Durch das Telefonbuch eine Person suchen, illegal?
A sucht eine bestimmte Person, die sie als Jugendlicher gekannt hat. Über das Internet ist diese Person nicht zu finden. Nun hat A im Telefonbuch geschaut und in der Nähe des damaligen Wohnortes, wo sie Person B vermutet gibt es über 200 Eintragungen mit diesem Namen. A hat nun vor alle Leute, die mit dem Namen im Telefonbuch in diesen Orten verzeichnet sind, anzurufen um nach Person B zu fragen und zu hoffen, dass sie einen Verwandten von B an der Strippe hat, der ihr weiterhelfen kann.
Nun hat A mit einer Freundin über das Vorhaben gesprochen und diese Freundin meinte, dass es strafbar ist, wenn sie einfach die Leute belästigt. Denn man ruft ja dort an und will nicht diese Person sprechen, sondern etwas von einer anderen Person rausbekommen. Die Leute machen die Angaben ja freiwillig. Aber dennoch meinte die Freundin, dass die Leute sich belästigt fühlen könnten und sie deswegen Schwierigkeiten bekommen könnte.
Wie seht ihr das und wie sieht es rechtlich aus? Habt ihr schon mal durch das Telefonbuch einen Menschen wiedergefunden? Denkt ihr, dass A es versuchen sollte oder ist es wirklich illegal?
Theoretisch wäre es schon möglich, dass die Leute, die angerufen werden, sich belästigt fühlen, strafbar ist es jedoch nicht. Denn den Straftatbestand "Belästigung" gibt es nicht.
Anders sieht es aus, wenn die betroffenen Leute mehrfach angerufen werden, obwohl diese das nicht wollen. Je nach Ausmaß könnte das dann unter "Nachstellung" (Stalking) fallen, aber ein einziger Anruf reicht da nicht. Die Anrufe sollten zudem zur Tageszeit erfolgen. Bei mehrfachen Anrufen zur Nachtzeit würde man sich möglicherweise auch der Körperverletzung strafbar machen.
Wenn man aber einfach nur anruft, um nach einer Person zu suchen und dann auch nicht erneut anruft, wenn die Leute keine Auskunft geben wollen, ist doch alles in Ordnung. Und wenn man freiwillig mit Person A redet, ist es ja noch viel besser. A kann das also durchaus versuchen, ob die Aktion Erfolg haben wird, ist natürlich eine andere Sache. Illegal ist es jedenfalls nicht.
Diamante hat geschrieben:Wie seht ihr das und wie sieht es rechtlich aus? Habt ihr schon mal durch das Telefonbuch einen Menschen wiedergefunden? Denkt ihr, dass A es versuchen sollte oder ist es wirklich illegal?
Das selbe Prozedere habe ich auch schon durch, zwar musste ich nicht bei 200 Personen anrufen denn ich hatte die "Anrufkandidaten" auf ca. 30 Personen eingrenzen können. Ich habe mir da jedenfalls keinen Kopf über legal oder illegal gemacht und einfach lostelefoniert.
Ich habe mich einfach ganz höflich kurz namentlich vorgestellt und dann meine Frage nach meiner gesuchten Person gestellt. Ich hatte auch nicht Einen der da sich aufgeregt oder belästigt gewesen wäre. Zum Glück musste ich auch nur rund 15 Leute anrufen und schon hatte ich meinen alten Schulfreund am Hörer. War schon irgendwie lustig.
Ich habe noch nichts davon gehört, dass es strafbar ist, wenn man verschiedene Leute anruft, um eine bestimmte Person zu finden. Ein Freund mir, musste das auch schon mal machen, da er ein Klassentreffen organisieren wollte und die Nummer von den Klassenkameraden nicht mehr alle hatte.
Ich würde mich auch einfach nett bei den Leuten, die ich anrufe vorstellen und sagen, warum ich anrufe und mich anschließend nett bedanken, dass sie mir ihre Zeit geopfert haben. Ich denke, dass sich da kaum jemand beschweren wird, wenn man nett und höflich ist. Natürlich kann es immer sein, dass ein Stinkstiefel dabei ist.
