Arbeitslosengeld nach Grundwehrdienst?

vom 15.11.2011, 12:22 Uhr

Nun ist es soweit, dass ich nur mehr ein paar Wochen meines Grundwehrdienstes vor mir habe. Jedoch weiß ich nicht wie es für mich nach dem Grundwehrdienst weitergehen wird. Ich habe zwar allerhand Bewerbungen geschrieben und wurde auch zu Vorstellungsgesprächen geladen. Jedoch konnte ich die meisten nicht wahr nehmen und bin aus diesem Grund nach dem Grundwehrdienst arbeitslos. Der Grund, weshalb ich die Vorstellungsgespräche nicht wahrnehmen konnte, sind meine Vorgesetzten beim Bundesheer. Diese Probleme habe ich jedoch schon genau in diesem Beitrag vor ein paar Wochen erläutert.

Jetzt kann ich mich natürlich erst nach dem abgeleisteten Grundwehrdienst nach einer Arbeitsstelle umsehen. Also werde ich voraussichtlich ein paar Monate arbeitslos sein. Dabei stellt sich mir die Frage, ob es mir möglich ist, für diese Zeit Arbeitslosengeld zu beziehen? Habe aber immer gehört, dass man bevor man Arbeitslosengeld beziehen kann auch gearbeitet haben muss. Stimmt das so? Habe seither erst insgesamt drei Monate gearbeitet. Dabei handelt es sich jedoch nur um Ferienjobs. Werden diese genauso gewertet? Wie funktioniert es, wenn man Arbeitslos ist, wo muss man das melden? Falls ich also irgendwie die Möglichkeit habe Arbeitslosengeld zu beziehen, mit welchen Summen kann ich zirka rechnen?

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» User92 » Beiträge: 936 » Talkpoints: 2,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Nach meinem Wehrdienst in Deutschland habe ich mich zunächst auch arbeitssuchend gemeldet. Ich hatte zwar einen Ausbildungsvertrag, aber zwischen dem Ende des Grundwehrdienstes und dem Beginn der Ausbildung lagen vier Monate.

In diesen vier Monaten wurde mir dann ein Arbeitslosengeld gezahlt, bzw. Arbeitslosenhilfe, da ich vorher nie gearbeitet hatte und somit nicht berechtigt war, Arbeitslosengeld zu empfangen. Allerdings ist das schon ein paar Jahre her, ob und was sich geändert hat, weiß ich nicht. Außerdem kann es sein, dass in anderen Ländern auch andere Gesetze greifen. Am Besten, Du erkundigst bei der zuständigen Stelle, dann weißt Du, was Du beachten musst.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es kommt ganz darauf an was in einem Wehrdienstvertrag stand. Hast du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt? Wenn nicht, dann steht dir nur Harz 4 zu. Mein Mann war 4 Jahre beim Bund und hätte danach auch nur Harz 4 bekommen, allerdings hatte er noch 9 Monate Übergangsgeld bezogen und sich in der Zeit um Arbeit bemüht, so war der Lohnabstieg nicht ganz so drastisch.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Soweit ich weiß steht mir seitens des Bundesheeres keine Arbeitslosenbeihilfe zu. Zumindest habe ich diesbezüglich noch nichts gelesen und gehört. Eine Arbeitslosenversicherung habe ich soweit ich weiß nicht einbezahlt. Was würde mir denn also zustehen? In Österreich gibt es den Begriff "Harz 4" soweit ich informiert bin nicht? Weiß jemand wie man diese Beihilfe in Österreich nennt oder gibt es in Österreich keine Alternative diesbezüglich und mir steht garkeine Beihilfe oder ähnliches zu?

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» User92 » Beiträge: 936 » Talkpoints: 2,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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