss man arbeiten. Dabei ist es egal, welcher Religion man angehört oder in welchem Bundesland man wohnt, es kommt allein darauf an, wo man arbeitet. Manchmal unterscheidet sich das sogar innerhalb eines Bundeslandes, da kommt es dann darauf an, wie es die Stadt oder der jeweilige Betrieb handhabt. Man hat also keinen Anspruch darauf, z.B. als Katholik an einem katholischen Feiertag frei zu bekommen, wenn es in dem Bundesland kein gesetzlicher Feiertag ist. Wenn einem das persönlich wichtig ist, sollte man an dem Tag also vielleicht Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen, wenn es möglich ist.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Frei hat man nur, wenn dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag ist. Egal, ob katholischen Glaubens oder als Angehöriger der evangelischen Kirche, ob Muslime oder als Mensch ohne Glaubensrichtung.

Wer also an Tagen, die in bestimmten Gegenden ein Feiertag sind, gerne frei hätte, aber in einer Gegend lebt bzw. arbeitet, wo dies nicht der Fall ist, muss man einen Tag Urlaub nehmen. Ich lebe und arbeite in Niedersachsen, hier ist der 6. Januar zum Beispiel ein normaler Werktag, wenn er auf einen Tag von Monta bis Freitag fällt. Durch die Übernahme einer Firma in Sachsen-Anhalt gibt es Kollegen, die dort wohnen, früher dort gearbeitet haben und jetzt hier ihren Dienst tun. Diese Kollegen dürfen an "ihrem" eigentlichen Feiertag trotzdem hierher kommen, da es hier kein Feiertag ist. Kollegen, die hier wohnen und in der Filiale in Sachsen-Anhalt arbeiten dürfen an diesem Tag zu Hause bleiben, weil es dort halt ein Feiertag ist.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Natürlich bekommst du nur dann frei, wenn ein Tag in deinem Bundesland auch ein offizieller Feiertag ist und natürlich richtet sich das nach deinem Arbeitsplatz und nicht nach deinem Wohnort. Meine Schwester hatte tatsächlich mal den Fall, dass sie von der Arbeit nach Hause kam, einkaufen wollte und vor verschlossenen Türen stand. Eine kurze Nachforschung hat dann ergeben, dass ihr damaliger Wohnort einen evangelischen Feiertag hatte, während ihre Firma zu einem andere Landkreis gehörte und diesen Feiertag deshalb nicht hatte.

Überlege doch mal, was die Konsequenzen wären, wenn das anders geregelt wäre. Es gibt nicht nur katholische und evangelische Menschen in diesem Land, es gibt auch noch andere Religionen. Es würde ein ziemliches Chaos sein, wenn jeder seine persönlichen religiösen Feiertage einfordern könnte. Und wir reden ja nicht nur von ein paar Tagen im Jahr, was wäre denn, wenn ich einer Religion angehören würde, die mir vorschreibt, dass der Freitag ein heiliger Tag ist an dem ich ruhen soll? Dann könnte ich nach dieser Logik ja jeden Freitag frei bekommen. Gut, ich könnte dafür am Sonntag arbeiten, aber was wäre, wenn ich einen Job hätte, bei dem Sonntags arbeiten keine Option ist? Zum Beispiel im Einzelhandel?

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Nein, ein in Niedersachsen arbeitender Mensch hat zum Beispiel nicht am 1. November frei, wie es in Bayern oder auch in Nordrhein-Westfalen der Fall ist. Es wäre wirklich schön, wenn auch die Norddeutschen davon mal profitieren, aber Niedersachsen ist mit einer der Bundesländer, die am wenigsten Feiertage haben, selbst evangelische Feiertage hat man hier nicht wirklich. Als Katholik, der in Niedersachsen lebt, ist das schon blöd, wobei es jetzt bei mir nicht ganz so tragisch ist.

Es ist schon immer ganz witzig, da Nordrhein-Westfalen nur einen Katzensprung von hier entfernt liegt und die ganzen Westfalen dann immer zum Einkaufen hierher kommen. Da gibt es von den Einzelhändlern jedes Mal ein größeres Programm und die hier Ansässigen trauen sich dann an diesen Tagen erst gar nicht zum Einkauf.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


So fein zu unterscheiden, würde wahrscheinlich jede Behörde und jedes Unternehmen überlasten. Denn dann müsste ja die Religionszugehörigkeit über die Steuerabzüge hinaus Berücksichtigung finden. Und dann würde sicher auch mal die Frage gestellt werden, wieso z.B. Menschen mit islamischem Glauben oder aber mit jüdischem Glauben nicht wenigstens zu ihren Hauptfeiertagen frei haben? Das jedenfalls wäre möglich, wenn der Glaube diese Wichtigkeit in der Gesellschaft erhalten würde.

Allerdings, und da sollte jeder Mensch froh sein, bin wirklich glücklich darüber, dass die Trennung zwischen Staat (und Privatwirtschaft) und Kirche so weit fortgeschritten ist und weiter fortschreitet, dass die Religionen praktisch da hin geschoben werden, wo sie letztlich hingehören. Nämlich gänzlich ins Private.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Aus meiner Schulzeit kenne ich es noch so, dass man die Möglichkeit hatte, sich einen Tag beurlauben zu lassen wenn es einen religiösen Feiertag gab, der in dem eigenen Bundesland kein gesetzlicher Feiertag war. Genau das sollte auch in einem Unternehmen den Angestellten möglich sein, dass sie an einem solchen Tag Urlaub nehmen. Dann hat man zwar einen Urlaubstag geopfert, wem aber die Religion so wichtig ist, für den sollte das das kleinste Problem sein.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wenn du in Hessen wohnst und dir Allerheiligen wichtig ist, dann wirst du wohl einen Urlaubstag opfern müssen. Wenn man in Nordrhein Westfalen wohnt und gerne an "heilige drei Könige" frei haben will, muss man dann auch Urlaub nehmen. Es kommt nicht darauf an, welche Konfession man hat, sondern welche Tage in dem jeweiligen Bundesland an Feiertagen sind. Man kann doch als Katholik nicht verlangen, dass man am 1. November frei hat, wenn alle anderen Mitarbeiter, die evangelisch sind arbeiten müssen. Das gleiche gilt, wenn ich evangelisch bin und in einer katholischen Gegend wohne und ich am 31. Oktober, dem Reformationstag frei haben will. Dann werde ich Urlaub nehmen müssen, wenn mir der Tag wichtig ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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