Reihenfolge bei Doppelnamen

vom 07.11.2011, 21:09 Uhr

Nehmen wir mal an das Frau Müller heiraten will. Der zukünftige Mann heißt Meyer. Frau Müller möchte nun mit der Heirat einen Doppelnamen führen. Gibt es da in der Reihenfolge eine Vorschrift oder kann Frau Müller entscheiden ob sie dann Müller-Meyer heißt oder Meyer-Müller? Muss der zukünftige Mann dann auch diesen Doppelnamen führen oder kann er einfacher weiterhin Meyer heißen?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Der Mann muss keinen Doppelnamen führen, wenn die Frau einen Doppelnachnamen möchte. In welcher Reihenfolge die Nachnamen erfolgen, kann ich Dir nicht sagen. Meine Schwägerin hat den Namen meines Bruders aber vorn stehen und den elterlichen Nachnamen eben hinten stehen, damit Kunden wissen, mit wem sie sprechen. Ich meine, sie hatte sich die Reihenfolge selbst aussuchen dürfen, aber wissen tu ich es nicht, ich kenne es an sich auch eher so, dass in Deinem Beispiel dann Frau Müller nach einer Heirat Frau Müller-Meyer hieße.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Einen Doppelnamen darf nach dem Namensrecht nur ein Partner führen, die Reihenfolge ist völlig egal. Kinder die aus einer Ehe mit einem Doppelnamen entstehen, führen aber nur den eigentlich Familiennamen, nicht jedoch den Doppelnamen. Sprich wenn Frau Meyer Herrn Müller heiratet, kann sie Meyer-Müller oder Müller-Meyer nennen, ganz wie sie das möchte. Die Kinder werden allerdings nur Müller heissen, da dies in dem Fall der Familienname ist.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bis vor gut zehn Jahren war die Reihenfolge der Namen geregelt. Da durfte man den jeweils anderen Namen nur hintenan stellen. Dann gab es ein Verfassungsgerichtsurteil, das diese Regelung aufhob. Seitdem kann man fast alles machen. Soviel ich weiß, dürfen beide den Doppelnamen führen, es darf auch der eine die eine Reihenfolge haben und der andere die andere. Es darf auch nur der eine den Doppelnamen und der andere nur einen Namen führen. Es dürfen auch beide ihren eigenen Namen behalten. Nur für die Kinder muss man sich auf einen Familiennamen einigen. Die bekommen keinen Doppelnamen.

Verboten ist es auch, dass jemand mit einem Doppelnamen noch einen weiteren hinzufügt. Derjenige müsste einen seiner bisherigen Namen aufgeben. Trifft man heutzutage jemanden mit drei oder gar mehr Nachnamen an, kommen diese aus dem Ausland oder der bisherige Doppelname existiert schon seit langer Zeit, sodass er nicht mehr als Doppelnamen angesehen wird, sondern schon wieder als Einheit.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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