Was tun, wenn Schuldner auswandern will?
A hat B vor 6 Monaten 6000 Euro geliehen, die B nun 100 Euro-weise bei A abzahlt. Da A das Geld durch eine Erbschaft hatte, hat er das Geld zinslos aber mit einem Vertrag überlassen. B hat also nun 600 Euro abgezahlt und muss noch 5400 Euro zahlen. B´s Tochter lebt in Kanada und B will sie nun besuchen fahren. Angeblich hat die Tochter das Ticket bezahlt. Nun hat A die Vermutung, dass B nicht mehr zurückkommt. Denn er hat bei B nur ein "One-Way-Ticket" gesehen.
Was muss A machen, damit er auch weiterhin noch an sein Geld kommt. B fliegt kurz vor Weihnachten nach Kanada und bis dahin muss A handeln, damit er B auch weiterhin verpflichtet zu zahlen. Da B bisher immer pünktlich gezahlt hat, musste A niemals einen Anwalt oder das Gericht einschalten. Aber soweit A nun gehört hat, hat B wohl noch mehr Schulden. Kann A ein Schreiben bei einem Notar oder Anwalt aufsetzen lassen, was B unterschreibt, was auch international gilt?
Der schuldrechtliche Vertrag, der hier geschlossen wurde besitzt internationale Gültigkeit. A hat B das Geld geliehen und dieser muss es laut dem geschlossenen Vertrag zurück zahlen (woher das Geld stammt ist völlig irrelevant, solange es nicht aus einer Straftat stammt).
Ob B nun auswandert oder nicht ist dabei auch egal, ebenso wie viele Schulden B hat, solange dieser kein Insolvenzverfahren einleitet. Rechtlich hat B auch immer noch Anspruch auf die Rückzahlung, wenn A in Kanada lebt. Eine Verjährung gibt es hier auch erst nach 30 Jahren.
Schlussendlich sollte A nun mit B sprechen, ob dieser ihm das Geld nicht noch vor dem Flug zurück zahlen kann, da A nun eben das Geld benötigt. Wenn das nicht möglich ist, dann sollten A nun B seine internationale Kontonummer (IBAN) und den Swiftcode (internationale Bankleitzahl) der Bank mitteilen, so dass B auch aus Kanada seine Zahlungen leisten kann.
Allerdings kann die Person auch in ein anderes Land auswandern, wo die Gesetzeslage eine völlig andere ist. Damit wird dann eben erst einmal die Person A etwas ausgetrickst und die Person B gewinnt dadurch etwas Zeit. Person A sollte sich auf jeden Fall total absichern oder es schriftlich fixieren lassen, wo Person B hin genau auswandert und ob es auch von Dauer dann ist. Wenn dann die Gesetzeslage stimmt hat A gute Karten sein Geld wieder zu bekommen.
karlchen66 hat geschrieben:Allerdings kann die Person auch in ein anderes Land auswandern, wo die Gesetzeslage eine völlig andere ist.
Das ist so nicht richtig, denn wenn ein Vertrag einmal geschlossen worden ist egal ob mündlich oder schriftlich wurden damit die Gesetze des jeweiligen Landes in dem beide gemeldet sind anerkannt. Wollte man eine andere Gesetzeslage zu Grunde legen, dann müsste man diese auch schriftlich festhalten und dort einen entsprechenden Wohn-, Firmensitz und/oder eine Staatsbürgerschaft für das jeweilige Land besitzen. Deswegen hat es auch nichts mit austricksen zu tun, ich kann hier auch keinen Vertrag unterschreiben und dann nach Afrika auswandern. Dort herrscht zwar eine andere Gesetzeslage aber der Vertrag verliert dadurch nicht seine Gültigkeit.
Allerdings kann Person B das ganze so verzögern denn bezahlt Person B nicht mehr aus freien Stücken, dann müsste Person A einen Vollstreckungstitel beantragen. Dieses ist noch einfach zu bewerkstelligen, aber die Pfändung selbst im Ausland ist kompliziert und geht nicht ohne weiteres. Sozusagen könnte sich Person B vor der Zahlung eine Zeitlang drücken, selbst wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt. Alleine zur Absicherung von Person A würde ich das ganze jedoch schriftlich festhalten lassen, wie viele Außenstände noch von Person B zu bekommen sind um im Zweifel etwas schriftliches in der Hand zu haben um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken.
Ich würde in deinem Fall versuchen mit dem Schuldner zu reden und noch einen Bürgen einsetzen. Dieser Bürge sollte dann in Deutschland wohnen und wird halt verpflichtet die Zahlungen zu leisten wenn der Schuldner selbst nicht mehr kann. Dies allerdings im Nachhinein zu machen ist etwas schwierig, aber sollte kein Problem darstellen wenn der Schuldner ehrlich ist und nur die besten Absichten hat.
Wie kommt A darauf, irgend eine Handhabe gegen B zu haben, dass der sich auf irgendetwas einlässt, was weiter geht, als der jetzige Vertrag (mündliche Abmachung - an die sich B bislang auch gehalten hat)? Das "Geschäft" wurde zwischen den Partnern in Deutschland gemacht und es ist mir kein internationales Abkommen bekannt, welches bei Zivilrechtstreitigkeiten grenzüberschreitend das Vorgehen regelt. Alles was A im schlimmsten Fall machen könnte, wäre eine Pfändung in Deutschland zu erwirken. Blöd natürlich, wenn B alles an Besitz aufgelöst bzw. mitgenommen hätte. Dann bleibt A nur übrig, bis zur Verjährung zu warten und zu hoffen, dass B vorher doch noch mal nach Deutschland kommt. Ob aber ein vermutlich offener "Schuldenberg" von etwa 6000 Euro (dann zuzüglich der Zinsen) ausreichen dürfte, B an einer späteren Ausreise zu hindern, ist sicher fraglich.
A kann eigentlich nur hoffen und mit B eben reden. Gerne auch über die Ängste, hier das eigene Geld zu verlieren. Aber zu hoffen, ein Schriftstück zu bekommen, mit dem die Behörden in Kanada dazu gebracht werden können, auch eben in Kanada gegen B vorzugehen, ist vergebens!
Das kommt jetzt ganz auf die Situation an, bzw. wie Kreditgeber und Kreditnehmer zueinander stehen. Ich denke ja, dass solche Privatdarlehen eher unter Freunden, Bekannten oder Verwandten stattfinden. Somit würde man ja das ansonsten hoffentlich gute Verhältnis untereinander aufs Spiel setzen, wenn man auf der Seite des Kreditgebers zu misstrauisch ist oder auf Seite des Kreditnehmers seine Schuld nicht bezahlt. Eine Betreibung aus dem Ausland ist oft schwierig und vor allem kostenintensiv. Bei einer Summe von ca. € 5.000,-- gibt es sogar Banken, die das abschreiben, weil die Rechtsverfolgung im Ausland zu teuer wäre, vor allem wenn es wenig Aussicht auf Erfolg gibt.
Eine Möglichkeit wäre, falls es jetzt wirklich kein guter Bekannter oder Verwandter ist, sich bereits bei Kreditvergabe einen Titel zu besorgen und diesen sofort zuzustellen oder sich eine notarielle Zustellungsvollmacht an einen Dritten im Inland ausstellen zu lassen. Dann könnte man, falls der Schuldner im Ausland ist und seine Schulden nicht zahlt aber vielleicht hier Vermögen hat, sofort vollstrecken.
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