Auf dem Kontoauszug AWV-MELDEPFLICHT BEACHTEN
Vor einigen Tagen verkaufte ich einen Artikel nach Österreich, als ich dann die Zahlung auf meinem Konto verbuchen konnte staunte ich nicht schlecht über den scheinbar verwendeten Verwendungszweck, der wie folgt lautete:
„AWV-MELDEPFLICHT BEACHTEN HOTLINE BUNDESBANK (0800) 1234-111“.
Natürlich war ich einigermaßen verwirrt und wusste ehrlich gesagt nicht, was dies wohl zu bedeuten hatte und so recherchierte ich ein wenig. Es stellte sich heraus, dass dies alle Geschäfte betrifft, welche mit dem Ausland zu tun haben und nicht vom Kontoinhaber selbst sondern von der verwendeten Bank mit eingefügt werde. Anschließend fragte ich mich noch, ob auch ich der Meldepflicht unterliegen würde und die Hotline anrufen müsse, doch Fehlanzeige. Die überaus wichtige Meldepflicht bezieht sich lediglich auf Zahlungen über einen Betrag in Höhe von 12.500,00 Euro, was bedeutet, dass alle darunter liegenden Zahlungen nicht meldepflichtig sind.
Da ich natürlich keinen Artikel in diesem Wert verkaufte, konnte ich den Anruf getrost sein lassen. Jedoch würde ich gerne von Euch erfahren, ob Ihr ebenfalls einen solchen Vermerk auf Euren Kontoauszug lesen musstet und wie Ihr Euch verhalten habt, auch wenn der Betrag unter der meldepflichtigen Summe lag. Meiner Meinung nach hätte dieser für Verwirrung sorgende Vermerk getrost weggelassen werden können, es sei denn der empfangende Betrag würde tatsächlich an die meldepflichtige Summe kommen.
Ich kann dieses plötzliche Auftauchen der Meldung „AWV- Meldepflicht beachten“ auf meinen Kontoauszügen bei Überweisungen aus dem Ausland auch nur bestätigen. Bisher hatte ich mir nichts dabei gedacht, meistens handelte es sich um geringwertige Ebay-Verkäufe. Mit dem Geldwäschegesetz habe ich das auch nicht in Zusammenhang gebracht. Wie gesagt, gelesen und gleich wieder vergessen.
Ich vermute dass damit deutlich gemacht wird dass die Bank verpflichtet ist diese Überweisungen dem Finanzamt oder anderen offiziellen Stellen zu melden, eben wegen möglicher Geldwäsche. Ich verspüre aber auch nicht so den Wunsch die Hotline der Bank anzurufen.
Mir selber ist so eine Meldung noch nie aufgefallen und ich habe auch so noch nie etwas davon gehört. Das liegt aber auch zum einen daran, dass ich in letzter nichts aus dem Ausland bestellt habe. An sich ist es aber eine gute Idee und man kann sie auch durchaus als sinnvoll betrachten, sowie nachvollziehen. Sehr gut, dass man sich hier auch mal Gedanken macht. Ich werde auf jeden Fall demnächst mal darauf achten, da ich mit einer Anschaffung aus dem Ausland liebäugle.
Dieser Hinweis kommt von der Hausbank und bedeutet, dass man Zahlungen aus dem Ausland, die € 12.500,-- übersteigen mit einem speziellen Formular, dass die Bank auf Verlangen zur Verfügung stellt, an die Bundesbank melden soll. Die Bundesbank braucht diese Meldungen meines Wissens nach aus statistischen Gründen zur Erstellung der Leistungsbilanz. Wenn man einmalig eine Zahlung aus dem Ausland erhält und diese Meldung vergisst, dürfte vermutlich nichts passieren. Gewerbetreibende oder sonstige Personen, die regelmäßig Zahlungen in dieser Größenordnung erhalten oder selbst leisten, sollten diese Meldepflicht aber schon beachten, da hier ansonsten ein Ordnungsgeld fällig sein dürfte.
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