Ich wüsste jetzt ehrlich gesagt keinen Tatbestand, der das Ganze illegal machen würde. Zumindest dann nicht, wenn man nur ein einziges Mal anruft um herauszufinden, ob derjenige die Person ist. Allerdings finde ich es schon ganz schön viel, wenn man wirklich 200 Personen anrufen möchte. Und wie es der Zufall will, ist es dann ja schon meistens einer der letzten Anrufe, die zum Erfolg führt. Ich meine, man will weder eine medizinische oder sehr persönliche Auskunft haben, sondern einfach nur einen Menschen wieder finden. Ich denke nicht, dass da jemand was dagegen haben wird. Außer man ruft zu unchristlichen Zeiten an (bei Schichtdienstlern kann jede Zeit übrigens unchristlich sein).
Wenn es strafbar wäre, dürfte man erst gar keine Telefonbücher drucken, oder gar im Internet Telefonnummern und Namen eintragen. Diese Argumentation erachte ich persönlich für Schwachsinn und selbst, wenn der Angerufene da nicht weiterhelfen kann oder möchte, halte ich es für keine Straftat. Wenn man sich auf die Suche nach einer Person macht, und man gewisse Anhaltspunkte habt, wäre mein erster Suchpunkt wohl auch das Telefonbuch oder das Internet. Wenn man nicht gefunden werden möchte, muss man sich auch nicht eintragen beziehungsweise sich eintragen lassen, aber ich würde jetzt wohl auch nicht bei all den Menschen, die A ausfindig gemacht hat, anrufen. Das hat aber einen feigen Grund, den ich mir nicht zutrauen würde.
Sicherlich nervt man den einen oder anderen, aber wozu steht man im Telefonbuch? Und dass man unpassend anruft, kann immer mal vorkommen. Eventuell käme es auch noch darauf an, was A nun von dieser Person möchte und wie man darauf reagiert, auch muss immer damit gerechnet werden, dass man bei der Suche nach einer bestimmten Person auf Widerstand stößt oder ins Fettnäpfchen tritt. Aber ich denke, das weiß A selbst und letztendlich ist es nicht illegal.
Laut Gesetz ist es nicht strafbar, wenn man mehrere Leute anruft und diese nach etwas fragt. Es wird nur problematisch, wenn man diese Leute mehrmals anruft und diese sich dann belästigt fühlen. Dann muss man damit rechnen, dass man eine Anzeige bekommt. Also dies bedeutet dann man darf bei den Leuten anrufen, ohne dass man Ärger bekommt. Letztendlich ist es den Menschen am anderen Ende freiwillig gestellt, ob diese denjenigen Angaben zu der Person geben wollen oder nicht.
Ich denke mal nicht das dies Strafbar ist und man dadurch eine Anzeige wegen Belästigung bekommt. Es ist doch eher unwahrscheinlich das jeden Tag dort Leute anrufen und irgendwelche Personen suchen, außerdem wird jeder ja nur einmal angerufen und das kann man wohl nicht als Belästigung verzeichnen. Ich würde mir die ganze Sache allerdings nicht so kompliziert machen, da es spezielle Agenturen gibt, die Personen suchen und dies ist noch nichteinmal teuer. Ich hatte damals 40 Euro bezahlt und das Suchergebnis binnen 2 Wochen. Wenn man mal überlegt wieviel man an Telefonkosten hat, denke ich mal kommt man am besten weg, wenn man suchen lässt.
Ich denke auch, dass es nicht strafbar ist, wenn A dort anruft um eine Person zu finden. Die Leute haben ihre Daten ja selbst im Telefonbuch angegeben und da finde ich muss man eigentlich damit rechnen, dass einen dann eben auch mal fremde Leute anrufen.
Das Einzige, was passieren kann, ist, dass die Leute sich belästigt fühlen und einem die Daten nicht geben und vielleicht sagen, man soll dort nicht mehr anrufen. Das ist dann auch verständlich und man sollte dieser Bitte dann auch folgen. Wenn man dann aber immer und immer wieder dort anruft, dann ist es, meiner Meinung nach, strafbar, weil es, glaube ich jedenfalls, schon unter Stalking fällt.
Problematisch ist Werbung und ähnliches am Telefon. Dabei darf man nicht einfach das Telefonbuch durch telefonieren. AUßerdem darf man sich meines Wissen nach nicht als jemand anderes ausgeben. Aber dies ist in diesem Falle ja gar nicht geplant. Und ein Gesetz, das es verbietet Menschen zu kontaktieren, gibt es noch nicht
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