Kind v. ehem. Mitarbeiterin hat automatisch auch Hausverbot
A. hat bis vor ein paar Monaten bei einem Discounter gearbeitet und bekam hinten rum ausgerichtet, das A. Hausverbot in besagter Discounter Kette nun hat. Da A. sowieso nicht mehr in besagtem Discounter einkauft, war dies auch kein großes Übel. Nun war A.´s Kind mit einem Schulfreund nach der Schule in besagtem Discounter und wurde sofort aus dem Laden gebeten, da das Kind automatisch auch Hausverbot habe. Das Kind war völlig fertig, denn es hat nichts machen wollen außer eine Tüte Süßigkeiten kaufen für seinen Freund und sich. A.´s Kind denkt nun, er habe etwas angestellt, was nicht der Fall war. Das Kind weiß, das man nichts unbezahlt mitnehmen darf von A. und hatte auch vor die Süßigkeit, die es in der Hand hatte zu bezahlen. Doch schon nachdem es die Süßigkeit in der Hand hatte, wurde es aufgefordert den Laden zu verlassen, weil es Hausverbot hätte wie seine Mama. A.´s Kind bekam noch gesagt, es solle sich bei der Mama bedanken!
A.´s Beschäftigung endete aus dem Grund, weil A. zwangsversetzt werden sollte, weil in einer anderen Filiale jemand von heute auf morgen ausgeschieden ist und A. in der besagten Filiale gemobbt wurde. A. hat nie etwas geklaut oder ähnliches. Da A. sich vorab über die neuen Arbeitszeiten erkundigte in neuer Filiale und mit den früheren Arbeitszeiten (5 Uhr morgens Beginn, 4 Uhr Abfahrt zuhause) wie in der vorigen Filiale nicht zurecht kommen kann und keinen für das Kind morgens hat, hat A. sich kurzfristig anderweitig beworben und von heute auf morgen das Beschäftigungsverhältnis per Aufhebungsvertrag gekündigt, nachdem ein neuer AG sofort Interesse an A. hatte. A. hatte sozusagen gleich einen neuen Arbeitsvertrag und ging demnach auch von heute auf morgen.
Denke das die früheren Mitarbeiter damit nicht klar kamen und A. wegen des "hängen lassens" nun Hausverbot erteilen, denn A. sollte vor der Zwangsversetzung noch eine Woche in besagter Filiale arbeiten, damit die Filialleiterin in Urlaub gehen kann. Jedoch ist das Kind davon dann auch gleich betroffen? Darf A.´s Kind nun dort nicht mehr nach der Schule etwas einkaufen gehen?
Das klingt für mich auf jeden Fall nach Willkür und auch ein Stück weit Rache an A, da die ehemaligen Mitarbeiter wohl nicht ganz so glücklich darüber waren, wie A sie verlassen hat. Wie dem auch sei, hat der besagt Discounter allerdings das Recht auf seiner Seite, da das Hausrecht beim Eigentümer beziehungsweise Mieter des Objektes liegt.
Kurz und knapp gesagt, Hausverbot dürfen sie dort erteilen, wem sie wollen und auch aus Gründen, die nicht unbedingt nachvollziehbar sein müssen. Ich als Eigentümer eines Grundstücks darf auch jedem verbieten es zu betreten, wenn ich das will. Wie moralisch verwerflich oder auch sinnlos es auch sein mag, das Hausverbot dürfen sie verhängen.
Ich finde es auch ganz schön dreist, dass die Mitarbeiter der Filiale das machen. Vor allem kann das Kind ja nichts dafür, dass A. die Filiale verlassen hat und wegen der Arbeitszeiten dort nicht mehr arbeiten wollte. Aber das ist dann eigentlich die Sache von A. und die anderen Mitarbeiter hätten es, wenn sie fair wären, akzeptieren sollen. Wer weiß, ob sie eine Versetzung einfach so mitgemacht hätten.
Ich denke aber, dass A. da nicht so wirklich viel bei machen kann. Ich denke, dass es genau so ist wie bei dem eigenen Grundstück: Du kannst ja auch jedem verbieten dein Grundstück zu betreten. Von daher müssen die Leiter des Discounters auch keinen Grund angeben und können jemandem aus lauter Willkür Hausverbot erteilen.
Hausverbot kann nur die Filialleitung erteilen und nicht irgendeine Mitarbeiterin und wenn das ausgesprochen wurde und die Filialleitung eben auch das Kind mit dem Hausverbot bestraft, dann ist das ihre Sache. Allerdings muss ich sagen, dass ich das nicht fair finde. Aber wer das Hausrecht hat, kann jeden Kunden aus dem Laden schicken und Hausverbot erteilen.
Machen kann man dagegen nichts. Wie sollte man gegen ein Hausrecht vorgehen. Es muss ja nichts vorliegen, warum man Hausverbot erteilt. Wenn die Filialleitung meint, dass sie diesen Kunden nicht mag, muss sie nicht mal eine Begründung für ein Hausverbot geben. Das tut natürlich im Normalfall keiner, weil die Geschäfte ja froh sind, wenn sie Kunden haben, die ihnen treu bleiben.
A könnte die Bezirksleitung einschalten und einfach mal fragen, ob die Filialleitung da im Sinne der Bezirksleitung handelt oder ob die Bezirksleitung es nicht für gut heißt. Vielleicht wird dann die Filialleitung eine Rüge bekommen. Aber das Hausverbot muss dadurch nicht unbedingt wieder aufgehoben werden.
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