Jugendamt einschalten aus Sorge um Enkelkind?
Herr B ist vor einigen Wochen verstorben und hinterließ seine Frau und einen 4 jährigen Sohn. Die Eltern von Herrn B sehen das Enkelkind seit dem Tod ihres Sohnes nur noch sehr sporadisch, machen sich aber Sorgen um ihr Enkelkind. Der Junge schielt seit ein paar Wochen. Der Augenarzt hat wohl gesagt, dass ein Auge abgeklebt werden soll und der Junge eine Brille tragen soll. Die Mutter will das aber nicht, weil sie meint, dass der Junge schon zu viel mit dem Tod des Vaters zu kämpfen hat und nicht auch noch im Kindergarten ausgelacht werden soll. Auch hapert es mit der Sprache des Jungen.
Der Sohn der Großeltern, also der Vater des Kindes (B) ist zu Lebzeiten mit dem Jungen zum Logopäden gegangen. Aber auch das macht die Mutter nicht mehr. Sie meint, dass das den Jungen noch mehr belastet, weil der Vater es ja immer mit dem Kind gemacht hat.
Was können die Großeltern unternehmen? Die Großeltern sind noch relativ jung und würden sich auch um diese Wege kümmern und mit ihrem Enkel zum Logopäden und zur Sehschule gehen. Aber die Mutter weigert sich. Sollten die Großeltern dem Enkel zuliebe die Mutter beim Jugendamt anschwärzen? Wie kann man dem Kind B helfen?
Wie war denn das Verhältnis der Schwiegertochter zu den Großeltern des Jungen, bevor der Vater starb? Wenn das Verhältnis gut war, handelt es sich vielleicht um eine Kurzschlusshandlung der Schwiegertochter, da sie es ablehnt, wenn die Großeltern die nötigen Wege übernehmen wollen. In dem Falle würde ich mich mal mit den Eltern der Schwiegertochter unterhalten, ob diese auf ihre Tochter einwirken können. Da diese Maßnahmen für den Enkelsohn doch wichtig sind. Das Jugendamt einzuschalten wäre so ungefähr die letzte Rettung, wenn überhaupt nichts anderes hilft. Das hat immer einen negativen Touch. Vielleicht sind die Großeltern allgemein nicht gut auf die Schwiegertochter zu sprechen und meinen ein Recht darauf zu haben, den Enkel täglich zu sehen.
Die Großmutter hat sich mit der Schwiegertochter nie richtig verstanden. Die Schwiegertochter hat sich in den Augen der Schwiegereltern nie richtig um das Kind gekümmert. Deswegen musste auch der verstorbene Sohn alles machen, damit dem Kind irgendwie geholfen wird. Der Vater hat die Arztbesuche mit dem Kind gemacht, der Vater ist zu Elternabende in den Kindergarten gegangen und die Mutter hat sich nicht um viel gekümmert und so geht es jetzt nach dem Tod des Vaters weiter. Deswegen wollen die Großeltern es übernehmen. Aber mit der Schwiegertochter können sie nicht reden. Die blockt ab.
Ich finde es etwas übertrieben, wegen solcher, entschuldige bitte, Lapalien, die Mutter beim Jugendamt anzuschwärzen. Es ist ihr gutes Recht, mit der Logopädie und mit der Brille noch etwas zu warten, wenn sie findet, dass der Junge erst noch etwas den Tod des Vaters verarbeiten sollte.
Man kann auch nicht hinter dem Rücken der Mutter handeln, das würde ich ebenfalls als Unrecht sehen. Auch die Mutter braucht Zeit um den Verlust des Mannes zu verarbeiten und diese sei ihr gegönnt. Wenn es nach einem halben Jahr immer noch nicht besser wird würde ich eben mit dem Kindergarten Kontakt aufnehmen, denn Logopädie lässt sich auch im Kindergarten machen. Da kommt eine Frau, die speziell auf solche Kinder spezialisiert ist. Was die Brille anbelangt da könnte man nochmals auf normalem Wege mit der Mutter sprechen, ich finde, dass sich da sicher eine Lösung finden lässt.
