Hat hier wirklich der Arbeitnehmer die Hauptschuld?

vom 14.11.2011, 19:04 Uhr

Person A erhält nach langer Arbeitslosigkeit einen Job von seiner zuständigen Arbeitsagentur. Allerdings ist A darüber auch etwas skeptisch, denn er ist 49 Jahre und auch schon 15 Jahre ohne jegliche richtige Arbeit. Seine Schulzeit liegt noch in der ehemaligen DDR-Zeit und auch sein Berufsabschluss wurde in der Zeit absolviert. Beide Abschlüsse wurden mit der Note 4 bestanden.

In seinen neuen Job hat Person A auch so seine Probleme, denn er fühlt sich doch sehr überfordert. Seine eigenen Möglichkeiten sind doch sehr begrenzt. Leider passiert ihm bei der Arbeit ein Fehler und er soll nun den Schaden ersetzen, weil der Schaden nun nicht sehr gering ist. Eigentlich hätte der Schaden oder besser gesagt der Fehler nie passieren dürfen meinte sein Vorgesetzter.

Person A meint aber, dass man ja im Vorfeld seine Leistungen kannte und damit hätte rechnen müssen. Bei einen solchen Ausbildungsstand und der beruflichen Situation kann man wohl keine Superleistungen erwarten. Wie seht ihr die Angelegenheit? Hätte hier die Arbeitsagentur schon anders reagieren müssen? Was lief hier falsch?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also ohne den genauen Hergang zu kennen, beziehungsweise zu wissen, was für ein Fehler passiert und wie dadurch ein Schaden entstanden ist, fällt es natürlich schwer zu beurteilen, wer für diesen Fehler genau verantwortlich ist.

Ist der Schaden entstanden, weil A etwas getan hat ohne zu wissen, was er tut und nicht nachgefragt hat? Ich denke nicht, dass der Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet ist mit einem Unvermögen von A zu rechnen. Hätte A den Fehler denn verhindern können, wenn er die Aufgabe nicht erledigt hätte? Ein paar mehr Informationen würden hier bei des Rätsels Lösung helfen.

» XBunny360 » Beiträge: 132 » Talkpoints: 7,30 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Person A hat einen Schaden angerichtet durch einen Rechenfehler. Er hat ein Produkt nach den Maßen seiner Rechenergebnisse gebaut und das gesamte Produkt war dadurch allerdings defekt. A hatte es allerdings richtig machen müssen, denn er hat den Bauberuf ja gelernt meinte der Vorgesetzte. Person A argumentiert natürlich mit der langen Arbeitslosigkeit und eben auch den Vergessen von Fachwissen. Muss man in einer solchen Situation mit fehlerhaften Arbeiten direkt rechnen?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Mit fehlerhaftem Arbeiten muss ein Arbeitgeber immer dann rechnen, wenn er neue Arbeitnehmer einstellt. Denn gerade, wenn diese neu in einem Beruf sind und vor allem, wie in diesem Fall schon lange nicht mehr gearbeitet haben, liegt bei ihnen doch mit großer Wahrscheinlichkeit einiges an Nachholbedarf an.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den neuen Arbeitnehmer erst einmal richtig einarbeiten und eigentlich auch in der ersten Zeit unter Beobachtung stellen, dass eben genau das, was passiert ist, nicht passieren kann. Alles andere ist sein Unternehmerisches Risiko. Wenn er auf seine Arbeitnehmer nicht "aufpasst" und Fehler entstehen, dann haftet dafür erst einmal das Unternehmen. Kommt so etwas häufiger vor, dann kann man vielleicht prüfen, ob der Arbeitnehmer zu einem Teil mit an den Mehrkosten beteiligt wird. Aber bei einem solchen Fehler die Schuld nur beim Arbeitnehmer zu suchen und ihm dafür das ganze auch noch in Rechnung zu stellen ist in meinen Augen eine Farce.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn ich jemanden mit einem entsprechenden Facharbeiterabschluß einstelle, dann gehe ich als Arbeitgeber davon aus, das er auch sein Fach beherrscht. Auch wenn diese Person lange nicht in dem Beruf war. Dann hätte er seine vorhandenen Defizite bei der Bewerbung schon ansprechen können. Zumal man ja auch das Rechnen in dem Sinne nicht verlernt. Daher kann ich den Arbeitgeber schon verstehen, wenn er sagt, das es hätte nicht passieren dürfen.

