In Praxis Vorkasse geleistet und nicht zurück erhalten

vom 06.11.2011, 20:36 Uhr

A hatte sich letztes Jahr bei einem Arzt einen Termin geben lassen, um eine kosmetische Behandlung durchführen zu lassen. Diese Leistung muss privat gezahlt werden. Allerdings ist dieser eigentliche Termin zur Durchführung nie zustande gekommen, lediglich der Untersuchungstermin wurde wahrgenommen. Für die Erstanwendung wurde zwar ein Termin verabredet, aber dieser wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Bis heute konnte die besagte Praxis A keinen Ersatztermin nennen, worüber A sehr enttäuscht ist. A hat inzwischen eine andere Praxis gefunden, bei der diese Behandlung durchgeführt wird und wird da jedoch erst noch vorstellig werden.

Nun war es so, dass A bei Praxis 1 eine Vorkasse in Höhe von 20 Euro leisten musste. Diese 20 Euro hat A quittiert bekommen, aber noch nicht erstattet. Bei einem Anruf wurde A vor einiger Zeit gesagt, man müsse die Quittung vorlegen und bekäme dann die Vorkasse erstattet. Da diese Praxis nun weiter entfernt war und A auf keinen Fall diese Sache auf postalischem Weg hat klären können und wollen, wird A nun erst im Laufe der neuen Woche dort die Quittung vorbeibringen und die Vorkasse zurückverlangen.

Welche Schwierigkeiten könnten A erwarten? Muss A damit rechnen, dass die Praxis die Vorkasse nicht heraus gibt? Wie sollte sich A verhalten, damit A auch ganz sicher die Vorkasse wieder ausgezahlt bekommt? Welche Erfahrungen habt Ihr mit einer Vorkasse bei einer Arztpraxis gemacht?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich habe noch nie Vorkasse bei einem Arzt geleistet. Ich wüsste auch gar nicht, wofür? Konnte nun der Arzt trotz mehrfacher Nachfrage keinen Behandlungstermin anbieten, sollte er auch keinen Anspruch auf die Anzahlung mehr haben. Wie ich verstanden habe, wurde ja auch schon telefonisch angedeutet/zugesagt, die Anzahlung bei Vorlage der Quittung zu erstatten.

Wenn sich da nun jemand quer stellt, dann kann man letztlich vor Ort gar nichts machen, außer laut zu werden. Aber ist denn das zu erwarten? Wegen 20 € wird ein gut beschäftigter ästhetischer Chirurg o. ä. wohl keinen Ärger machen, dafür ist seine Zeit und die seiner Mitarbeiter viel zu wertvoll.

Ich würde höflich vorsprechen, kurz den Fall schildern, kurz Bezug auf das bereits geführte Telefongespräch nehmen und um Rückerstattung bitten. Think positive! Wird schon klappen. Nicht alle Menschen sind Halunken.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ja, man weiß ja nun nie, auf welche Gesellen man trifft, nicht wahr? In einer Arztpraxis weiß man eben nie, auf welchen Drachen, Verzeihung, auf welche Sprechstundenhilfe oder Arzthelferin man trifft. Das Telefonat lag schon mehrere Wochen zurück und A hatte gehofft, dass sich die Praxis zwecks Termin noch einmal meldet. Das war natürlich nicht der Fall gewesen, so dass A sich entschieden hatte, die Vorkasse wieder zurückzuverlangen und sich den Ärger auch mal Luft zu machen.

A hat die Vorkasse von zwanzig Euro auch problemlos zurückerhalten. Man hat zwar noch geschaut, weshalb der Termin nie stattgefunden hatte, aber eine richtige Antwort hat A auch nicht weiter erhalten. Das, was sich da in den nicht vorhandenen Bart hineingenuschelt wurde, schien weder Hand noch Fuß zu haben und damit war die Sache für A auch selbst geklärt.

Bei dieser Vorauszahlung handelte es sich wie gesagt um eine Vorkasse für eine kosmetische Behandlung, die der Arzt ausführt. Diese Behandlung wird in vielen Fällen gar nicht von der Krankenkasse übernommen, es gibt nur wenige Ausnahmen. Also handelt es sich um eine iGel-Leistung, wenn man es so betrachten möchte. Die eigentliche Behandlung würde aus mehreren Sitzungen bestehen und wird mit jeder Sitzung abgerechnet - der Kostenpunkt liegt in dieser Praxis bei mehr als hundert Euro pro Sitzung. Ich gehe davon aus, dass daher von A eine Vorkasse verlangt wurde, auch vielleicht als eine Art Sicherheit.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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