Medizinischen Bedarf weiter verkaufen

vom 13.11.2011, 09:37 Uhr

Gerade habe ich bei eBay gesehen, dass jemand ein Insulinpumpenzubehör auf eBay verkauft. Dieses Zubehör wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen und ist nicht gerade günstig. Bevor man jedoch eine Insulinpumpe erhält, muss ja ein entsprechender Antrag ausgefüllt und bewilligt werden, der aber auch auf die Übernahme der Folgekosten abzielt. Anders ließe sich diese Art der Therapie auch nicht finanzieren. Nun ist es hier bei dem Verkäufer der Fall, dass eben exakt so ein von der Krankenkasse finanziertes Zubehör eingestellt wurde. Darf dieser Verkäufer es überhaupt einstellen oder muss er unter Umständen mit Konsequenzen rechnen?

Mich wundert es hierbei ehrlich gesagt auch, dass jemand überhaupt darauf bietet, weil wie gesagt die Krankenkasse diese Dinge übernimmt und man sie dann auch selbst kostenfrei erstattet. Es wäre doch einfacher, wenn man bei Bedarf sich an den behandelnden Arzt wendet und er es dann eben verschreibt.

Wieso kommen Leute auf die Idee, so etwas überhaupt einzustellen und noch "schlimmer" - warum bietet man auf so etwas? Immerhin ging es woanders auch etwas kostengünstiger. So ganz erschließt es sich mir nicht.

Mein Arzt hat nun versehentlich auch zu viel eines Zubehörs aufgeschrieben, aber ich würde hier auch nicht auf die Idee kommen, es weiterzuverkaufen. Lieber würde ich dann im nächsten Quartal auf dieses Rezept verzichten und erst beim übernächsten Quartal wieder darauf zurückgreifen. Davon abgesehen hätte ich auch viel zu viel Schiss, dass herauskommen könnte, dass ich mich quasi auf Kosten der Krankenkasse bereichere - selbst, wenn ich das Geld dringend benötigen würde. Dass es auch nicht ganz fair gegenüber anderen Kassenpatienten ist, ist aber der viel größere Grund, es erst gar nicht so zu versuchen. Immerhin verschlingt die Insulinpumpentherapie nun nicht gerade wenig Geld.

Würdet Ihr einen medizinischen Bedarf, also Hilfsmittel, weiter verkaufen? Könntet Ihr es mit Eurem Gewissen vereinbaren und hättet keine Skrupel?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Du schreibst ja selbst, dass man zuvor einen Antrag auf die Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen muss, der eine Bewilligung erfordert. Eine Krankenkasse kann die Bewilligung jedoch auch absagen, und dann muss man sich selbst um die Sachen kümmern und diese auch kaufen. Ist man nicht in der gesetzliche Krankenkasse, sondern privat versichert, dann trägt man die Kosten für solche Anschaffungen meistens selbst. Darin liegt auch der springende Punkt, auf Ebay kannst du nicht sehen ob diese Sachen wirklich von der Krankenkasse übernommen worden sind, oder ob diese Privat angeschafft worden sind. Sofern die Sachen von der Krankenkasse bewilligt und bezahlt worden sind, dann darf man diese auch nicht ohne weiteres weiterverkaufen. Allerdings prüfen die Krankenkassen das in der Regel auch nicht nach, wie sollen sie das auch? Denn es ist schlecht möglich, jede Patienten der etwas bewilligt bekommen hat in Regelmäßigen Abständen zu kontrollieren ob die Sachen sich noch im Besitz befinden und sollte es doch einmal dazu kommen, dann kann man sich noch darauf hinaus reden das es kaputt gegangen ist und man es fachgerecht entsorgt hat. Einen Nachweis gibt es nicht, wenn man die Sachen in die Mülltonne gesteckt hat und so etwas fällt unter den regulären Hausmüll.

