altes Sparbuch von Citybank, die jetzt Targobank ist
A hat auf dem Dachboden ihrer verstorbenen Oma ein Sparbuch gefunden von der Citybank. Dort sind in den 80er Jahren 100 DM drauf gewesen. Das Konto wurde wohl nie für Zinsengutschriften zur Citybank oder deren Nachfolgebank gebracht. A ist nun zur Targobank und die Bank wollte auch die Zinsen gutschreiben und meinte auch sofort, dass sie die Citybank mit allen Kunden von der Targobank übernommen wurden.
Doch leider findet die Targobank keine Unterlagen über das Sparbuch im System. Ohne die entsprechenden Bankunterlagen kann aber die Bank keine Zinsen gutschreiben. Auch kann das Konto nicht aufgelöst werden, weil dazu nicht nur das Sparbuch benötigt wird, sondern auch die entsprechenden Unterlagen von der Bank benötigt werden. Das Sparbuch ist nicht entwertet. Die Targobank will nun das Sparbuch zwecks Nachforschungen einbehalten. Sollte A das Sparbuch aus der Hand geben? Denn für A ist das viel Geld und sie ist Alleinerbe mit Erbschein.
Was soll A machen, dass sie an das Geld auf dem Sparbuch kommt und dass sie auch die Zinsen bekommt, die sich in ca. 30 Jahren angesammelt haben. Wie würdet ihr euch verhalten und welche Chancen hat A an das Geld zu kommen?
A sollte das Sparbuch niemals aus der Hand geben, außer wenn es aufgelöst werden kann. Solange sie das Buch in der Hand hat, hat sie alle Rechte auf ihrer Seite. Ein normales Sparbuch mit entsprechendem Dokument (sprich das Buch in der Hand) ist ein qualifiziertes Legitimationspapier und ein hinkendes Inhaberpapier. Das bedeutet im Klartext: Der Mensch, der das Sparbuch in der Hand hält, darf damit zur Bank gehen und diese darf Schuld befreiend an den Inhaber auszahlen. Das muss sie aber wiederum nicht tun. Wenn der Mitarbeiter Zweifel hat, dass die vorlegende Person berechtigt das Sparbuch in der Hand hat, dann kann er die Auszahlung verweigern. Wenn das passiert, muss eine Identifikation erfolgen, ob eine Berechtigung besteht. Das heißt, ein Erbschein, der als Alleinerbe legitimiert plus Personalausweis reichen als Identifikation in der Regel aus.
Gibt A nun das Sparbuch aus der Hand, verliert sie im Prinzip alle Rechte auf eine Auszahlung. So lange das Sparbuch nicht entwertet wurde gilt es als rechtmäßige Urkunde, die zur Auszahlung des Guthabens berechtigt. Wenn die Targobank (die haben übrigens nichts übernommen, die City Bank hat nur einen neuen Namen bekommen) nun keine Kontounterlagen findet, dann ist das ihr Problem. Es kommt bei Banken oft vor, dass Sparbücher, die 10 Jahre oder länger nicht vorgelegt wurden formell geschlossen werden und ins Archiv wandern. Kommt nun ein Kunde und legt dieses Sparbuch vor, dann muss es reaktiviert werden und die entsprechenden Zinsen der letzten 30 Jahre müssen entsprechend gutgeschrieben werden. A hat nun dieses Buch vorgelegt und der Mitarbeiter findet nichts, dann muss er entweder selbst ins Archiv oder er muss die Mitarbeiter im Archiv beauftragen, dass die entsprechenden Unterlagen raus gesucht werden. Rechtlich gesehen ist es so, dass diese Unterlagen auch nie vernichtet werden dürfen und damit auch in der Bank nachweisbar ist, dass das Buch existiert hat.
Nachdem nun die Archivarbeiten erledigt sind, muss A wieder mit dem Sparbuch zur Bank und das Buch wieder mit Erbschein und Personalausweis vorlegen, dann wird das Buch mit den Zinsen der letzten 30 Jahre nachgetragen. Wenn das erfolgt ist, kann sich A das Geld auszahlen lassen und erst mal eine Runde shoppen gehen.
Es ist jedoch gar nicht mehr üblich, das handelsübliche Sparbuch zu entwerten. Ich habe das Sparbuch z.B. vor kurzem umgewandelt in ein "Lose Blatt Sparbuch" und das alte Sparbuch wurde nicht entwertet mit Stempel oder ähnlichem. Ich habe es wieder mit nach Hause bekommen und es sieht auch so aus, als wäre nie etwas gewesen (keine Ecke abgeschnitten, nichts).
