Bankbürgschaft für die Anzahlung im Möbelhaus?

vom 11.11.2011, 19:49 Uhr

Frau A will in einem Möbelhaus eine Küche kaufen. Das Möbelhaus verlangt aber bereits 10 Wochen vor dem voraussichtlichen Liefertermin eine Anzahlung von 30% für die geplante Küche. Bei Lieferung soll der Rest bezahlt werden. Das ist auch an sich ok. Aber man hört ja auch, dass Möbelhäuser pleite gehen und dann die Anzahlung weg ist. So hat das Möbelhaus eine Bankbürgschaft für die 30% vorgeschlagen, die aber A bezahlen muss.

Wie funktioniert das mit der Bankbürgschaft einer Anzahlung? Muss A dann nach der Lieferung der Bank die Anzahlung zahlen oder wie wird das Ganze dann gemacht? Welche Zusatzkosten kommen auf A zu? Bei der Mietkautionsbürgschaft von der Bank zahlt man ja monatliche einen kleinen Betrag(wurde ja hier auch schon diskutiert). Aber da geht es ja nicht um eine kurzfristige Bürgschaft, wie beim Möbelkauf.

Wenn jetzt die Küche zum Beispiel 10 000 Euro kostet, müssen 3 000 Euro Kaution gezahlt werden, die man über eine Bürgschaft finanzieren kann. Die restlichen 7 000 Euro zahlt man dann bei Lieferung. Wenn die Bank nun für die 3 000 Euro bürgt, wann zahlt dann A die 3 000 Euro dem Möbelhaus? Was ist, wenn nun wirklich das Möbelhaus pleite geht und die Bank für die 3 000 Euro gebürgt hat? Muss A dann noch mehr zahlen? Oder zahlt dann das Möbelhaus. Das Möbelhaus meinte, dass diese Bankbürgschaft eine Absicherung für A wäre.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Im Falle einer Bankbürgschaft würde gar keine Leistungen von der Bank gegenüber dem Möbelhaus erbracht werden. Die Bankbürgschaft stellt für das Möbelhaus nur sicher, dass der angeforderte Betrag im Falle eines Vertragsbruches durch Frau A von der Bank angewiesen wird. Die anfallenden Kosten beziehen sich einzig und alleine auf die ausgestellte Bankbürgschaft selbst, denn das ausstellende Kreditinstitut geht damit ein Risiko ein, welche entsprechend durch den Bankkunden entlohnt werden muss.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Eine Bankbürgschaft wird in der Regel behandelt, wie ein Darlehen. Das bedeutet, die Bank prüft die Bonität des Kunden und muss sicherstellen, dass der Kunde im Falle des Falles (sprich bei nicht Erfüllung vom Vertrag mit dem Möbelhaus) die Bürgschaft an das Kreditinstitut zurück zahlen kann. Das heißt also, wenn das Möbelhaus das Geld aus der Bankbürgschaft bekommt, weil der Kunde die Küche doch nicht will, dann muss der Kunde aber das Geld im Nachhinein an die Bank zurück zahlen, da diese ja das Geld an das Möbelhaus überwiesen hat und damit gegenüber A ein Darlehen gewährt wurde.

Der Bürgschaftszins verhält sich analog der normalen Darlehenszinsen, sprich er schwankt genauso, wie der Marktzins für Konsumentenkredite.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wie verhält es sich denn, wenn A ja die Küchenmöbel nehmen würde, aber das Möbelhaus insolvent ist und nicht liefern kann. Was passiert dann mit dem Geld, was A dann der Bank ja schuldet? A muss ja monatlich Geld für die Bürgschaft zahlen und wenn jetzt das Möbelhaus nicht liefert? Muss dann A weiter zahlen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



In dem Fall, dass A die Küche haben will, wurde ja an das Küchenstudio nur eine Bankbürgschaft überstellt, die besagt, dass die Bank das Geld bezahlen würde, wenn A die Küche doch nicht nimmt. Das bedeutet, dass an das Küchenstudio kein Geld bezahlt wurde, sondern nur eine Zahlungsgarantie ausgesprochen wurde. Wenn Das Studio nun insolvent ist, dann wird es die versprochene Leistung (Lieferung einer Küche) nicht erbringen können. Damit verliert auch die Bürgschaft ihre Gültigkeit und A braucht kein Geld an die Bank oder das Küchenstudio zurück zahlen, da durch die Insolvenz der Vertrag nichtig geworden ist. Dadurch wird auch einfach die Bürgschaft wieder aufgehoben.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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