Darf potentieller Arbeitgeber Schufaauskunft verlangen?
Darf ein potentieller Arbeitgeber vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages eine Schufaauskunft verlangen? Nehmen wir mal an, dass Frau A sich in einem Altenheim beworben hat und der Arbeitgeber B sichtlich angetan ist von dem Bewerbungsschreiben und auch vom Vorstellungsgespräch. B gibt aber A zu verstehen, dass es nur zu einer Vertragsunterzeichnung kommen kann, wenn A ihm die Berechtigung gibt eine Schufaauskunft einzuholen. B möchte damit sicher gehen, dass keine Lohnpfändungen auf ihn zukommen.
Darf ein potentieller Arbeitgeber eine Einstellung daran festmachen? Wenn A das nicht macht, bekommt sie die Anstellung nicht. Wenn sie es macht wahrscheinlich auch nicht, weil sie mit 2 Sachen negativ in der Schufa steht. Sie ist alleinerziehend mit 2 Kindern und wurde vor kurzem geschieden, weil ihr Exmann auf ihren Namen Sachen im Internet bestellte. Wie würdet ihr euch an A´s Stelle verhalten?
Als Arbeitgeber interessiert man sich nicht für potenziell negative Schufaeinträge, wo man einen Handyrechnung nicht bezahlt wurde und die halt den Score etwas drücken. Die Schufaauskunft dient in diesem Fall der Absicherung, dass nicht demnächst eine Lohnpfändung beim potenziellen Arbeitnehmer ansteht.
Denn eine Lohnpfändung ist immer mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden, daraus resultierenden zusätzlichen Kosten und einer Drittschuldner Erklärung verbunden. Du kannst dir also vorstellen warum gerade kleinere Betriebe sich lieber im Vorfeld absichern möchten und sich eine Schufaauskunft vorlegen lassen.
Es spricht nichts dagegen, wenn der Arbeitgeber eine Schufa Auskunft haben möchte. Gerade ein neuer Arbeitnehmer sollte hier mit offenen Karten Spielen, auch wenn negative Einträge in der Schufa stehen, dann gibt es dafür auch immer eine plausible Erklärung, steht da etwas drin, dass A nun alle 37 Ratenzahlungsvereinbarungen der letzten 12 Monate nicht eingehalten hat, dann ist das natürlich immer ein Indiz für die Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters. Stehen da zwei Einträge aufgrund vom Exmann drin, und man kann dem künftigen Arbeitgeber auch eine vernünftige Auskunft dazu erteilen, dann wird dieser in der Regel trotzdem den Vertrag unterzeichnen.
In einigen Berufszweigen halte ich es sogar für mehr als nur Sinnvoll, wenn eine Schufa Auskunft angefordert wird. Würdet ihr einem Mitarbeiter auf der Bank euer Geld anvertrauen, wenn dieser schon zwei Privatinsolvenzen hinter sich hat und immer noch nichts dazu gelernt hat? Hier macht es doch wohl nur mehr Sinn, wenn dort auch zuverlässige Menschen arbeiten, die mit ihren eigenen Finanzen auch klar kommen.
Die Person A hat eigentlich fast keine große Auswahl, denn in Deutschland gilt die sogenannte Vertragsfreiheit. Der Arbeitgeber egal aus welchen Bereich kann den Arbeitsvertrag daher auch frei gestalten. Wenn er eben dazu eine komplette Schufa Auskunft vom Arbeitnehmer haben möchte ist es eben auch sein gutes Recht.
Die Person A sollte versuchen die gesamte Angelegenheit um ihre Schufa Auskunft in einen sachlichen Gespräch zu klären. Wenn man aus logischer Sicht die ganze Sache nachvollziehen kann, steht auch beispielsweise ein negativer Schufa Eintrag unter einen ganz anderen Licht.
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