Falls es die betreffende Frau beruhigt, meine Tochter hat auch eine Brille und wird so angenommen, wie sie ist. Wenn sie die Brille auszieht dann bringen sogar andere Kinder ihr die Brille. Sie haben sie auch schon angezogen, weil sie es etwas besonderes finden. Normalerweise ist im Kindergartenalter noch das wenigste Problem, mit der Brille zu beginnen. Da denke ich schon, dass es im Schulalter schwieriger wird.
@Diamante, so ähnlich hatte ich das schon befürchtet. Wenn die Schwiegereltern die Möglichkeit haben, mal mit dem Logopäden und dem Augenarzt zu sprechen, würde ich mal fragen, wie es aussieht, wenn der Junge mit Maßnahmen bis zu den Weihnachtsferien wartet. Dann liegt der Tod des Vaters vielleicht ein Viertel Jahr zurück, so dass der Schwiegertochter das Argument mit dem Gang zum Logopäden auch nicht mehr viel bringt. Der Junge könnte kurz vor den Ferien das Auge abgeklebt bekommen und eine Brille erhalten. Er kann sich an die Brille und das abgeklebte Auge gewöhnen in den Ferien und den Kindern im Kindergarten selbstbewusster entgegentreten. Wenn dann noch eine Kindergärtnerin den Kindern erklärt, warum der Junge das tragen muss, werden sie ihn auch nicht hänseln.
Ich hoffe, dass die Schwiegertochter soviel Einsehen hat, dass sie ihren Sohn dann sowohl zur Sehschule lässt, als auch zum Logopäden. Denn für das Kind ist es wichtig. Wenn sie nicht selbst mit dem Kind hingehen will oder nicht kann, sollte sie es den Schwiegereltern ermöglichen oder einer anderen Person ihres Vertrauens. Aber wenn sie gar nichts macht, würde ich an Stelle der Schwiegereltern einschreiten, zur Not mit dem Jugendamt. Denn es ist zum Wohle des Kindes.
@wirreszeug, es ist keineswegs eine Lappalie und es geht auch nicht um anschwärzen beim Jugendamt. Du hast selbst ein Kind, das eine Brille trägt. Dieses Kind – um das es hier geht – soll ein Auge abgeklebt bekommen und eine Brille tragen, also etwas anders als bei deinem Kind. Der Junge schielt! Wenn da nichts als Kind unternommen wird, wird er auch als Erwachsener noch schielen. Kannst du dir vorstellen, wie das ist? Zusätzlich hat der Junge ein Sprachproblem, das auch nicht ohne ist. Stelle dir vor, dein Kind würde undeutlich sprechen oder stottern. Würdest du dann auch sagen: „Lappalie“? Also muss eine Mutter dafür sorgen, dass diese Schäden behoben werden.
Also erstens einmal wurde hier wortwörtlich von Anschwärzen beim Jugendamt gesprochen. Zweitens schielt meine Tochter ebenfalls und mein Augenarzt hat gesagt, dass es schon lange nicht mehr der Fall ist, dass ein Auge abgeklebt wird. Das Schielen deutet auf nichts anderes hin, als das ein Auge schwächer in der Sehkraft ist, als das andere. Deshalb wird einfach eine Brille empfohlen, damit sich das auswachsen kann.
Zum Zweiten muss ich sagen, dass ich selber schon bereits im Kleinkindalter gemerkt habe, dass meine Tochter schielt. Meine Kinderärztin und andere haben aber immer gesagt, ich sollte noch abwarten, es könnte sich auswachsen. Nun, weil ich so lange nachgegangen bin hat meine Tochter dann aufgrund ihrer Weitsichtigkeit und das durch die Weitsichtigkeit bedingte Schielen mit ca. vier Jahren eine Brille bekommen. Ich kann aber nicht sagen, dass sich das Ganze verschlimmert hat, weil sie nicht schon zuvor eine Brille getragen hat.
