Pin von EC Karte auch Ehepartner verschweigen?
Frau A und Herr B haben nur ein Konto, welches auf den Namen von Herrn B geht, weil Herr B Alleinverdiener in der Familie mit einem kleinen Kind ist. Frau A hat keine Karte von dem Konto und so hat Herr B die Karte seiner Frau gegeben und ihr die Pinnummer dazu und sie sollte Geld abholen. Das hat Herr B dann im Bekanntenkreis erzählt und ein Bekannter meinte, dass es fahrlässig ist, wenn er seiner Frau die Pinnummer gibt. Denn wenn die Bank das erfährt, dass er die karte mit samt der Pinnummer seiner Frau gegeben hat und die Karte verloren geht, bekommt er keinen Cent wieder, wenn Missbrauch mit der Karte getrieben wird.
Erstens wüsste Herr B nicht, wie die Bank dahinter kommen soll und zweitens erzählt die Ehefrau die Pinnummer ja nicht weiter und im Grunde ist die Karte auch im Besitz von Herrn B. Nur, wenn Herr B Geld braucht, geht Frau A es holen. Sollte es also zu einer Trennung kommen zwischen Frau A und Herrn B würde Herr B die Pinnummer ändern lassen. Aber daran ist auch nicht zu denken.
Darf man die Pinnummer aus diesen versicherungstechnischen Gründen, damit sie Bank im Verlust- und Missbrauchsfall auch für den Schaden aufkommt, nicht mal dem Ehegatten geben? Weiß euer Partner eure Pinnummer der EC-Karte?
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat nur Herr B dieses Konto, also es läuft komplett auf seinen Namen. Dass Frau A die PIN-Nummer hat, finde ich nicht wirklich ungewöhnlich, denn schließlich sind die beiden verheiratet und wahrscheinlich auch finanzielle Dinge gemeinsam regeln. Gerade, wenn man berufstätig ist, ist es doch einfacher, wenn die Frau dann Geld abheben geht bzw. die Überweisungen und ähnliches tätigt. So wie ich es verstanden habe, hat die Frau keine Vollmacht über das Konto, oder irre ich mich da?! Da wäre dann meine erste Frage, warum Herr B Frau A nicht einfach eine Vollmacht über das Konto erteilt, weil sie ja anscheinend kein eigenes Konto besitzt. Das ist doch schnell gemacht und dann hätte man doch auch das Problem mit der PIN-Nummer nicht mehr?!
Mein Mann und ich haben jeder ein eigenes Konto. Trotzdem habe ich seine PIN-Nummer, denn ich muss hin und wieder Dinge von seinem Konto überweisen und er kommt nicht immer dazu. Von daher ist es einfacher für ihn, wenn ich diese Sachen erledige. Er gibt mir dann immer seine EC-Karte und den PIN kenne ich da mittlerweile ebenfalls auswendig. Selbstverständlich kann sich mein Mann darauf verlassen, dass die Nummer bei mir in guten Händen ist und ich sie niemandem weitererzähle - was hätte ich denn auch davon?! Dass er im Falle des Kartenverlustes dann kein Geld mehr bekommen würde, wusste ich ehrlich gesagt auch nicht. Aber da frage ich mich eben auch, woher die Bank wissen sollte, dass die Frau den PIN der Karte ebenfalls wusste. Also ich kenne einige Paare, die den PIN der Karte des Partners kennen und habe mir ehrlich gesagt noch gar keine Gedanken darüber gemacht, wie es dann in einem Schadensfall aussehen wird.
Es heißt, man soll die PIN-Nummer keiner anderen Person weiter sagen, das steht auch in den Unterlagen und entsprechend weiß beispielsweise mein Partner auch nicht, welche Nummer ich habe. Es war zwar schon mal so gewesen, dass er meine ec-Karte benötigt hatte und ich seine, auch ging es nicht ohne PIN-Nummer, so dass wir sie uns schon dann sagen mussten, aber ich habe seine Nummer schon längst wieder vergessen. Und selbst, als die Nutzung nötig wurde, war mir nicht so ganz wohl bei der ganzen Sache gewesen, weniger aufgrund des eventuell mangelnden Vertrauens, sondern eben mehr auf die Tatsache, dass man eine solche PIN-Nummer eben nur für sich behalten sollte.
Wenn Frau A und Herr B verheiratet sind, und Frau A scheinbar kein eigenes Konto besitzt, warum machen sie aus dem Konto nicht ein Partnerkonto, so dass auch Frau A eine eigene ec-Karte erhält? Wie ich es gelesen und verstanden habe, hat Frau A wohl grundsätzlich kein eigenes Konto, oder? Wie zahlt Frau A ihre Rechnungen oder etwas anderes, was abgebucht werden muss? Läuft dies alles über das Konto von Herrn B?
Wir haben zwei getrennte Konten und damit fahren wir auch ganz gut. Ich würde selbst es auch niemals wollen, allein nur von meinem Partner abhängig sein zu wollen, ergo habe ich eine eigene PIN-Nummer. Sollte dennoch der Fall eintreten, dass der eine Geld vom anderen benötigt, dann holt es in der Regel der Kontobesitzer selbst vom Konto und gibt es dem anderen Partner. Die Finanzdinge regeln wir soweit schon selbst, helfen uns aber auch immer mal aus, im Grunde könnten wir auch ein gemeinsames Konto führen, aber mir ist es lieber, doch noch ein wenig Unabhängigkeit zu bewahren.
