Was tun- Versicherung wirft Betrug vor?
A hat einen Versicherungsfall bei der privaten Haftpflichtversicherung gemeldet. A hat aus Versehen das Smartphone von B auf den Steinboden fallen lassen. Dabei ist das Display gesprungen. Das Smartphone war gerade erst 2 Tage alt. A wollte es sich ansehen und dabei ist es ihm aus der Hand gefallen. Es waren 2 Zeugen dabei, die es genauso bestätigt haben. Diese Zeugen waren auch keine Verwandten, sondern Nachbarn, die zur gleichen Zeit bei B auf Besuch waren.
Die Versicherung hat den Fall aufgenommen und das Smartphone mitgenommen. Ein paar Wochen später bekam A ein Schreiben der Versicherung, dass die Versicherung nicht zahlt, weil der Schaden so angeblich nicht passiert sein kann. Es ist aber so passiert. Weiterhin war ein Zahlungsbescheid dabei. A soll wegen dem versuchten Versicherungsbetrug etwas über 300 Euro zahlen. Dann würde die Versicherung ihn auch nicht wegen Versicherungsbetrug anzeigen.
A will nicht zahlen, weil es genauso passiert ist und vor allem meint A auch, dass es ein Schuldeingeständnis wäre, wenn er zahlen würde und er ist sich keiner Schuld bewusst. Da A ja das Smartphone auch kaputt gemacht hat, müsste er das bei B auch noch zahlen und dafür hat er auch definitiv nicht das Geld und schließlich hat man ja auch dafür eine Versicherung, wenn einem aus Versehen etwas kaputt geht, was anderen gehört. Und da das Smartphone erst 2 Tage alt war, hätte die Versicherung ja auch den Neuwert zahlen müssen. Davor will die Versicherung in den Augen von A wohl drücken.
Was soll A jetzt machen? Soll er es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen? Soll er in die Gegenoffensive gehen und die Versicherung anzeigen, weil diese ihm Betrug vorwirft und ihm demnach ja übel nachredet? Oder soll er wirklich zahlen, was er absolut nicht einsieht? Welche Chance hat A gegen eine Versicherung vor Gericht? Wenn die Versicherung die Szene nachgestellt hat und ein anderer Schaden an dem Smartphone entstanden ist, liegt es doch auch am Winkel, wie das Smartphone runtergefallen ist und auch an der Höhe. Wie würdet ihr euch an A´s Stelle verhalten?
So eine Versicherung kann natürlich viel behaupten. Ich würde natürlich nichts bezahlen. Wenn die Versicherung einen Betrugsversuch vorwirft, muss sie ihn auch vollumfänglich beweisen können. Das wird nicht so leicht, wenn es sich tatsächlich nicht um einen Betrug gehandelt hat. Zumal ich auch nicht erkennen vermag, worin bei einem fabrikneuen Handy überhaupt der Sinn eines Betruges stecken sollte.
Ich weiß nicht, ob man von der Versicherung das Gutachten anfordern kann, jedenfalls würde ich das einfach mal versuchen. Ansonsten ist das schon eine Sache für den Anwalt. Hier stehen ja evtl. schon einige Hundert Euro im Raum und ein Vorwurf des versuchten Betruges.
Hinweisen möchte ich noch auf die sog. Ombudsmänner (und -frauen). Die kümmern sich um eine außergerichtliche Vermittlung bei solchen Fällen. Es kann nicht schaden, hier Kontakt zu suchen, denn die werden auch im Vorfeld Hinweise geben können, wie man sich verhalten soll.
Ich würde auch nicht zahlen, sondern warten was passiert. Sollte es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung oder Anzeige kommen, dann würde ich einen Anwalt einschalten. Wenn die Person Zeugen hat, dann ist sie schon mal auf der sicheren Seite und die Versicherung muss eindeutig beweisen das es nicht so war, ansonsten bekommt ihr nämlich recht.
Naja, abwarten ist zwar gut, aber A sieht ja auch nicht ein den Schaden zu übernehmen, den die Versicherung eigentlich übernehmen müsste und an die sich die Versicherung offensichtlich vorbeidrücken will. Wenn A abwartet, wird der Schaden ja auch nicht bezahlt. A ist sauer und würde die Versicherung ja gerne zur Verantwortung ziehen und sich nicht den Betrug vorwerfen lassen.