Was mich nicht wundert, dass jemand darauf bietet. Denn medizinisches Zubehör findet auf Ebay schon seit Jahren einen reißenden Absatz da die Krankenkassen es nicht jedem Patienten bewilligen und man sich dann nach Kostengünstigen Alternativen umsieht. Dabei scheint es den Käufern auch egal zu sein, ob das ganze wirklich hygienisch Einwandfrei ist. Gerade bei gebrauchten Artikeln schreiben die Verkäufer gerne den Zusatz dazu, dass die Geräte desinfiziert worden sind. Aber mal ganz ehrlich, das werden die wenigsten wirklich machen und wenn sie es doch machen dann nicht mit den richtigen Desinfektionsmitteln. Gerne wird zum Beispiel auch ein Hautdesinfektionsmittel dafür benutzt, welches natürlich eine geringe bis gar keine desinfizierende Wirkung auf die Oberfläche eines Gerätes hat und damit die Keime nicht abgetötet werden. Prüfen lässt es sich vom Käufer jedenfalls nicht und wird in der Regel auch nicht selbst mit einem geeigneten Desinfektionsmittel vor der Benutzung gereinigt.

Nachdem es auf Ebay selbst nicht verboten ist solche Gerätschaften einzustellen, wird man diese auch weiterhin dort finden egal welche Bedenken geäußert werden. Ich selbst würde so etwas nicht auf Ebay kaufen, sondern mich an meinen Arzt und die Krankenkasse wenden ob ich eine Bewilligung bekomme und sollte ich keine bekommen, dann kaufe ich mir diese Dinge selbst allerdings als Neuware, und keine gebrauchte Ware die nicht vorher schon einmal in Benutzung war da meine hygienischen Bedenken doch zu groß wären.

Bei Sachen die ich weiterhin brauche, die mir allerdings zu viel verordnet worden sind diese würde ich auch nicht weiter verkaufen da es hinterher zu Problemen kommen könnte. Denn auch dem Arzt kann sein Fehler einmal auffallen und wenn dieser dann kein neues Zubehör auf Rezept ausstellt, dann müsste man für diese Zwischenzeit selbst aufkommen wodurch man finanziell nichts gewonnen hat. Zudem bekommt man nicht alles Zubehör ohne Rezept zu kaufen was dann auch noch ein Problem darstellt.

Sollte ich medizinische Sachen haben allerdings nicht mehr benötige aber noch original verpackt sind und das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht überschritten haben, dann könnte ich es mir schon vorstellen diese auch weiter zu verkaufen. Wie gesagt, die Krankenkassen selbst können es schlecht überprüfen und ich denke diese wüssten auch nicht weiter wenn man das Zubehör welches zu viel ist wieder an sie zurück schicken würde. Denn für die Beschaffung und Verteilung ist die Krankenkasse nicht zuständig und eine Apotheke nimmt so etwas nicht zurück, da sie nicht genau weiß ob die Sachen auch richtig gelagert worden sind und damit noch Einwandfrei. Somit würde es am Ende doch nur im Müll landen wenn man es korrekt machen würde.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ich meine, es war mal bei eBay verboten, solche medizinischen Geräte und auch das entsprechende Zubehör einzustellen. Allerdings ist mein Wissen noch von vor der Zeit, als ich selbst eine Insulinpumpe erhalten habe und jemand im entsprechenden Forum diese Sachen verlinkt hatte. Wie es aber sich hinterher aufgegangen ist, weiß ich nicht, da ich es nicht weiter verfolgt habe. Ich hatte heute selbst mal auf eBay danach geschaut und habe auch gesehen, dass beispielsweise Teststreifen ganz gut weggehen und die Leute schon recht wild darauf sind. Bei dieser Gelegenheit habe ich auch gesehen, dass auch andere Dinge in dieser Richtung versteigert werden. Teststreifen kann sich jeder selbst in der Apotheke kaufen, daher verwundern mich diese Auktionen weniger.

Bei besagtem Insulinpumpenzubehör kann es auch sein, dass man beispielsweise das Insulinpumpenmodell gewechselt hat und nun die Überbleibsel eingestellt hat. Aber solche Informationen habe ich jetzt bei der besagten Auktion nicht gefunden, es würde mich halt schon interessieren, ob es eben selbst bezahlt ist oder eine Krankenkassenleistung gewesen ist - ein Wechsel der Insulinpumpe könnte ich beispielsweise noch verstehen, auch, wenn es auf Privatrezept gekauft wurde, aber mehr auch nicht.

