Betriebsratsmitglied kann nicht gekündigt werden?

vom 08.11.2011, 14:42 Uhr

Ich habe mal gehört, dass ein Betriebsratsmitglied nicht gekündigt werden darf. Stimmt das? Was ist, wenn das Betriebsratsmitglied aber sich was zu Schulden kommen lässt, was eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich macht? Gibt es dann ein Sonderkündigungsrecht? Bei welchen Gründen kann ein Betriebsratsmitglied nicht gekündigt werden und bei welchen Gründen hat er keinen Kündigungsschutz mehr? Oder habe ich da was falsch verstanden und auch Betriebsratsmitglieder können normal gekündigt werden?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Grundsätzlich darf auch einem Betriebsratsmitglied gekündigt werden§ 15, allerdings besteht für diesen Personenkreis ein besonderer Schutz, was eine Kündigung aus "wichtigem" Grund nicht ausschließt - wobei wichtige Gründe im Text nicht aufgezählt werden. Sicherlich gehören dazu aber grobe Verstöße eines Mitarbeiters. Ich habe das mal erlebt, dass ein Betriebsratsmitglied gegangen wurde, weil er versucht hat, an der Wahl zu manipulieren, um mal ein Beispiel zu nennen. Da hat auch das Arbeitsgericht nichts mehr dran geändert.

Benutzeravatar

» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Es ist natürlich Unfug davon auszugehen, dass einem Betriebsrat nicht gekündigt werden dürfte. Es gibt aber zu Recht einen besonderen Schutz vor Kündigungen, weil der Betriebsrat ja durch seine Aufgabe (wenn er sie ernst nimmt) nicht im Sinne des Arbeitgebers handelt, sondern die Belange der Belegschaft im Zweifel auch vor Gericht vertritt. Streit und Unfrieden mit der Geschäftsführung oder dem Chef selbst sind hier nicht selten - und eben dann sollte eine solche Person nicht "einfach" gekündigt werden können.

Der Schutz erstreckt sich auch auf die Zeit nach der Betriebsratszugehörigkeit (wobei ich jetzt nicht genau weiß, wie lange dies dann gilt). Damit soll natürlich verhindert werden, dass ein Arbeitgeber sich hier nachträglich (irrational) am ehemaligen Betriebsrat "rächt". Allein aus der Notwendigkeit von rechtlichen Bestimmungen und juristischen Grundlagen kann man schließen, wer denn eigentlich in der Position der Stärke handelt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ja, ein Betriebsratsmitglied genießt besonderen Kündigungsschutz und kann nur entlassen werden wenn er die goldenen Löffel klaut. Soweit ich weiß bekommt er durch seinen Status auch kostenlosen anwaltlichen Beistand über die Gewerkschaft. Es kann sein dass ich mich in diesem Punkt irre, wenn das so ist dann bitte ich mich zu verbessern.

Ein wichtiger Punkt ist aber dass er in seiner Tätigkeit bereits aktiv geworden sein muss. Das ist bei uns in der Behörde auf jeden Fall so. Wer als Ersatzmitglied mindestens einmal bei einer Besprechung oder Weiterbildung teilgenommen hat ist dann automatisch vor Versetzungen und natürlich Kündigungen geschützt.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^