Zunächst einmal kann keine Versicherung der Welt eigenständig eine "Strafe" aussprechen, um von einer Anzeige abzusehen. Ob die Versicherung den Versicherungsnehmer auf Grund des Verdachts auf Versicherungsbetrug anzeigt oder nicht, obliegt allein der Versicherung. Hier das Ganze von einer Zahlung abhängig zu machen, grenzt in meinen Augen schon an Erpressung! Was verständlich wäre, wäre die Überstellung der Kostennote für den Gutachter, welche dann eben von A zu tragen wäre. Das hat mit einem Schuldeingeständnis dann aber nichts zu tun! Wobei natürlich A hier nicht zahlen sollte, sofern das Verfahren weiter vorangebracht werden soll. Schließlich gilt es noch das Smartphone selbst zu bezahlen. Und bei einer Rechnung von 300 Euro für den Gutachter (was wohl im schlimmsten Fall 50% eines neuen Smartphoses ausmacht!), kommt schon einiges zusammen.
Der erste Schritt sollte sein, der Versicherung mitzuteilen, dass A an seiner Geschichte festhält und die Versicherungsleistung erwartet. Hier droht dann tatsächlich eine Klärung vor Gericht, was die ganze Sache noch mal verteuern könnte! Und Versicherungen haben Zeit und Geld für so was. Daher sollte A sich parallel an die versicherungsinterne Beschwerdestelle wenden, und dort das eigene Anliegen noch mal schildern.
Vorsicht würde ich aber walten lassen, wenn da ein Gutachten vorliegt, welches für Laien ganz klar macht, dass der Unfall sich so hat nicht ereignen können. Denn natürlich gibt es hier zwei unabhängige Zeugen. Aber einem Richter läge da dann noch ein unabhängiges (wenn auch von der Versicherung beauftragtes) Gutachten vor, welches unter Umständen die Möglichkeit völlig ausschließt, dass es sich so wie beschrieben zugetragen hat. Dann würde ich die Chance als gering einschätzen, vor Gericht noch ein besseres Ergebnis zu erzielen. Nur wenn im Gutachten explizit Raum gelassen wurde, dass das Ganze wie geschildert passiert sein konnte, macht es Sinn, vor Gericht zu ziehen. Außer man investiert Geld in ein "Gegengutachten", wobei hier auch wieder ein Kostenrisiko zu sehen ist.
Das Ganze ist und bleibt wohl für A spannend und es gibt eben nur die Möglichkeit der Versicherung zu folgen und im Zweifel 900 Euro auszugeben (300 Euro an den Gutachter der Versicherung und dann wohl im schlimmsten Fall 600 Euro für das Smartphone) oder aber eben der Versicherung zu signalisieren (Brief mit dem Widerspruch an die Versicherung sowie in Kopie an die interne Beschwerdeabteilung), in dem Fall nicht nachgeben zu wollen. Was aber ein gewisses Kostenrisiko mit sich bringt - denn im schlimmsten Fall kostet das weit mehr als die 900 Euro, welche dann aber immer noch offen wären!
Bei Handys, ganz egal ob Smartphone oder ein "normales" Modell werden Versicherer immer hellhörig. Handys und Kameras sind die beliebtesten Betrugsobjekte. Dass die Versicherer bei einem Smartphone erst einmal von Betrug ausgehen liegt wohl an der Schadenhäufigkeit. Allerdings stößt es mir schon sehr sauer auf, dass der Versicherer das Handy mit genommen hat und trotz der Aussagen von verschiedenen Zeugen sagt: "Kann so nicht passiert sein". Das verwundert mich sehr. Das riecht verdächtig danach, dass sie sich das Handy kurz angeschaut haben und dann einfach erst einmal pauschal eine Ablehnung raus geschickt haben. War hier ein Gutachter bzw. Regulierer vor Ort, oder hat das der Vermittler aufgenommen?
Ich würde gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und darauf drängen, dass ich das Gutachten sehen möchte. Der Versicherer muss vor allem dem Versicherungsnehmer auch dieses Gutachten offen legen, wobei es normalerweise parallel an Versicherungsnehmer und Versicherer versendet wird. Ebenso würde ich den Schadenhergang nochmals schriftlich genauso schildern, wie er bereits geschildert wurde und diesen dann an den Versicherer nochmals mit der Bitte um Regulierung senden.