Ob die Krankenkasse nun die Bewilligung einfach widerrufen kann, glaube ich nicht. Sicherlich kann die Krankenkasse sagen, dass die Therapie mit einer Insulinpumpe nicht mehr unterstützt wird, weil die Werte sich nicht bessern und man diese Resultate auch mit günstigeren Therapien hinbekommt, aber dann wird auch die Insulinpumpe komplett eingezogen. Die muss auch nach Beendigung der Laufzeit oder bei einer neuen Pumpe abgegeben werden. Von daher nützt es letztendlich nichts, wenn die Krankenkasse nur sagen würde, sie zahlt die Folgekosten nicht mehr, sondern die ganze Therapie wird dann so nicht mehr fortgesetzt werden.

Wie es sich nun bei einer privaten Krankenkasse mit einer Therapie bei einer Insulinpumpe verhält, kann ich Dir natürlich nicht sagen. Ich habe mich auch gar nicht weiter damit beschäftigt, weil mir grundsätzliche Bedingungen fehlen, um überhaupt von einer privaten Krankenkasse aufgenommen zu werden. Ich denke aber, hier müsste man nun auch nicht die Folgenkosten komplett von dem Patienten selbst übernommen werden. Selbst bei den mir bekannten Diabetikern ist nun niemand dabei, der privates Krankenkassenmitglied ist und eine Insulinpumpe trägt.

Diese Insulinpumpenartikel sind nur einmal zu gebrauchen und müssen dann entsorgt werden, eine Insulinpumpe selbst natürlich nicht. Bei unbegrenzter Laufzeit ist sie auch weiter zu verwenden. Aber all die Katheter und Reservoire sind nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt und können auch gar nicht wieder verwendet werden. Bei anderen medizinischen Artikeln mag es anders aussehen, da kenne ich mich aber ehrlich gesagt auch nicht aus und wüsste auch nicht, ob ich die mir dann selbst bei eBay kaufen würde, ich bin an sich kein eBayer, der da immer auf der Jagd nach Dingen ist.

Ich habe mal gelesen, dass gerade in Bezug auf Teststreifen durchaus die Mitarbeiter von Krankenkasse bei eBay schauen, ob sich da nicht doch ein Patient dahinterverbirgt, der diese Leistung finanziert bekommt und sie bei eBay dann gewinnverbringend verkauft. Ob es Sinn macht oder ob man die Zeit nicht sinnvoller nutzen könnte, ist mir relativ egal, aber scheinbar gibt es solche Kontrollen schon mal.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



*steph* hat geschrieben:Ob die Krankenkasse nun die Bewilligung einfach widerrufen kann, glaube ich nicht. Sicherlich kann die Krankenkasse sagen, dass die Therapie mit einer Insulinpumpe nicht mehr unterstützt wird, weil die Werte sich nicht bessern und man diese Resultate auch mit günstigeren Therapien hinbekommt, aber dann wird auch die Insulinpumpe komplett eingezogen. Die muss auch nach Beendigung der Laufzeit oder bei einer neuen Pumpe abgegeben werden. Von daher nützt es letztendlich nichts, wenn die Krankenkasse nur sagen würde, sie zahlt die Folgekosten nicht mehr, sondern die ganze Therapie wird dann so nicht mehr fortgesetzt werden.

Bist du dir dabei ganz sicher, dass diese Geräte wieder eingezogen werden? Denn immerhin kann eine Krankenkasse damit wenig anfangen, da es sich dabei um den Verwaltungsteil handelt aber nicht um die Ausgabe selbst. Die Ausgaben von solchen Geräten erfolgt über den behandelnden Arzt, die Apotheke oder das Sanitätshaus. Dabei hinterlässt man dort das Rezept und sie können es nachweisen, dass du das Gerät bekommen hast. Würdest du ein solches Gerät dort abgeben, was meinst du passiert dann damit? Wie ich bereits geschrieben habe, nehmen Apotheken und auch Sanitätshäuser im Regelfall aus hygienischem Grund solche Artikel nicht zurück außer es handelt sich dabei um eine Leihgabe was bei einer Bewilligung durch die Krankenkasse wohl eher nicht der Fall sein dürfte bei einer Insulinpumpe?