Und jeder Arbeitgeber, welche seine eigenen Prüfungen nicht ganz vergessen hat, sollte wissen, das Prüfungsnoten nicht unbedingt den wahren Leistungsstand zeigen. Daher sehe ich die Vorwürfe vom Arbeitgeber als durchaus berechtigt an.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


A muss selbstredend nicht für den Schaden aufkommen. Um berechtigte Schadenersatzansprüche geltend zu machen, müsste der Arbeitgeber den A erst einmal seine Ansprüche definieren und einklagen. Das wird aber ganz schwierig, zumal dem A dann Vorsatz oder dergleichen nachgewiesen werden müsste.

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Bei einem Arbeitnehmer, der 15 Jahre aus seinem Beruf war, muss man damit rechnen, dass er nicht selbständig Berechnungen machen kann ohne jede Prüfung. Da hat der Arbeitgeber selbst Schuld, wenn er den Neuen nicht richtig anlernt und die Arbeit nicht überprüfen lässt. Einarbeitung gibt es in jeder Firma.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich denke, dass hier eine Ferndiagnose schwer möglich ist, da man ohne genauere Kenntnisse wohl kaum sagen kann, ob Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers im Spiel war und wenn ja, wie schwer diese wiegt. Denn das entscheidet ja letzten Endes, wer wie den Schaden regulieren muss.

Die Argumentation, dass man ja aufgrund der schlechten Abschlüsse damit rechnen müsse, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeit schlecht erledige ist doch unsinnig: wie viele schlechte Zensuren stehen denn kaum für die praktischen Fähigkeiten, um die es hier doch geht?!

Und dass ein Arbeitnehmer lange aus einem Beruf heraus ist, heißt doch auch nicht, dass er mühsam wieder eingearbeitet werden muss. Sicher wird man zunächst damit rechnen müssen, dass der Arbeitnehmer einige Anlaufschwierigkeiten hat. Aber dafür hat ja auch der Arbeitnehmer einen Mund und kann Kollegen oder Vorgesetzte fragen. Tut er das nicht, dann ist das in der Tat schon ziemlich fahrlässig, wenn er denn selbst nicht die beste Meinung vom eigenen Können hat.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


JotJot hat geschrieben:Die Argumentation, dass man ja aufgrund der schlechten Abschlüsse damit rechnen müsse, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeit schlecht erledige ist doch unsinnig: wie viele schlechte Zensuren stehen denn kaum für die praktischen Fähigkeiten, um die es hier doch geht?!
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Doch genau darum geht es in diesem Fall, denn bei der Bewerbung war der Berufsabschluss eben gefragt. Den hat der Arbeitnehmer ja, denn ansonsten könnte er die Arbeit ja gar nicht machen. Und schlechte Noten stehen nun einmal für schlechte Leistungen oder? Man hätte also in diesem Fall mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit mit extremen Fehlern rechnen müssen. Und so ist es ja auch im Endeffekt passiert.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@karlchen66: Wenn ich alleine die Zeugnisse meines Freundes ansehe und nur nach den Noten gehe, dann dürfte er wohl auch nicht alleine arbeiten, sondern bräuchte ständige Kontrolle. Mit Schulbankdrücken hatte er es jedenfalls nie und ist trotzdem in der praktischen Arbeit einer der besten Mitarbeiter in diesem Betrieb. Man kann eben nicht immer von den Zensuren alleine auf das wirkliche Können schließen.

Und es obliegt nun mal dem Bewerber solche Defizite auch zusagen. Denn als Arbeitgeber setze ich eben voraus, wenn selbst bei schlechten Noten eine gewisse Berufserfahrung vorliegt, das diese Person dann auch weiß was sie tut. Selbst wenn sie zwischendurch einige Zeit zu Hause war. Eine junge Buchhalterin, welche aus der Babypause kommt, wird auch niemand unterstellen, das sie das Rechnen in dieser Zeit verlernt hat.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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