Sollte dieses Vorgehen keinen Erfolg haben, so würde ich, wie Richtlinie2 bereits gesagt hat an einen Ombudsmann herantreten (Vermittlungsstelle befindet sich in Berlin). Dieser vermittelt das ganze außergerichtlich und wird in der Regel zu einer zufriedenstellenden Lösung für alle Seiten führen.
Falls das noch nicht geschehen ist, würde ich die Nachbarn und den Besitzer des Handys bitten, eine Zeugenaussage aufzuschreiben. Davon würde ich dann Kopien anfertigen und diese kopierten Zeugenaussagen dann an die Versicherung schicken. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine Versicherung gegen mehrere Zeugenaussagen ihren Vorwurf aufrecht erhalten würde.
Neben dem Ombudsmann würde ich auch noch überlegen, ob ich vielleicht mal nachforsche, wer in der Versicherung dieses Schreiben angefertigt hat. Vielleicht bringt ja ein Telefonat mit einem Vorgesetzten etwas? Es kann ja schließlich rein theoretisch sein, dass da ein inkompetenter Mitarbeiter die 300 Euro privat in die Tasche steckt und das von der Firma gar nicht autorisiert ist? Ansonsten gäbe es auch noch die Möglichkeit, sich bei der Verbraucherzentrale beraten zu lassen. Die wissen vielleicht auch, ob das Versicherungsunternehmen in letzter Zeit öfter schon auffällig wurde und was andere Bürger in diesem Fall unternommen haben.
trüffelsucher hat geschrieben:Es kann ja schließlich rein theoretisch sein, dass da ein inkompetenter Mitarbeiter die 300 Euro privat in die Tasche steckt und das von der Firma gar nicht autorisiert ist?
Da bleibt dann nur die Frage zu klären, wie das funktionieren soll. Wenn ein Schaden reguliert wird, dann bekommt der Sachbearbeiter einen Schlüssel für den großen Tresor und darf da rein gehen, 300 Euro raus nehmen und dann per Post verschicken. Spaß beiseite, ein Zahlung oder auch Ablehnung eines Schadens wird immer dokumentiert (per PC) und ist von einem Sachbearbeiter auch nicht veränderbar. Wenn also ein Schaden reguliert wird, dann wird auch die Bankverbindung bei einer Zahlung hinterlegt. Wird bei einer Zahlung die Bankverbindung eines Mitarbeiters gewählt, dann schlägt das ganze sofort bei der Revision auf und diese muss prüfen, ob die Zahlung rechtens ist und diese wird erst dann autorisiert.
Eine schriftliche Ablehnung des Schadens und dennoch eine Zahlung des Schadens oder auch nur eines Teils davon passt also nicht zusammen und wird in der Regel Mechanismen auslösen, die ein normaler Sachbearbeiter gar nicht verhindern kann.
Ich habe vor Monaten mal eine TV-Sendung gesehen, in der Versicherungsbetrugsfälle dargestellt wurden. Die Versicherung konnte anhand der Angaben des Versicherungsnehmers, wie der Schaden entstanden ist genau feststellen, ob es sich um Betrug handelt. Sie konnten auch genau sagen, warum es so war und nicht wie vom VN angegeben anders. Das war sehr interessant.
Wenn nun beide, sowohl A und auch B kein schlechtes Gewissen haben und sogar noch Zeugen, würde ich die Versicherung anschreiben und um das Gutachten bitten und um Rücksendung des Smartphones. Die Zahlungsaufforderung von 300 Euro ist in meinen Augen auch eine klare Erpressung. Ich nehme an, dass ein Ombudsmann versuchen wird, einen Vergleich zu schließen. Wenn A aber ein reines Gewissen hat, fände ich einen Weg zum Rechtsanwalt oder zur Verbraucherzentrale besser.
Mit den ca. 300 Euro soll A den Gutachter bezahlen, der dafür zuständig war und dieses Fehlurteil gefällt hat. Und wenn A das zahlt, dann würde die Versicherung es unter den Tisch fallen lassen, weil die Unkosten der Versicherung damit gedeckt sind. Wenn A das nicht zahlt, dann würde die Versicherung das Geld wohl einklagen und zusätzlich eben auch wegen Betrugs eine Anzeige machen.
Schon deswegen will A auch nicht zahlen, weil er ja wirklich B den Schaden zugefügt hat. B ist sauer, weil die Versicherung es nicht zahlen will und weil B auch weiß, dass A es nicht zahlen kann. Die Nachbarn verstehen es auch nicht und es ist wirklich so, dass A richtige Angaben gemacht hat.
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