Selbst wenn es sich dabei um ein Leihgerät handelt welches man auch für mehrere Patienten verwenden kann und es zurück genommen wird, so wird das Gerät auch komplett gereinigt und desinfiziert. Denn auch die Stellen an denen du den Katheter anschließt, also die Coni, sind träger von solchen Keimen und müssen desinfiziert werden. So etwas geht nur mit speziellen Mitteln und das kann niemand Zuhause erledigen. Das Hygienische Problem bleibt also weiterhin bestehen auch wenn man sich ein solches Gerät gebraucht auf Ebay kauft.

Ich kann es mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen oder wüsste es auch nicht, dass die Krankenkasse jemals ein medizinisches Gerät oder Zubehör zurückgefordert hat nachdem ich es nicht mehr gebraucht habe. So habe ich hier immer noch die Krücken stehen nach dem Beinbruch und diese müssten ganz eng gesehen auch darunter fallen, denn auch so etwas findet man auf Ebay in Massen wenn man danach sucht. Auch habe ich diverse Spritzenpumpen hier stehen die ich von meiner Behandlung noch "übrig" habe und keine weitere Therapie damit erfolgt auch diese wurden von der Krankenkasse bislang nicht zurück gefordert. Auch hat mein behandelnder Arzt nicht gesagt, dass ich diese Dinge nach dem Beenden oder Abbruch der Therapie wieder zurück geben müsste. Deswegen würde es mich auch stark verwundern wenn es bei Insulinpumpen anders gehandhabt werden sollte?

Warum und wieso die Therapie nicht mehr durchgeführt ist kann ja auch noch andere Gründe haben, zum Beispiel da Ableben des Patienten. Dann sind diese Gerätschaften auch "übrig" und in der Obhut der Erben, und ich denke nicht das die Krankenkasse dann auf die Erben Zutritt und diese Sachen einfordert. Ebenfalls können diese Geräte durch die Erben verkauft, weggeworfen oder sonst was mit angestellt werden. Somit dürfte es für die Krankenkasse mit dem zurückfordern und nachweisen schon schwierig und wohl zu aufwendig werden, dass es sich finanziell nicht gegen rechnet.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ja, die Insulinpumpen werden eingezogen, wenn man eine neue bekommt. Denn die wird ja nicht nach Hause geschickt, sondern zu dem Arzt, der die Insulinpumpentherapie unterstützt und die Empfehlung beziehungsweise den Antrag geschrieben hat. So kenne ich es nur. Die neue Pumpe wird dann auch in der Praxis angelegt und die alte Pumpe geht an den Hersteller zurück. Dieser bereitet sie dann angeblich neu auf, überholt sie und wird dann auch wieder verwendet. Nicht in Deutschland, aber eben woanders. Jedenfalls kenne ich nun keinen Diabetiker, der seine alte Pumpe einfach so behalten durfte, zumal die Pumpe Eigentum der Krankenkasse bleibt. Die wird aber nach Abgabe nicht an einen anderen Patienten weitergegeben, weil die Technik ja nach mindestens vier Jahren sich auch bei solchen Geräten weiterentwickelt.

Die Pumpe bekommt man selbst auch nicht aus der Apotheke oder dem Sanitätshaus, sondern entweder über einen speziellen Händler oder dem Hersteller selbst. Von der Krankenkasse wird da nichts zugeschickt, außer die Genehmigung beziehungsweise die Bewilligung. Die bekommt dann auch die Praxis und die wiederum bestellt dann die Pumpe, so war das Prozedere bei mir. Ich durfte mir dann die Pumpe und die Farbe aussuchen, wobei man mir da eine geringe Auswahl gelassen hatte und ich auch sofort wusste, welche ich haben wollte. Es ist so schon umständlich, aber eben auch, um einen Missbrauch zu umgehen, und daher wundert es mich ja, dass man eben medizinische Hilfsmittel einstellen darf und kann.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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