Ich meine auch, dass in diesem Fall ein gemeinschaftliches Konto mit beiden als Verfügungsberechtigten notwendig ist. In diesem Fall hätte dann auch beide gegenüber der Bank einen rechtsgültigen Vertrag. In dem geschilderten Fall ist die Ehefrau für die Bank eine Fremde mit der die Bank keinen Vertrag hat. Selbst Bankmitarbeitern darf man keinen Zugang zu seiner PIN gewähren, obwohl sie schon einige kriminelle Energie bräuchten, um ein Kundenkonto leerzuräumen. So was kann aber vorkommen, ebenso wie bei der Ehepartnern oder anderen Familienangehörigen.
Rechtlich gesehen, darf er die Karte und die Nummer nicht weitergeben. Wie schon beschrieben wird er mit Verlustfall oder auch bei Missbrauch von der Bank nichts wieder bekommen, wer in dem Fall als letztes am Geldautomaten gestanden hat, also er oder sie wird die Bank mit den Videoaufnahmen schon nachweisen können.
Man wird dann auch nicht drum herum kommen wenn man behauptet es war ein Notfall die Bank wird’s sich auf ihre AGB´s berufen und das war es dann. In dem Fall sollte eventuell über eine Vollmacht und eine zweite Karte zu dem Konto nachgedacht werden. Einfach mal nachfragen bei der Bank, bei uns ging das damals ziemlich reibungslos.
Ja, es geht alles bisher über das Konto von Herrn B. Aber wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann ist, dass man dennoch auch eine eigene Karte für Frau A beantragen kann und bekommen kann mit eigener Pin, auch wenn das Konto nur auf den Namen des Ehemannes geht. Aber das will Herr B nicht. So wie Herr B auch nicht will, dass Frau A ein eigenes Konto hat. Aber das ist ein anderes Thema. Denn Frau A darf auch nicht arbeiten gehen (das will auch Herr B nicht).
Eine PIN sollst du niemandem geben. Es gibt tatsächlich Probleme, wenn bekannt wird, dass die PIN weiter gegeben wurde. Aber für A und B gibt es die Möglichkeit, eine zweite Karte für Frau A zu bestellen, auf ihren Namen, Damit könnten alle Unklarheiten beseitigt werden. Wenn Frau A allerdings dann unberechtigt Geld vom Konto des Herrn B abholt, muss B dafür aufkommen, weil es ja sein Konto ist.
Mein Mann hat auch meine PIN Nummer auch wenn das Konto komplett auf meinen Namen läuft und ich habe seine. Bei uns ist dies normal und ich mache mir hier auch keine Gedanken das mein Mann mein Konto plündern würde. Ich vertraue ihm in solch Sachen. Auch anderweitige PINs wie von meiner SIM Karte hat mein Mann. Ausnahmen würde im Bereich Lebenspartner wohl nur bestehen, wenn ich erst ein paar Monate mit ihm zusammen wäre, dann würde ich ihm diese nicht geben. Mittlerweile sind wir aber über 10 Jahre zusammen und da hat keiner irgendein Geheimnis vor einander.
Es ist ganz klar geregelt und wird auch klar kommuniziert, dass die PIN tatsächlich nur einer Person bekannt sein darf. Damit ist auch die Nutzung der Karte mit der PIN auch nur durch eine Person möglich. Eine Weitergabe (auch an die Ehefrau) kann daher tatsächlich dazu führen, dass mögliche Ansprüche im Missbrauchsfall gegen die Bank verfallen!
Herr B sollte hier übrigens nicht der Ansicht sein, dass der Umstand nicht herauskommen würde. Schließlich hat die Bank im Falle eines Missbrauchs (Herr B und Frau A können ja tatsächlich mal Opfer eines Skimming Angriffs werden) ein erhöhtes Interesse an der Aufklärung des Falles. Und das bedeutet, dass natürlich (weil auch immer der Kunde zunächst als Verdächtig gilt!) auch die letzten Abbuchungen geprüft werden. Sofern hier Frau A am Automaten in einer Filiale Geld abgehoben hat, wird das durch die Bildauswertung ans Licht kommen (sofern sich Frau A und Herr B nicht zum Verwechseln ähnlich sehen). Spätestens jetzt hätte die Bank etwas in der Hand, um eben nicht Schadensersatzpflichtig zu werden. Schließlich hat der Kunde sich schon mal unglaubwürdig gemacht, indem er sogar im Schadensfall mit dem zurückhalten der Wahrheit nicht zur Aufklärung beigetragen hat. Zum anderen weil nun zwei Personen potentiell die PIN haben weitergeben können.
Sauber wäre die Lösung hier nur, wenn Frau A ganz offiziell eine Partnerkarte mit eigener PIN beantragen würde. Dann hätte sie auch gewöhnlichen und legalen Zugriff auf das dann gemeinsame Konto und alle Überlegungen für den Fall des Missbrauchs wären nicht mehr nötig (jedenfalls in der Richtung, dass Frau A oder Herr B zwingend mitverantwortlich für den Missbrauch sind).
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