Gabelstaplerschein - allgemein gültig?

vom 12.11.2011, 10:03 Uhr

B ist Mitarbeiter in einem Unternehmen, welches produziert und auch B ist in der Produktion beschäftigt. Bei einem früheren Arbeitgeber hat B bereits einmal einen Gabelstaplerschein gemacht, aber laut diesem Arbeitgeber durfte B auch nur dort einen Gabelstapler fahren und betätigen. B ist nun bei einem anderen Unternehmen angestellt und erhält auch dort die Möglichkeit, einen Lehrgang zwecks Gabelstaplerschein zu absolvieren. B hat bereits zugesagt. Ist nach Erhalt des Scheines dieser auch für andere Unternehmen gültig oder kann es durchaus möglich sein, dass ein Gabelstaplerschein ausschließlich für ein Unternehmen gültig ist, und für ein nachfolgendes Unternehmen dann erneut ein Lehrgang zwecks Schein absolviert muss?

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Da sollte sich B mal seinen Stapler-Führerschein mal etwas genauer unter die Lupe nehmen. Wenn der Aussteller z.B. die DEKRA ist, dann gilt dieser auch für alle Unternehmen. Zu unterscheiden wäre dann vielleicht noch über Einschränkungen was die Antriebsart und oder Angaben über höchstzulässige Tragkraft anbelangt.

Benutzeravatar

» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^