Angeblich ist ja auch im Archiv nichts zu finden. Es wäre alles digitalisiert und wenn was vorhanden ist, dann würde das im PC stehen. A hat nun schon ein paar Wochen gewartet und es wurde angeblich immer noch nichts gefunden. Erbschein und Personalausweis liegt der Bank als Kopie vor.
An wen kann A sich nun wenden? Würde die Landeszentralbank da was machen können? Oder gleich die Bundeszentralbank? Für den Betrag würde sich wohl kaum ein Rechtsstreit lohnen.
Einen Rechtsstreit braucht A da auch gar nicht anfangen. Allerdings wird sich ein intervenieren immer lohnen. Den Landeszentralbanken und auch der Bundesbank ist das so egal wie ein Sack Reis, der gerade in China umgefallen ist. Die werden bei einer solchen Geschichte nichts machen.
Auch wenn das alles digitalisiert wurde, so muss die Targobank die Papierbelege trotzdem aufbewahren, wenn die nun in ihrem Archiv nichts finden, so ist das deren Problem. Ich kann A da nur empfehlen, dass sie sich auf direktem Wege an das Bundesaufsichtsamt für Finanzen (BAFin) wendet und dort eine formelle Beschwerde einreicht. Spätestens dann wird sich auch bei der Targobank ein Rädchen in Gang setzen und das Thema wird abschließend und schnell geklärt.
Der Betrag wird so niedrig nicht sein, du darfst hier nicht vergessen, dass 30 Jahre lang Zinsen und Zinseszinsen zu berechnen sind. Dazu kommt, dass in den vergangenen 30 Jahren die Zinsen nie so niedrig waren, wie sie es zur Zeit sind. Zum Teil waren Anfang der 90er Jahre die Zinsen auf Sparbücher bei um die vier bis 5 Prozent. Grob überschlagen dürfte sich das Kapital in der Zeit mehr als verdoppelt haben. Einhundert bis Einhundertfünfzig Euro sollten da schon zu bekommen sein.
Wenn das Sparguthaben noch existiert, müsste es digitalisiert sein. Irgendwann sind die Sparbücher umgestellt worden in Form von losen Blättern. Es ist durchaus möglich, dass das geringe Guthaben ausgezahlt wurde nach der Umstellung. Dass das Sparbuch noch existiert sagt nichts aus. Es könnte auch als verloren gegangen vom Inhaber gemeldet worden sein und wurde später aufgelöst. A kann das Sparbuch erst einmal behalten und die Targobank soll Fotokopien für sich machen. Es muss ja festzustellen sein, wann zuletzt eine Zinsgutschrift erfolgte oder ob das Sparbuch aufgelöst ist. Das bedeutet allerdings eine ziemliche Arbeitsbelastung durch Sucherei. Ich hoffe nur, dass A diese Arbeit nicht pauschal bezahlen muss, falls das Guthaben ausgezahlt wurde. Die Bundesbank oder Landeszentralbank haben nichts mit dieser Sache zu tun.
@martin22, ich hatte in einem anderen Thread Diamante schon einmal mitgeteilt, dass die Citibank von der Targobank gekauft wurde. Es wurde nicht nur der Name geändert, wie du meinst. Im Jahre 2008 kaufte die Crédit Mutuel, eine französische Genossenschaftsbank, für 4.9 Milliarden Euro zuzüglich Gewinne bis zur Übernahme, das Privatkundengeschäft in Deutschland der Citibank, das unter dem Namen Targobank ab Februar 2010 firmiert.
Da ich für einen Antrag, der ausgefüllt werden musste schon fast 100€ bezahlen musste, denke ich, das dieser Aufwand keinesfalls kostenlos sein wird. Die Banken nehmen heutzutage für alles Geld und so denke ich, das es ein Pauschalbetrag sein wird. Ob es sich dann noch lohnt solch ein Aufwand zu betreiben kann ich nicht sagen.
Jedoch gibt es noch normale Sparbücher. Mein Freund hat welche. Diese Umstellung auf lose Blatt Sparbücher ist freiwillig und nicht jedes Sparbuch, das man noch zu hause liegen hat heißt gleich, das der Betrag ausgezahlt wurde oder es umgestellt wurde auf lose Blatt Sparbuch. Am besten wäre es wenn A zuvor fragen würde, wieviel dieser Aufwand kostet. Nicht das A hinterher eine saftige Rechnung bekommt, bzw. weniger ausgezahlt bekommt, falls sich etwas finden lässt.
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