@wirreszeug, das sieht schon wieder ganz anders aus, denn diese Informationen hattest du in deinem ersten Beitrag nicht genannt. So hat auch Diamante die Möglichkeit, deine Erfahrungen mit dem Schielen deiner Tochter und der Meinung der Ärzte weiter zu geben. Aber weißt du, wenn eine Mutter sich zurückzieht durch den Trauerfall und das Kind eventuell später darunter leiden muss, finde ich das nicht richtig des Kindes wegen. Da muss alles für das Kind Nötige getan werden.
Es geht ja nicht darum, das die Mutter angeschwärzt werden soll. Wenn aber der Junge schon beim Logopäden regelmäßig zu Besuch war, dann liegen doch schwerere Sprachstörungen vor. Wenn das jetzt nicht weitergeführt wird, dann macht der Junge ja insgesamt wieder Rückschritte in seiner Entwicklung beziehungsweise verzögert sich alles noch mehr, als es jetzt schon ist. Daher ist, meiner Meinung nach, doch dringender Handlungsbedarf.
Und die Meinung zur Behandlung eines Sehfehlers können eben auch unterschiedlich sein. Außerdem wissen wir ja nicht, wie stark dies bei dem Jungen ausgeprägt ist. Wenn aber grundsätzlich die Behandlung verweigert wird, dann sollten auch die Großeltern einschreiten.
Ein Gespräch diesbezüglich mit dem Jugendamt ist noch lange kein Anschwärzen und die Großeltern haben ja auch ein Umgangsrecht. Zu diesem können dann solche Termine auch wahrgenommen werden. Es ist ja für die Entwicklung des Jungen nicht zuträglich, wenn alles verweigert wird, was eigentlich notwendig ist.
Natürlich muss alles für das Kind Nötige getan werden, ich denke aber, dass man zuerst einfach sehen sollte, dass man die Mutter liebevoll in ihrem Tun stärkt, bevor man Jugendamt und wen weiß ich noch wen alles informiert. Es ist mir natürlich auch klar, dass den Großeltern als solchen das Kind wichtig ist. Deshalb wäre ich dafür, dass die Großeltern erst einfühlsam mit der Mutter zusammen arbeiten, vor sie hinter dem Rücken etwas tun.
Ich weiß von was ich spreche, da meine eigene Großmutter meine Eltern ebenfalls ohne Grund hinterrücks beim Jugendamt angeschwärzt hat. Deshalb bin ich von solchen Dingen nicht überzeugt, es sei denn es geht um triftige Dinge wie Kindesmisshandlung oder Missbrauch oder wirklich bedenkliche Vernachlässigung der Gesundheit oder Hygiene.
Die Mutter hat sich um die Gesundheitsbelange schon nicht gekümmert, als der Vater noch lebte. Das hat der Vater alles übernommen und das Kind schielt wirklich sehr und ich weiß aus Erfahrung, dass man im Erwachsenenalter noch schielt, wenn als Kind nicht was gemacht wird und ich weiß auch, dass es daran liegt, dass der Muskel an der einen Seite des Auges einfach zu schwach ist und durch das Abkleben gestärkt werden soll. Es sollte also auch wirklich gemacht werden.
Zum Logopäden ist der Junge seit des Todes nicht mehr gegangen. Die Mutter meint, dass der Junge nicht mit dem Vater gehen kann und deswegen nicht gehen will. Aber zur Oma hat der Junge was anderes gesagt. Die Mutter nimmt das alles sehr locker. Das hat aber nichts mit dem Tod des Mannes zu tun. Sie hat Gesundheitsbelange immer sehr locker gesehen. Nur als der Vater noch lebte, hat er sich gekümmert. Jetzt kümmert sich keiner und die Großeltern wollen sich kümmern und die Tochter blockt jedes Gespräch ab.
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