begleitendes Fahren kann Versicherung teuer machen?
A ist 17 und hat gerade den Führerschein gemacht. A hat 2 Personen bei der Begleitung mit eingetragen, die auch ein Auto haben. Die Mutter und den Onkel. Beide haben nun bei der Versicherung Bescheid gesagt, dass der Sohn bzw. der Neffe nun ab und an auch mal fährt und dass sie als Begleitung daneben sitzen. Die Versicherung des Onkels will monatlich dadurch ca 25 Euro mehr Versicherungsbeitrag für die Haftpflichtversicherung haben und die Versicherung der Mutter verlangt nun monatlich ca 20 Euro mehr. Und das nur für die Haftpflichtversicherung. Das sind im Jahr immerhin zwischen 240 und 300 Euro mehr, die die Versicherung da mehr verlangt. Ist das normal?
Der Onkel von A meinte nun, dass er nicht mit dem begleitenden Fahren einverstanden gewesen wäre, wenn er das gewusst hätte. Er hat sich bei Bekannten erkundigt, die auch den Kindern den Führerschein ab 17 ermöglichten. Aber dort ist es sehr unterschiedlich. Manche haben nicht gewusst, dass sie es der Versicherung melden müssen und andere haben keine Mehrkosten dadurch. Wie sieht es bei euch aus? Habt ihr Mehrkosten bei der Haftpflichtversicherung des PKW durch das begleitende Fahren?
Mein Sohn hat am begleitenden Fahren teilgenommen, hätte er ein eigenes Auto würde das bei den Versicherungsprämien preismindernd berücksichtigt werden. Da er aber nur mein Auto nutzt und ich in meinen ursprünglichen Versicherungsbedingungen angegeben habe dass ich alleiniger Fahrer bin musste ich diese Veränderung schon melden, dazu bin ich verpflichtet.Im Schadenfall mit ihm als Fahrer würde ich zwar nicht auf meinen Kosten sitzen bleiben, aber ich hätte so eine Art Strafzoll zu bezahlen welches ein bestimmtes Vielfaches der eingesparten Prämie ausmachen würde.
Wie auch immer, in den neuen Versicherungsbedingungen wurde berücksichtigt dass er am begleitenden Fahren teilgenommen hat, dass er Führerscheinneuling ist und dass er unter 24 (?) Jahre alt ist. Ich liege mit meinem Beitrag für meinen Toyota inzwischen beim Schadensfreiheitsrabatt bei 35 Prozent bei Haftpflicht und Vollkasko so dass ich insgesamt nur einhundert Euro Aufschlag für das Jahr 2011 bezahlen musste. Der Betrag wurde auch noch anteilig für die verbleibenden Monate berechnet so dass es effektiv noch weniger war. Einhundert Euro hört sich nicht so viel an, aber wenn man bedenkt dass ich vorher nur ungefähr 250 Euro für alles im Jahr bezahlt habe dann ist dass ein satter Aufschlag von vierzig Prozent auf den normalen Beitrag. Ich denke dass der bei dir geschilderte Aufschlag im Bereich des Möglichen liegt wenn der Schadensfreiheitsrabatt nicht sehr niedrig ist oder das Auto ungünstige Typklassen und Regionaleinteilungen hat.
Ich bin selbst gerade 17 geworden und machte letzte Woche meinen Führerschein. Bei uns in Österreich darf man mit 17 auch schon alleine Fahren. Die Autos, mit denen ich die Ausbildungskilometer gefahren bin laufen auf meine Eltern. Der von der Versicherung wohnt nur wenige Häuser weiter, ich bin bei ihm fast täglich vorbeigefahren, aber er sagte nie etwas diesbezügliches. Ohne Unfall sollte es auch sonst nichts haben.
Da kann man eigentlich nur den Lieblingsspruch der Rechtsverdreher nutzen: "Das kommt drauf an". Hier wird es wieder von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandhabt. Dass ein Vertrag teurer wird, sobald ein Fahranfänger (je nach Versicherer zwischen 18 und 25 Jahre) in einen Vertrag aufgenommen wird, das ist normal. Die Beitragshöhe bestimmt allerdings der Tarif des Versicherers.
Allerdings haben viele Versicherer den Passus "Führerschein mit 17" und gewähren dafür einen Nachlass. Problematisch ist das ganze allerdings, wenn man als 17 Jähriger mit dem Auto des Onkels oder der Tante fahren will, denn dann wird auf einmal der berechtigte Personenkreis auf "sonstige Fahrer" ausgeweitet. Sonstige Fahrer sind immer das teuerste, was man in einer Autoversicherung angeben kann.
Angeben sollte man den 17 jährigen Fahrer aber in jedem Fall, denn macht man es nicht und er baut einen Unfall (egal ob nun jemand daneben sitzt oder nicht), dann hat der Versicherer sogar das Recht, beim Versicherungsnehmer Regress zu nehmen. Der Regress kann so aussehen, dass man einen Jahresbeitrag der Versicherungsprämie als Strafe zahlt, der kann aber ebenso gut so aussehen, dass man den Schaden im Nachhinein selber zahlen muss.
Im Zweifelsfall einfach mal den Rechenknecht bemühen und einen Versicherungsvergleich machen, ob es irgendwo eine günstigere Lösung gibt.
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